Gebrauchtwagenrecht
Mal eine Frage an alle im Forum, die sich mit dem Gebrauchtwagenrecht auskennen...
Ich habe vor ca. 1/2 Jahr meinen 728er als Gebrauchtwagen gekauft, nicht bei einem Händler, sondern als ehemaligen Firmenwagen einer Immobilienfirma von eben dieser.
Heute bin ich mit dem Wagen zur Inspektion vorgefahren, auch um einiges machen zu lassen, was mir aufgefallen ist.
Dabei hat sich herausgestellt, das an dem Wagen Schäden von ca. 3500 - 4000 Teuros anliegen,
so zB so ziemlich alle Lenklager, ein defetes Xenon-Steuergerät, eine undichte Wasserpumpe und angefaulte Wärmeleitbleche.
Jetzt meine Frage: in wieweit kann ich den Verkäufer, der sich ja mir gegenüber als Händler darstellt (der Prokurist der Firma hat mir ja den Wagen in deren Namen verkauft) zu den Reparaturkosten heranziehen?
Wäre für schnelle Infos dankbar.
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