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Alt 02.02.2008, 19:01   #11
peter becker
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Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
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Zitat:
Zitat von Longrider Beitrag anzeigen
... prima, dann habe ich einen Sachkundigen gefunden

Ich brauche also eine ABE (ein Stück bedrucktes Papier), in der Leuchtmittel und Scheinwerfer genau festgelegt sind.

Diese ABE kommt (theoretisch) woher? Vom Scheinwerferhersteller? Vom Leuchtmittelhersteller? Vom Autohersteller?

Blauäugig und ahnungslos frage ich mal in den Raum hinein: "Was muß ich tun, damit der Umbau in Deutschland legal ist?" - Rein theoretisch und losgelöst von wirtschaftlichen Überlegungen und Bewertung der Machbarkeit. Mich interessiert hier nur der Vorgang als solcher.

Vielen Dank in voraus

Mit freundlichen Grüßen

der Longrider
tja, so wie ich das verstehen würde,müsstest du,wie oben beschrieben, ein
gutachten erstellen lassen,was dann auf deine kombination ausgelegt ist.
ich denke mal,die kosten werden die üblichen E32 einkaufspreise bei weitem
übersteigen.

viele grüsse

peter
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Alt 02.02.2008, 19:22   #12
Nils024
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Registriert seit: 03.07.2007
Ort: china
Fahrzeug: nix
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Mit den ganzen Tuv in deutschland wurde ich entweder illegal mit xenon kit fahren und das risiko im kauf nehmen. oder original e32 xenon scheinwerfer kaufen.

die ganze xenon kit eintragungs diskussion gibt es in fast jedes autoforum und ich bin der meinung das mann es einfach nie eigetragen bekommen kann.

in die paar falle wo jemand es eingetragen bekommen hatt sind einfach fehler gemacht weil es damals " neu und unbekannt" war.

in holland wurde auch nie darauf geachtet beim " apk" (algemeine jahrliche sicherheitskontrolle) aber seit kurzem sind die auch drauf aufmerksam geworden und ist es illegal
Nils024 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 19:30   #13
nclb-blueman
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Ort: Weißwurstäquator
Fahrzeug: E38 740iA Individual Highline Carbon 07/2000 & G05 X5 45e 03/2023 & Renault Talisman Grandtour 02/2022
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Zitat:
Zitat von Nils024 Beitrag anzeigen

Oder original e32 xenon scheinwerfer kaufen.
Ömm..., kosten gebraucht im paar meistens um die 750Euro. Der Nachteil bei den Scheinwerfern, die Leuchtmittel gibt es nicht mehr (D1S) und wenn du diese umbaust (D2S) erlischt wieder die ABE der Scheinwerfer und es ist eine Höllenarbeit.

Gruß Robert

PS: Auch ich fahre mit illegalen Xenon (habe aber Xenonlinsen verbaut) und werde diese wieder gegen Originale Halogen Scheinwerfer tauschen!
__________________
Am besten hat man einfach keine Erwartungen an irgendwen oder irgendwas, denn wenn man nichts erwartet, kann man auch nicht enttäuscht werden!
nclb-blueman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 19:31   #14
peterpaul
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Zitat:
Zitat von Nils024 Beitrag anzeigen
Mit den ganzen Tuv in deutschland wurde ich entweder illegal mit xenon kit fahren und das risiko im kauf nehmen. oder original e32 xenon scheinwerfer kaufen.

die ganze xenon kit eintragungs diskussion gibt es in fast jedes autoforum und ich bin der meinung das mann es einfach nie eigetragen bekommen kann.

in die paar falle wo jemand es eingetragen bekommen hatt sind einfach fehler gemacht weil es damals " neu und unbekannt" war.

in holland wurde auch nie darauf geachtet beim " apk" (algemeine jahrliche sicherheitskontrolle) aber seit kurzem sind die auch drauf aufmerksam geworden und ist es illegal
Hallo at All!

Es gibt ein Schreiben vom KBA, wonach es nicht zumutbar - also auch nicht notwendig ist - die SWR und die automatische Höhenverstellung nachzurüsten, wenn der Einbau der Xenons VOR Einführung der Einbaupflicht stattgefunden hat.

Sind die Xenons in Euren Fahrzeugen nicht schon seit vielen Jahren eingebaut? und die jetztigen sind doch sicher nur Ersatz für die vergammelten alten......

mfg
peter
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 19:49   #15
peter becker
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Ort: bei Marburg
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Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Hallo at All!

