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BMW 7er, Modell E38
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Alt 18.12.2004, 21:25   #11
7er Jens
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
Standard

Laß es! Du müßtest einen Unfall beweisen. Dann müßtest Du beweisen, daß der Händler davon wußte. Wie willst Du beweisen, daß der Wagen nicht nur aus kosmetischen Gründen nachlackiert wurde, ist ja auch denkbar? Und das ganze nach 4,5 Jahren. Also ehrlich, wenn ich ein Händler mit ruhigem Gewissen wäre, was eine denkbare Konstellation ist, würde ich fragen, ob noch alles in Ordnung ist. Woher soll der wissen, was Du eventl. selbst reparieren lassen hast in 4,5 Jahren und was vorher irgendwo vom Vorbesitzer repariert oder lackiert worden ist.

Deine einzige Chance ist m.E., Du findest den Vorbesitzer, der den Unfall hatte(wenn es denn einen gegeben hat ) und der bestätigt, daß der Händler davon wußte. Ist wohl Deine einzige Chance.
7er Jens ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2004, 22:41   #12
Kai R.
Mitglied
 
Registriert seit: 10.12.2004
Ort: Leverkusen
Fahrzeug:
Standard Vergiss das

Hallo,

Du hast keine Chance. Einfach abhaken.

1. Ist es kein Betrug, wenn ein Händler einen Unfallschaden nicht sieht. Das ist bestenfalls ein Sachmangel. Daraus hast Du nach 4,5 Jahren bestimmt keine Ansprüche mehr
2. Hat Dir der Händler keine Unfallfreiheit zugesichert
3. Würden Dich die Kilometerpauschalen bei Rückabwicklung nach 4,5 Jahren auffressen
4. Ist ein fachmännisch reparierter Unfallschaden völlig unproblematisch
5. Wirst Du nie schlüssig beweisen können, daß die Mängel, die Du an dem Auto hast (Du schreibst nicht welche) irgendetwas mit dem Unfall zu tun haben

Also reparieren oder verkaufen. Alles andere ist witzlos.

Viele Grüße

Kai
Kai R. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2004, 23:04   #13
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard

Das Problem ist in der Tat die Beweislast...frag mal die Vorbesitzer. Eventuell existieren Rechnungen usw.

Werde mich genauer belesen hierzu.

Problem ist auch die Def. Unfallwagen - Blechschäden oder Rahmenarbeiten

Da gibt es mehrer Urteile

Gruß Philipp
JPM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2004, 01:14   #14
Tiger27
Mitglied
 
Registriert seit: 22.07.2004
Ort: Ludwigshafen
Fahrzeug: 740i 4,4
Standard Kopf Hoch Thommy

Hallo an alle .

Wie ihr vieleicht wisst hatte ich das gleiche Problem vor kurzem und habe recht bekommen und es wurde reguliert ...

Du kannst ja mal bei meinen Beiträgen nachlesen .

Also der Händler muss den Wagen vor dem Verkauf komplett abchecken .Und dann kann er es als UNFALLFREI verkaufen , also so eine aussage wie "SIND KEINE UNFÄLLE BEKANNT " darf ein Händler garnicht machen meines wissens nach .
Wenn du den Wagen bei einem BMW Händler gekauft hast dann hast du mehr Glück.
So ungefähr bin ich Vorgegangen und es hat geklappt ich habe einen ausgleich bekommen .... allerdings habe ich es nach 3 Monaten schon gemerkt

1. Ruf den Vorbesitzer an und bring in Erfahrung ob die "UNFÄLLE " dem Vorbesitzer bekannt sind ( evtl.mit Gutachten ,wirft man ja in der Regel nicht weg ) aber es wird halt schwierig ob der überhaupt mitmacht ...oder noch weiss
wenn ja, dan las dir diese zuschicken oder lass dir zumindest die Schadenshöhe und die Versicherung nennen die das Reguliert hat .

2. Gehe zu deinem Rechtsanwallt ob mit Vorbesitzer daten oder nicht , und erkläre ihm die Sachlage , du brauchst vorerst kein Gutachten machen lassen ,weil die Schäden den Händler normalerweise bekannt sind .

