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Ort: Bogen
Fahrzeug: E38 730i V8 Orientblau 23.12.1994 ÖL Temp Anzeige im Original "M" KOMBI, BMW E61 525D, Range Rover TD6 4x4, Mercedes Benz A169
Die Xenonscheinwerfer haben laut eigener Aussage von DEPO eine viel bessere Verarbeitung und auch die Bauteile selbst sind Hochwertig, denn Brenner (D2S) und Steuergerät sind von Philips.
Deine alten Steuergeräte werden unter diese Scheinwerfer keinen Platz haben, denn die von Philips sind ca: 4x4 cm und 50mm dick und auch die LWR Motoren sind dort schon verbaut.
Gruss Straubinger
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Kann ich Dir ned sagen, ob des alles ist was Du umbasteln musst, aber ich glaube ned das Du den alten Xenonbrenner in einen neuen SW zum halten bringst, denn die Halterungen werden sicher anders sein.Ich kenne diese SW von innen ned.
Ort: Wien
Fahrzeug: E39 530d Touring, Alfa 147 1,9JTD 16V
Zitat:
Zitat von Straubinger
ich glaube ned das Du den alten Xenonbrenner in einen neuen SW zum halten bringst, denn die Halterungen werden sicher anders sein.
Is schon klar. Ich brauche dann Brenner die in eine H7 Fassung passen
zum beispiel
Die Anschlüsse der Brenner sollten gleich sein.
oder werden passend gemacht *gg*
hoffe nur die Dinger passen in dei SW rein....
Sollte eigentlich auch rechtlich in ordnung sein.
Ist ja keine Xenon "nachrüstun"
Hab ja Original Xenon, ALWR und Waschanlage
Die Scheinwerfer haben "E" Prüfzeichen......
Ort: Bogen
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Rechtlich ist da garnix in Ordnung, denn Du hast die Bauart (schon die Nachrüstung von Angel Eyes in einem normalen SW führt zu Erlöschung der Betriebserlaubnis) der SW erheblich verändert und somit erlischt die ABE der Scheinwerfer und die Betriebserlaubnis Deines Bimmers und noch dazu ist die ABE der Scheinwerfer für Halogen geschrieben und ned für Xenon.
Ort: Bogen
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Dieses Prüfzeichen bezieht sich auf Halogenscheinwerfer und diese werden von Dir nun völlig verändert und damit hat sich des E-Prüfzeichen erledigt.
Und ich sprach vorher vom NACHRÜSTEN der AE in zum Beispiel Originale BMW Scheinwerfer, wenn dies gemacht wird ist es des selbe - KEINE Betriebserlaubnis mehr.
Zitat:
Scheinwerfer und Heckleuchten Ort der Zulassung
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Scheinwerfer
Ausführung
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten
Heckleuchten
Ausführung
A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
sonstige Leuchten
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge
sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer
Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
Gruss Straubinger
Geändert von Straubinger (03.03.2012 um 11:44 Uhr).
Grund: EDIT
also auf gut deutsch:
wenn du in einen scheinwerfer andere leuchtmittel, als die dafür zugelassenen, einbaust, dann erlischt auch die E-zulassung für den scheinwerfer. die xenonzulassung ist nicht fahrzeug- sondern scheinwerferabhängig. du darfst in einen halogenscheinwerfer nicht legal xenonbrenner einbauen und in einen xenonscheinwerfer keine halogenleuchtmittel. ebenso ist es nicht erlaubt wenn du andere leuchtmittel für verbaute angeleyes einsetzt... du darfst ja nicht mal legal led's in die kennzeichenbeleuchtung einbauen
das nachrüsten von xenonscheinwerfern erfordert noch zusätzlich alwr und scheinwerferreinigung (baujahr- und umbaudatumsabhängig), dies ist bei dir jedoch bereits vorhanden.
es wird wohl nichts anderes über bleiben als komplettset's mit xenon zu kaufen oder eben in zukunft mit H7 zu fahren, solange du legal unterwegs sein willst.
achja: du darfst auch weiter deine legalen xenon's benutzen... ohne angeleyes