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BMW 7er, Modell E38 |
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11.10.2025, 10:18
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.04.2020
Ort:
Fahrzeug: E38-728i (04.96)
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Sehr gute und wichtige Frage — das betrifft viele, die ältere, aber hochwertige Fahrzeuge wie den BMW E38 pflegen oder originalgetreu aufrüsten.
Ich erkläre dir das Schritt für Schritt, wie Versicherungen in Deutschland in so einem Fall (z. B. unverschuldeter Unfall mit Fremdverschulden) vorgehen:
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🔍 1. Grundsätzlich: Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert
Nach einem Unfall (besonders bei älteren Fahrzeugen) berechnet der Gutachter den Wiederbeschaffungswert — also den Betrag, den du aufwenden müsstest, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleicher Zustand, Ausstattung, Laufleistung etc.) auf dem Markt wieder zu kaufen.
➡️ Nicht der damalige Neupreis oder die reinen Materialkosten deiner Umbauten zählen, sondern der aktuelle Marktwert deines Fahrzeugs inklusive Ausstattung.
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💡 2. Originale Aufrüstungen (OEM-Nachrüstungen) erhöhen den Wert
Wenn du dein Fahrzeug mit originalen BMW-Teilen (z. B. Leder, Navi, DSP, Sitzheizung) auf den Stand eines höher ausgestatteten Modells gebracht hast, kann das den Wiederbeschaffungswert deutlich steigern.
Wichtig ist:
Es muss fachgerecht und originalgetreu eingebaut sein (keine Bastellösung).
Der Gutachter muss die Aufrüstung erkennen und dokumentieren.
Am besten hast du Rechnungen, Fotos oder Belege über die verbauten Teile.
Dann fließt das in die Bewertung ein.
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🧾 3. Was die Versicherung tatsächlich anerkennt
In der Praxis hängt es stark davon ab:
Ob ein unabhängiger Kfz-Gutachter beauftragt wird (nicht nur der Versicherungs-Gutachter!).
Wie gut du dokumentiert hast, dass deine Ausstattung über Serienstandard hinausgeht.
Wie der Markt solche Fahrzeuge bewertet – bei gepflegten E38 mit Vollausstattung ist der Marktwert oft erheblich höher als bei Basismodellen.
➡️ Beispiel:
Ein normaler 728i von 1998 hat evtl. 4.000 € Marktwert,
aber ein auf original „Individual“-Niveau aufgerüsteter mit Vollleder, Navi, DSP und Topzustand kann leicht 7.000 – 10.000 € wert sein.
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⚙️ 4. Tipps, um dich abzusichern
Damit deine Umbauten auch anerkannt werden:
1. Wertgutachten erstellen lassen (z. B. durch Classic Data oder DEKRA).
– Gibt’s ab ca. 150–250 €, und das dokumentiert objektiv deinen Fahrzeugwert.
– Versicherungen akzeptieren das im Schadensfall fast immer.
2. Belege und Fotos aufbewahren.
3. Eigene Versicherung informieren, wenn du umfangreich nachrüstest – bei einer Teilkasko/Vollkasko zählt das auch für deinen Eigen*schutz.
4. Im Schadenfall auf einem unabhängigen Gutachter bestehen.
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⚖️ Fazit:
Ja — Versicherungen berücksichtigen originale Aufrüstungen, wenn sie fachgerecht ausgeführt und belegbar sind.
Aber nur, wenn sie im Gutachten dokumentiert sind. Ohne Nachweis geht der Gutachter oft vom Serienzustand aus, und du bekommst weniger.
Das kam über Chatgpt
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11.10.2025, 10:57
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#2
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um was gehts jetzt genau?
Registriert seit: 27.05.2002
Ort: Hanglage
Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
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Das klingt durchaus plausibel.
Nun werde ich mal sehen, wie fair das ablaufen wird, und ob ich OK sagen werde oder ob ich weitere Schritte gehen muss.
Danke dafür, dass ihr mir die Daumen drückt.
Gruss Gasi
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11.10.2025, 14:39
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#3
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Pro USA !!!
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16 , e91 330xd 09-03
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In deutschland ist bei einem haftpflichtfall,also unverschuldeter unfall, immer beim geschädigten wohin oder zu welchem gutachter er geht.
Belege über nachrüstungen  evtl steht ja auch ein vergleichbarer wagen für nen wunschpreis im netz,kopieren 
Allerdings, wenn der wagen plötzlich 25k lt.gutachter wert ist,dann kommt sicher ein nachgutachter von der versicherung, also ned übertreiben.
Viel glück jedenfalls, in der schweiz kann ja alles anders sein...
Gruß Oli
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12.10.2025, 05:49
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#4
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um was gehts jetzt genau?
Registriert seit: 27.05.2002
Ort: Hanglage
Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
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Versicherung fragte als erstes, ob der Schaden ausgezahlt werden soll oder ob eine Reparatur gewünscht sei.
Hätte ich Auszhalung verlangt, wäre der SV zu mir nach Hause gekommen.
Ich sagte aber klar, dass Reparatur gewünscht ist.
Da hiess es, ich solle einen Termin mit dem Reparateur machen, der SV käme dann dorthin.
Belege zu den Nachrüstungen habe ich keine, habe ja fast alles selber gemacht und was ich alles ausgegeben hatte, wollte ich nicht mehr anschauen, weil ich mich sonst vielleicht geärgert hätte.
Sagen wir mal so, wenn das Auto abgebrannt wäre oder gestohlen und weg, dann hätte ich echt ein Problem. Oder wenn es so zerstört wäre, das man es nicht mehr richtig besichtigen kann auch.
Jetzt steht es aber abgesehen von der Beifahrertür 1A da und man kann es anschauen und austesten.
Ich muss aus meiner Sicht auch nicht sagen können, der Wagen ist XY wert.
Es reicht, aufzuzeigen, dass der Wagen deutlich mehr Wert ist als die Instandsetzungskosten. Wieviel mehr ist dann egal und interessiert eh keinen.
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12.10.2025, 09:47
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#5
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Zitat:
Zitat von gasi
Ich muss aus meiner Sicht auch nicht sagen können, der Wagen ist XY wert.
Es reicht, aufzuzeigen, dass der Wagen deutlich mehr Wert ist als die Instandsetzungskosten. Wieviel mehr ist dann egal und interessiert eh keinen.
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Und damit drehst Du Dich im Kreis - natürlich muss der Wert des Wagens angegeben werden. In Deutschland geht das über DAT plus entsprechende Verlaufsportale wie mobile etc. - und das findet Dein eigener Gutachter heraus. Ist das in der Schweiz anders und Du musst den von der Versicherung nehmen?
Was Du nicht belegen kannst, gibt es nicht. Das wird echt eine schwere Kiste, wenn der Wagen zur Auslieferung nackt war.
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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