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BMW 7er, Modell E38
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Alt 03.03.2012, 08:09   #11
Straubinger
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Idee

Die Xenonscheinwerfer haben laut eigener Aussage von DEPO eine viel bessere Verarbeitung und auch die Bauteile selbst sind Hochwertig, denn Brenner (D2S) und Steuergerät sind von Philips.
Deine alten Steuergeräte werden unter diese Scheinwerfer keinen Platz haben, denn die von Philips sind ca: 4x4 cm und 50mm dick und auch die LWR Motoren sind dort schon verbaut.



Gruss Straubinger
__________________

Meine Website für Euren BMW:Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bmw-elektronikservice.de
Ich programmiere NEUE und gebrauchte Schlüssel und EWS
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Alt 03.03.2012, 08:53   #12
Bandit1973
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Also geht es nur um Die Steuergeräte für die ich einen Platz finden müsste?

Will mir ja nich unbedingt alles Kaufen MÜSSEN.
Hab Ja Steuergeräte und Motoren.
Ich finde eben das wäre rausgeschmissenes Geld.
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Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

It´s better to burn out, than to fade away
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Alt 03.03.2012, 09:00   #13
Straubinger
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Idee

Kann ich Dir ned sagen, ob des alles ist was Du umbasteln musst, aber ich glaube ned das Du den alten Xenonbrenner in einen neuen SW zum halten bringst, denn die Halterungen werden sicher anders sein.Ich kenne diese SW von innen ned.

Gruss Straubinger
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Alt 03.03.2012, 09:44   #14
Bandit1973
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Zitat:
Zitat von Straubinger Beitrag anzeigen
ich glaube ned das Du den alten Xenonbrenner in einen neuen SW zum halten bringst, denn die Halterungen werden sicher anders sein.
Is schon klar. Ich brauche dann Brenner die in eine H7 Fassung passen


zum beispiel

Die Anschlüsse der Brenner sollten gleich sein.
oder werden passend gemacht *gg*

hoffe nur die Dinger passen in dei SW rein....

Sollte eigentlich auch rechtlich in ordnung sein.
Ist ja keine Xenon "nachrüstun"
Hab ja Original Xenon, ALWR und Waschanlage
Die Scheinwerfer haben "E" Prüfzeichen......
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Alt 03.03.2012, 10:58   #15
Straubinger
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Idee

Rechtlich ist da garnix in Ordnung, denn Du hast die Bauart (schon die Nachrüstung von Angel Eyes in einem normalen SW führt zu Erlöschung der Betriebserlaubnis) der SW erheblich verändert und somit erlischt die ABE der Scheinwerfer und die Betriebserlaubnis Deines Bimmers und noch dazu ist die ABE der Scheinwerfer für Halogen geschrieben und ned für Xenon.



Gruss Straubinger
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Alt 03.03.2012, 11:16   #16
Bandit1973
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????

Moment mal

Die Scheinwerfer haben ja ein "E" Prüfzeichen, also sind sie "Genehmigt"
Auch mit AngelEyes (Wie diese beleuchtet sind ist ja wohl egal)

Weiters hat mein Dicker ja Xenon (mit allem was dazugehört)
ob das nun eine D2S oder eine H7 Fassung ist ändert ja nix am Brenner

Hab ich da jetzt was falsch verstanden ???
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Alt 03.03.2012, 11:23   #17
Straubinger
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Dieses Prüfzeichen bezieht sich auf Halogenscheinwerfer und diese werden von Dir nun völlig verändert und damit hat sich des E-Prüfzeichen erledigt.
Und ich sprach vorher vom NACHRÜSTEN der AE in zum Beispiel Originale BMW Scheinwerfer, wenn dies gemacht wird ist es des selbe - KEINE Betriebserlaubnis mehr.

Zitat:
Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz



Scheinwerfer

Ausführung

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten



Heckleuchten
Ausführung

A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte



sonstige Leuchten


1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge



sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer

Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt



sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte

Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt


Gruss Straubinger

Geändert von Straubinger (03.03.2012 um 11:44 Uhr). Grund: EDIT
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Alt 03.03.2012, 14:17   #18
PacificDigital
seit 19.2.19 Nichtraucher
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Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
Standard

also auf gut deutsch:
wenn du in einen scheinwerfer andere leuchtmittel, als die dafür zugelassenen, einbaust, dann erlischt auch die E-zulassung für den scheinwerfer. die xenonzulassung ist nicht fahrzeug- sondern scheinwerferabhängig. du darfst in einen halogenscheinwerfer nicht legal xenonbrenner einbauen und in einen xenonscheinwerfer keine halogenleuchtmittel. ebenso ist es nicht erlaubt wenn du andere leuchtmittel für verbaute angeleyes einsetzt... du darfst ja nicht mal legal led's in die kennzeichenbeleuchtung einbauen
das nachrüsten von xenonscheinwerfern erfordert noch zusätzlich alwr und scheinwerferreinigung (baujahr- und umbaudatumsabhängig), dies ist bei dir jedoch bereits vorhanden.
es wird wohl nichts anderes über bleiben als komplettset's mit xenon zu kaufen oder eben in zukunft mit H7 zu fahren, solange du legal unterwegs sein willst.

achja: du darfst auch weiter deine legalen xenon's benutzen... ohne angeleyes
__________________

Geändert von PacificDigital (03.03.2012 um 14:19 Uhr). Grund: achja...
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