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Alt 25.10.2006, 09:42   #1
scout
natürlich Mitglied
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Münster
Fahrzeug: E 38 728I Cosmosschwarz
Standard

Zitat:
Zitat von RS744
Nein, die tatsächlichen (geringeren) Rep.-Kosten hat er wohl nicht der gegnerischen Versicherung offengelegt (wäre schön dumm gewesen). Er hat wohl nur Pics vorgelegt zum Nachweis, daß er repariert habe.


Mehr als das. Das Urteil v. 29.04.03 hat der BGH im Urteil vom 23.05.06 aufgegriffen und wie folgt bestätigt: wenn er tatsächlich repariert, kommt es auf Qualität und Umfang der Reparatur nicht an. Er bekommt dann die vom SV geschätzten Rep.-Kosten. Nur wenn er nicht tatsächlich repariert, muß er das Fahrzeug mindestens 6 Monate behalten, um auf Gutachtenbasis abrechnen zu können.


Sobald er nachweist, daß er repariert hat, ist das egal.

Greets
RS744
Hallo Ralf,
in Haftpflichtschadenfall hat der Geschädigte immer einen Anspruch auf
Abrechnung nach Gutachten. ER muss nicht 6 Monate warten. Was Du meinst
gilt für den Totalschadenfall.
scout ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2006, 12:08   #2
buddi
raubsauger©
 
Benutzerbild von buddi
 
Registriert seit: 19.11.2005
Ort: Bühl
Fahrzeug: E61 (03.08) ; Peugeot 207CC (07.07); R1200RT (05.05)
Standard

Was hab' ich verpasst? Wie kann der 'unreparierte' Restwert des Fahrzeugs denn um soviel hoeher sein als Wiederbschaffungswert abzueglich Reparaturkosten? Ersetzt wurde offensichtlich ja Widerbeschaffungswert abzueglich Restwert als entstandener Schaden. Haeh?
__________________
ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden...
buddi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 17:19   #3
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
Standard

Hi
Folgendes steht im Gutachten!
Wiederbeschaffungswert: 5200€
Restwert:2000€
Reparaturkosten inkl. Mwst: 4800€
Nutzungsentschädigung: 7 Tage a´59€.

Die Versicherung rechnet jedoch so ab:
Wiederbeschaffungswert:5070,00€
Restwert: 4110,00€
Fahrzeugschaden: 960,00€
Gutachterkosten: 467,00€
Nutzungsausfall: 553,00€ (7tage je 79€)
Kostennpauschale: 20,00€
Entschädigungsbetrag: 2000,28€
Davon 1533€ an mich und 467€ an Gutachter.

Ich hatte erwartet das die mir folgendes auszahlen:
Reparaturkosten (ohne Mwst.) : 4100€
Nutzungsausfall: 413€
Gesamt: 4513€


Die Versicherung hatte mir Angeboten mein Auto vom Aufkäufer für 4110€ abholen zu lassen was ich jedoch nicht angenommen habe.
Das Auto hab ich nach absprache mit der gegnerischen Versicherung selbst repariert die kosten belaufen sich auf 500€.

Da soll mal einer durchblicken! War beim Anwalt der schreibt die mal an und teilt mir das dann mit.

Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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