So ist es jedenfalls bei mir gewesen und es hat geklappt aber lass dich nicht unterkriegen , du wurdest arglistig getäuscht und du musst auf dein Recht bestehen , dazu kommt du bist kein Händler(oder) der das unbedingt merken müsste ,du hast es eben erst nach 4 Jahren gemerkt und ich durch glück nach 3 MONATEN . Aber glaube mir ich Hätte es auch am Liebsten auch gleich gemerkt da wäre mir einiges an stress erspart geblieben .
Doch es sollte so sein und ich habe einen Vergleich über 5000 € gekriegt.

PS: Die KM Pauschale bei betrug sind nach neustem Stand 5 cent pro KM(hat mir mein Anwalt verraten ) also kannst du hochrechnen.

ALSO ICH drück dir DIE DAUMEN hoffe hast auch Glück im Unglück.

CIAO
Tiger27
Tiger27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2004, 09:12   #15
Silvio
V8 Allrad
 
Benutzerbild von Silvio
 
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: Ahrensfelde
Fahrzeug: Audi A8 4.2 Quattro Bj:03,740iA Bj:94(meiner Frau),E91 320d LCI Bj.09,Yamaha XJR 1300 Bj.12
Standard

Zitat:
Zitat von 7er Jens
Laß es! Du müßtest einen Unfall beweisen. Dann müßtest Du beweisen, daß der Händler davon wußte. Wie willst Du beweisen, daß der Wagen nicht nur aus kosmetischen Gründen nachlackiert wurde, ist ja auch denkbar? Und das ganze nach 4,5 Jahren. Also ehrlich, wenn ich ein Händler mit ruhigem Gewissen wäre, was eine denkbare Konstellation ist, würde ich fragen, ob noch alles in Ordnung ist. Woher soll der wissen, was Du eventl. selbst reparieren lassen hast in 4,5 Jahren und was vorher irgendwo vom Vorbesitzer repariert oder lackiert worden ist.

Deine einzige Chance ist m.E., Du findest den Vorbesitzer, der den Unfall hatte(wenn es denn einen gegeben hat ) und der bestätigt, daß der Händler davon wußte. Ist wohl Deine einzige Chance.

Hi,
das stimmt so nicht ganz.Mein Kumpel hat sich vor 2 Monaten im opel Autohaus einen 99er a6 TDI gekauft.Es kam hinterher raus das dieses Fahrzeug einen Front und Heckschaden hatte.Im Kaufvertrag steht nichts von Unfallschäden bekannt.
Opel nimmt das Auto zurück ist ja wohl klar(er wollte ein wenig Geld zurück auf Grund der Wertminderung, haben die aber nicht gemacht) das hätten die beim Ankauf sehen müssen so sagt es auch das Gesetz.
Er hat natürlich ein riesen theater gemacht auch mit Anwalt und die Sache wurde gewandelt.
Nachteil aber berechtigt sind seine 10000km die er mit dem Auto gefahren ist.Dafür wurden Ihm 800,-Euro abgezogen.
Geh zum Anwalt und Beweisumkehrpflicht besteht bei technischen Mängeln aber nicht bei Arglistiger Täuschung wie Unfall oder gedrehte Kilometer.
Und mal ehrlich wenn ein BMW Autohaus ein 7er ankauft wird das Auto gründlichst überprüft schon allein deswegen um beim Verkäufer den Preis zu drücken.(was in dem Ankaufvertrag steht würde mich mal interessieren)
Mit einem Gutachten lässt sich der Schaden ziemlich genau definieren.
Kannst du irgendwie nachweisen das dieses Auto einen Unfall hatte(Schloßträger gewechselt macht ja normal keiner zum Spass)
dann ist die zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt im Kaufvertrag und dieser wird dann gegenstandslos.
Ich als Händler hab schon viel erlebt und auch von Kollegen mitbekommen und in der Regel ist es so das der Kunde vorm Gericht meistens Recht bekam.

