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25.03.2005, 11:49
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#11
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...der Autopfleger
Premium Mitglied
Registriert seit: 04.10.2004
Ort: Blender
Fahrzeug: Chrysler Sebring
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Getönte Scheiben
Hi DD,
ok, nun sehe ich es auch. ( muss dann doch mal mehr Möhrensaft trinken, oder mal zum Optiker !!  )
Aber hoffe ihn dennoch in Peine zu sehen.
Auch Deine Felgen, echt lecker. Da kann ich mit meinen 18 er noch nicht mit, aber wenn es meine Regierung zulässt,  , dann werden wir auch dieses mal angehen.
Gruß
Ebby
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25.03.2005, 11:54
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#12
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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@ DD
Es sieht ja gut aus! (die Folie an den vorderen Scheiben)
Nur leider total VERBOTEN!!
Wenn Du mal einen Radfahrer oder Fußgänger "mitnimmst" möchte ich nicht in Deiner Haut stecken! (Oder aber ein Auto im Wert von 80 000 Euro!  )
Deine Versicherung wird nicht einen Cent bezahlen, da Deine Betriebserlaubnis
durch die unzulässige Veränderung erloschen ist! Und selbst wenn Du nicht Unfallverursacher bist, wird Dir jede Versicherung beweisen, dass Deine Sicht eingeschränkt war und Du der Schuldige bist!
Daher kann ich jedem "Normalverdiener" nur raten: FINGER WEG von Folie an den vorderen Seitenscheiben!!
Gruß
heppinger
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25.03.2005, 11:57
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#13
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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@ Heppinger,
einerseits hast du recht mit der STVO, aber deine Versicherung kommt für deinen verursachten Schaden auf und nimmt dich anschließend in Regress bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Die hab ich aber jetzt nicht mehr im Kopf und ich such´ auch jetzt nicht danach - ist ja Feiertag  .
Grüße,
Chris
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25.03.2005, 12:00
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#14
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...der Autopfleger
Premium Mitglied
Registriert seit: 04.10.2004
Ort: Blender
Fahrzeug: Chrysler Sebring
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Getönte Scheiben
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25.03.2005, 12:02
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#15
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von Novipec
@ Heppinger,
einerseits hast du recht mit der STVO, aber deine Versicherung kommt für deinen verursachten Schaden auf und nimmt dich anschließend in Regress bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Die hab ich aber jetzt nicht mehr im Kopf und ich such´ auch jetzt nicht danach - ist ja Feiertag  .
Grüße,
Chris
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Selbst wenn die Versicherung erstmal den Schaden bezahlt, wer kommt dafür auf wenn der Unfallgegner dauerhaft geschädigt bleibt? (z.B.Rollstuhl)
Und die Regresszahlungen werden auch nicht ohne sein!
Muss ja jeder selber wissen, mein Gehalt reicht für so ein Risiko nicht aus!
Gruß
heppinger
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25.03.2005, 12:05
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#16
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Den (Möhrensaft) hatte ich doch @John "nahegelegt"!
Gefallen tut es mir ja auch, nur die etwaigen Folgen sind mir zu extrem!
Und beim TÜV darf man dann,alle 2 Jahre, Scheiben ohne Folie einbauen!
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25.03.2005, 12:05
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#17
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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völlig korrekt, das soll ja auch keine Anstiftung oder Aufmunterung zum Umgehen der STVO und Vers. sein.
Also vorher denken als nachher jammern.
Chris
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25.03.2005, 12:07
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#18
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von Novipec
Also vorher denken als nachher jammern.
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Sehr weise gesprochen, Amen! 
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25.03.2005, 12:26
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#19
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Gast
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Zitat:
Zitat von Soundflax
Hi,
vordere Seitenscheiben tönen...Da hät ich aber Respekt vor der Rennleitung!
Wird arg teuer und gibt Punkte oder?
Gruß
Karsten
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Jep, 3 Punkte, mind. 50 Euro plus Verwaltungsgebühren für Halter und Fahrer.
Mögliche Verstöße, tateinheitlich begangen und dann noch teurer:
§ 23 StVO Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
§§ 18,19 StV ZO Erlöschen der Betriebserlaubnis
Ich bevorzuge SunGuard Empfehlen kann ich die hier.
Habe die schwarzchromigen. Passt perfekt zur Doppelverglasung.
Sieht so aus:

Geändert von John McClane (25.03.2005 um 12:32 Uhr).
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25.03.2005, 12:52
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#20
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Urgestein
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Im Land des Geizes "Lippe"OWL
Fahrzeug: 740i Schalter Bj 06/94 DG00124, 730i DA26499 im aufbau
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re:
Nunja was erlaubt ist undnicht ist mir schon klar aber wenn Du dich ins Auto setzt und Du mir sagen willst du siehst schlechter dann hast du etwas mit den Augen den innen nach Aussen verändert sich absolut garnichts es ist dann nichtmal so dunkel wie eine sehr sehr schwache Sonnenbrille das es aber verboten ist ist mir klar!
Sollte aber tatsächlich jemans eine verwarnung oder ähnliches sein dann wird die Folie sofort entfernt!
Gruss DD
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