Es gibt ein Schreiben vom KBA, wonach es nicht zumutbar - also auch nicht notwendig ist - die SWR und die automatische Höhenverstellung nachzurüsten, wenn der Einbau der Xenons VOR Einführung der Einbaupflicht stattgefunden hat.

Sind die Xenons in Euren Fahrzeugen nicht schon seit vielen Jahren eingebaut? und die jetztigen sind doch sicher nur Ersatz für die vergammelten alten......

mfg
peter

hallo peter

ich denke mal,dass die umrüstung von SWR bzw. LWR das kleinste problem darstellt, es geht darum, die xenon selbst erst mal zu legalisieren.
(wenns überhaupt machbar ist)

viele grüsse

peter

ps. ich hatte ja auch schon,als alternative mit diesen schwarzen DE´S mit
standlichtringen geliebäugelt,aber leider haben auch die keine zulassung.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://img401.imageshack.us/img401/9...warzederh0.jpg
peter becker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 20:08   #16
FrankGo
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Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Zitat:
Zitat von phhere Beitrag anzeigen
Nein, ich dachte an FrankGo.

Die gewünschte ABE oder wie du sie auch nennen willst, gibt es nirgendswo.
Du kannst zwar die ganze technische Einheit im Lichttechnischen Institut in Karlsruhe oder Berlin prüfen lassen, allerdings werden diese Sachverständigen vermutlich viel zu viele Streu- und Blendanteile messen.
Ist ja auch klar, denn der Birnenbrennpunkt ist in keinster Weise in der richtigen Einbaulage wie die guten H1 Birnen.
Wenn es eine legale Möglichkeit gäbe, würden diese Umbausätze bestimmt von Hella oder Bosch angeboten werden.
Sorry, aber genau damit schreibst Du, dass Du keine Ahnung von der DE-Technik hast. Die Linsentechnik macht genau dies unmöglich -selbst bei absichtlich verändertem Brennpunkt der Lichtquelle-.

Wenn man den Brennpunkt woanders hin legt bedeutet das, dass weniger Licht raus geht oder es an Stellen heller wird, die bisher weniger Lichtintensität abbekommen haben (aber auf jeden Fall gewollt welche abbekommen haben).

Daher denke ich, dass ein Prüfer mit Sach-Verstand das weis und den Umbau -wenn er will- unter gewissen Voraussetzungen abnehmen kann.


Des weitere gibt es noch einige andere Details, die gebetsartig immer falsch wiedergegeben werden.

Folgende Aussage ist falsch / ungenau:
"Durch den Einbau eines Xenon-Brenners in einen Halogenscheinwerfer erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers."

Wenn das so wäre würde ich durch die Veränderung meiner Scheinwerfer die Bauartgenehmigung (welche wohl bei BMW im Archiv liegt) für alle Scheinwerfer dieses Typ töten, was zur Folge hat, dass bei BMW das Stück Papier wertlos wäre und alle (auch die nicht veränderten) Scheinwerfer diese Typ nun illegal wären.
Bei Veränderung am Scheinwerfer entspricht dieser Scheinwerfer im schlimmsten Fall nicht mehr der Bauartgenehmigung, aber die Genehmigung als solche wird davon keinen Schaden davontragen.


Folgende Aussage ist falsch / ungenau:
"Die Bauartgenehmigung kann KEIN TÜV-Prüfer eigenmächtig wiedererteilen - dazu braucht man ein Gutachten eines lichttechnischen Institutes (z.B. Uni Karlsruhe), die den Scheinwerfer gemäß ECE R98 prüft und für unbedenklich erklärt. Damit wäre eine Eintragung möglich."
Sehr sehr ungenau.
Das Genehmigungsverfahren eines Scheinwerfers geht nur "ganz grob" so, wie beschrieben. Und ein Gutachten eines lichttechn. Institut ist letztendlich "nur" als Sachverständigen-Gutachten anzusehen und ein Sachverständigen-Gutachten kann auch ein TÜV-Sachverständiger erstellen.
Wenn dem sachkundigen Prüfer dies wg. offensichtlicher Unbedenklichkeit persönlich reicht KANN er die Sache eintragen.
Oder alternativ sagen, dass er keine Ahnung von der Sache hat und einen anderen Gutachter (das lichttechn. Institut z.B.) vorschlagen, dessen Gutachten er evtl. auch anerkennt.
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 21:25   #17
BMWHarald
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Fürth
Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
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Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Sorry, aber genau damit schreibst Du, dass Du keine Ahnung von der DE-Technik hast. Die Linsentechnik macht genau dies unmöglich -selbst bei absichtlich verändertem Brennpunkt der Lichtquelle-.