Grüsse Silvio

Geändert von Silvio (19.12.2004 um 09:20 Uhr).
Silvio ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2004, 09:37   #16
ISO
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von ISO
 
Registriert seit: 23.03.2004
Ort: 9450 Altstätten
Fahrzeug: BMW 735i 1997/ Z3 / Marcos 1600 GT/ Jaguar E Roadster/ BMW E30 M-Tech 2
Standard

Mich würde einmal Interessieren, wie viele zufriedene Kilometer du mit diesem BMW in 4 ½ Jahren gefahren bist.
Ich denke, wenn diese KM dagegen gerechnet werden, dann ist der Restwert des BMW sehr tief. Was mich wundert, in diesen 4 ½ Jahren hat das Auto dir doch einen guten Dienst erwiesen, du hattest Freude und sicher auch viel Spass an dem Auto.

Aber nach 4 ½ Jahren da noch solche Ansprüche zu stellen, ich weiss nicht. Dieses Auto muss doch so gut gemacht worden sein, dass du 4 ½ Jahre nichts gemerkt hast und in dieser Zeit wurden an diesem Auto diverse Service und Arbeiten bei BMW gemacht. Das Auto wurde sicher auch 1 bis 2 mal vorgeführt und auch die haben sie nichts bemerkt.

Ich habe damit etwas mühe! Du schreibst ja selbst, dass du die Kiste nicht mehr willst und jetzt möchtest du noch so viel wie möglich rausschlagen.

Ich würde mit dir einig sein, wenn du das bei der ersten Autowäsche gemerkt hättest, oder der Freundliche es bei einem Service oder Reparatur festgestellt hätte, dann könnte ich das verstehen. Aber nach 4 ½ Jahren, ich glaube du hast schlechte Karten in der Hand.

Also wenn ich ein Auto kaufe, dann pflege ich es am Anfang wie ein Goldschatz und da fällt einem jeder kleine Steinschlag oder schatten im Lack auf. Man ärgert sich über jegliche Kleinigkeiten und dir fällt erst nach 4 ½ Jahren was auf?

Gruss
ISO
ISO ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2004, 17:03   #17
Tommy
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 05.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 520iA E60 01.2004
Standard

@Tiger27

Ich werde mich mal einlesen.

@ISO

Der km-Stand ist jetzt bei 135 Tkm (gekauft bei 79000 km). Ich bin kein Fachmann, daher muss ich nicht erkennen können ob mein Auto ein Unfallwagen ist oder nicht. Es scheint auch gut repariert worden zu sein. Das Auto war immer dort zur Reparatur, wo ich es gekauft habe. Jetzt wollte ich mein Auto in Zahlung geben. Dabei wurden die o.g. Mängel festgestellt.

In den letzen Monaten sind nach und nach 5.000€ in das Auto geflossen und es ist immernoch nicht in Ordnung!! Ich will den Wagen nicht wegen des jetzt erst bemerkten Unfallschadens los werden. Ich habe seit ein paar Moanten massive Problem mit dem Motor, die wohl auf einen AT Motor hinauslaufen. Vielleicht sind das auch Spätfolgeschäden des Unfalls? Das Auto wird zum Euro-Grab!

BMW München hat einen Kulanzantrag sofort abgelehnt. Ich hatte gehofft, dass ich bei dieser Motorleistung zumindest einen hohen Rabatt bei dem AT-Motor bekommen könnte (Listenpreis 9.600€ +MwSt).

Und die neueste Info mit dem Unfallschaden setzt dem ganzen Schlamassel noch die Krone auf! Ich muss zusehen, wie ich mit möglichst geringem Verlust aus meiner Situation wieder herauskomme.

Gruß Tommy
Tommy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2004, 19:08   #18
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Tommy

deine absicht, einen RA aufzusuchen, ist das einzig vernünftige.
alles andere hier im forum sind meinungen (mehr oder weniger fundiert).
"unfallfrei" ist sehr eng gefasst. darüber gibt es zig urteile.

toi toi toi

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2004, 19:55   #19
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard

Wie es JB740 sagt - das Hauptproblem ist die Auslegung des Begriffs "UNFALLFREI"

Ich würde immer den ADAC Kaufvertrag nehmen oder den von BMW - dort ist das Thema unfallfrei genauestens ausgeschrieben.

Gruß Philipp
JPM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2004, 07:47   #20
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von JB740
alles andere hier im forum sind meinungen (mehr oder weniger fundiert).
"unfallfrei" ist sehr eng gefasst. darüber gibt es zig urteile.

toi toi toi

gruss jürgen
Meine Rede, Jürgen !
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