Wenn man den Brennpunkt woanders hin legt bedeutet das, dass weniger Licht raus geht oder es an Stellen heller wird, die bisher weniger Lichtintensität abbekommen haben (aber auf jeden Fall gewollt welche abbekommen haben).

Daher denke ich, dass ein Prüfer mit Sach-Verstand das weis und den Umbau -wenn er will- unter gewissen Voraussetzungen abnehmen kann.[/b]
Hast Du Dir Linse und Blende eines Xenon-Scheinwerfer überhaupt mal näher angesehen und mit denen eines H1 Scheinwerfers verglichen? Wohl eher nicht, sonst hättest Du festgestellt, dass die Form der Blende sowie die Beschaffenheit der Linse deutliche Unterschiede aufweisen, die großen Einfluss auf die Lichtverteilung haben. Auch bei DE-Scheinwerfern gibt es große Unterschiede!


Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Des weitere gibt es noch einige andere Details, die gebetsartig immer falsch wiedergegeben werden.

Folgende Aussage ist falsch / ungenau:
"Durch den Einbau eines Xenon-Brenners in einen Halogenscheinwerfer erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers."

Wenn das so wäre würde ich durch die Veränderung meiner Scheinwerfer die Bauartgenehmigung (welche wohl bei BMW im Archiv liegt) für alle Scheinwerfer dieses Typ töten, was zur Folge hat, dass bei BMW das Stück Papier wertlos wäre und alle (auch die nicht veränderten) Scheinwerfer diese Typ nun illegal wären.
Bei Veränderung am Scheinwerfer entspricht dieser Scheinwerfer im schlimmsten Fall nicht mehr der Bauartgenehmigung, aber die Genehmigung als solche wird davon keinen Schaden davontragen.[/b]
Das KBA benutzt dieselbe Formulierung...
Fakt ist nun mal, dass ein mit Xenon-Leuchtmitteln bestückter Halogenscheinwerfer keine Betriebserlaubnis mehr hat und die auch kein TÜV Prüfer ohne lichttechnisches Gutachten wiedererteilen kann!

Erklär mir mal bitte, wie ein TÜV-Prüfer die in der ECE R98 genannten, unumgänglichen Vorschriften für Xenon-Scheinwerfer auf ihre Einhaltung überprüfen soll! Das kann er nicht, da ihm dazu die techn. Möglichkeiten (sprich Prüfapparaturen) fehlen.

Nicht umsonst hat das KBA Rundschreiben rausgegeben, in denen darauf hingewiesen wird, dass eine Xenon-Nachrüstung nur mit Bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig ist und die hier beschriebenen "Basteleien" mit Adaptern nicht genehmigungsfähig sind (vgl. KBA-Schreiben 412-598).


Sollte doch eigentlich eindeutig sein, oder?


Viele Grüße

Sascha
BMWHarald ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 21:55   #18
peterpaul
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von peterpaul
 
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Zitat:
Zitat von BMWHarald Beitrag anzeigen
........
...
Nicht umsonst hat das KBA Rundschreiben rausgegeben, in denen darauf hingewiesen wird, dass eine Xenon-Nachrüstung nur mit Bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig ist und die hier beschriebenen "Basteleien" mit Adaptern nicht genehmigungsfähig sind (vgl. KBA-Schreiben 412-598).


Sollte doch eigentlich eindeutig sein, oder?


Viele Grüße

Sascha
Hallo Harld!
Kannst Du dieses Schreiben mal als Anhang hier rein stellen?
Am besten als pdf-Datei ...

mfg
peter
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2008, 22:53   #19
Schorsch
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Lichttechnisches Institut Uni Karlsruhe...

was für ein drolliger zufall, dass ich auch an der UKA bin und im gebäude nebenan sitze
ich werd die am Montag mal besuchen und fragen. meine xenons funzeln denen sowieso jeden morgen ins büro

ma guggn, was die meinen

gruß
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Alt 02.02.2008, 23:04   #20
peter becker
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Zitat:
Zitat von Schorsch Beitrag anzeigen
Lichttechnisches Institut Uni Karlsruhe...

was für ein drolliger zufall, dass ich auch an der UKA bin und im gebäude nebenan sitze
ich werd die am Montag mal besuchen und fragen. meine xenons funzeln denen sowieso jeden morgen ins büro

ma guggn, was die meinen

gruß

hallo schorsch

dass ist ganz einfach,die werden sagen..... zahlen sie nach dem pfeiffton und
dann bitte das auto mit der entsprechenden beleuchtung in diesen lichttunnel
stellen....... dann hast du´s aber richtig.

viele grüsse

peter
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