


BMW 7er, Modell E32 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
01.08.2010, 21:42
|
#111
|
BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
|
Zitat:
Zitat von JB740
d
Völlig fremde Passantin zerkratzt ein parkendes Fahrzeug, ist für mich Sachbeschädigung, grob fahrlässig! Fahrzeug nicht in Gebrauch.
Gruß jürgen
|
Trotzdem muss die Versicherung den Schaden ersetzen, kann sich aber am Verursacher schadlos halten.
|
|
|
02.08.2010, 00:28
|
#112
|
Stauanführer
Premium Mitglied
Registriert seit: 14.02.2007
Ort: Bochum
Fahrzeug: E65-750i (08.06)/ F21 116i (06.13)
|
Jetzt mal ernsthaft, so schwer ist der Satz doch nicht zu verstehen!
Verursacht der Schädiger den Schaden an einem Fahrzeug nicht als Führer bei dessen Gebrauch, greift der Haftungsausschluss der ,,Benzinklausel`` nicht.
Da ich hier aber nirgends gelesen habe, daß die Dame oder auch der Herr mit der Versicherung überhaupt ein Fahrzeug geführt hat, weder ein eigenes noch das des TE´s, verstehe ich nicht, was die Benzinklausel überhaupt mit dem Fall hier zu tun hat!
Das Urteil mit dem wegrollenden Einkaufswagen bei dem Corsafahrer ist etwas ganz anderes, er belud sein eigenes Fahrzeug, welches durch die eigene KFZ Haftpflicht versichert ist!
Geändert von Widowmaker (02.08.2010 um 08:17 Uhr).
|
|
|
02.08.2010, 13:08
|
#113
|
Schlüpferstürmer
Registriert seit: 30.12.2002
Ort: gelsenkirchen
Fahrzeug: E32 3.5 schalter BJ 88
|
Mich würde interessieren, wie das hier ausgeht. Wie alt war das kind?
Nun hat die Frau ja - wenn ich das richtig verstanden habe - auch einen Teil zum Schaden beigetragen.
Das Kind aber darf wohl wirklich dein Auto zerstören, ohne dass du Schadenersatzansprüche hast.
Zweimal haben sich kinder in meinem Auto verewigt, ohne dass ich einen Cent bekam.
Das Kind, was mit seinem Fahrrad volles Programm in meine Tür gerauscht ist war 6 und die Eltern verletzten ihre Aufsichtspflicht nicht. (sie waren ein paar meter weiter unterwegs.) Damit war ich der "dumme".
__________________
Der sicherste Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen
|
|
|
02.08.2010, 13:23
|
#114
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Ense
Fahrzeug: G12 M760Li 12.16 / E31 850i 03.91
|
Seba du hast das alles richtig versatnden und ich bin auch mal gespannt wie das ausgeht.
Das Kind ist 6 Jahre alt und ich habe heute mit meiner versicherung gesprochen die meinte es ist zwar richtig das man die eltern des kindes können nicht haftbar gemacht werden vor gericht oder so ABER wenn er bei der versicherung ist wie ich auch habe ich glück die würden das nähmlich trodsdem zahlen und ihr habt recht auch bei der Privat haftpflicht geht es nach restwert nur hausrat ist immer neuwert so hat der mir das gesagt
Hoffe jetzt mal das er auch Provinzial versichert ist damit ich wirklich den schaden ersetzt bekomme
Gruß Chris
__________________
E32 Technik für die Ewigkeit
|
|
|
02.08.2010, 13:29
|
#115
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Widowmaker
Jetzt mal ernsthaft, so schwer ist der Satz doch nicht zu verstehen!
Verursacht der Schädiger den Schaden an einem Fahrzeug nicht als Führer bei dessen Gebrauch, greift der Haftungsausschluss der ,,Benzinklausel`` nicht.
Da ich hier aber nirgends gelesen habe, daß die Dame oder auch der Herr mit der Versicherung überhaupt ein Fahrzeug geführt hat, weder ein eigenes noch das des TE´s, verstehe ich nicht, was die Benzinklausel überhaupt mit dem Fall hier zu tun hat!
Das Urteil mit dem wegrollenden Einkaufswagen bei dem Corsafahrer ist etwas ganz anderes, er belud sein eigenes Fahrzeug, welches durch die eigene KFZ Haftpflicht versichert ist!
|
Du hast vollkommen Recht!
Ich habe mich vertan und eine nicht unbedeutende Kleinigkeit übersehen!
Da bin ich mir nicht zu schade diesen Fehler einzugestehen.
|
|
|
02.08.2010, 13:46
|
#116
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2019
Ort: Hanau
Fahrzeug: E65 2002
|
Möchte gerne mal ein paar Begriffe ordnen.
Neuwert gibt es nur in der Kfz-Branche, also bei Autos.
(In der Regel bei neuen Fahrzeugen unter 6 Monaten)
Ansonsten gilt Wiederbeschaffungsert.
(Der kann aber auch über dem Neuwert liegen!)
Haftpflicht zahlt bei nichtdeliktfähigen Kindern (unter 7 Jahre)nur, wenn dies darin enthalten sind.
Ansonsten gilt: Pech gehabt!! Verletzung der Aufsichtspflicht gibt es unter 7 Jahren nicht. Da dürfen die Kiddys halt noch alles.
Wenn man freiwillig den Schaden begleicht ist es etwas anderes.
In unserem Falle, sofern die Dame in der Privathaftpflicht mit aufgenommen ist, wird die Versicherung zahlen. Aber den Schaden des Kindes würde ich weglassen, sonst gibts es Abzüge. Es sei denn s.o..
Benzinklausel sehe ich ich hier nicht zur Anwendung kommen, da kein unmittelbarer Zusammenhang des Schadenshergangs mit dem Fahrzeug erkennbar ist.
|
|
|
02.08.2010, 14:44
|
#117
|
30 Jahre lang nur BMW
Registriert seit: 11.09.2004
Ort: Wenden
Fahrzeug: (zwangsläufig) DB V
|
Hoffentlich begreift das
der Treaderöffner und begreifen das noch so einige andere Träumer hier...
Wobei "BMW750Idriver" der "Oberträumer" offenbar von einer unheilbaren Beratungsresistenz geschlagen ist und immer noch glaubt er bekäme seine Motorhaube samt weiterer Karre so mal eben auf Vordermann gebracht.
Armes Deutschland...
|
|
|
02.08.2010, 16:13
|
#118
|
Stauanführer
Premium Mitglied
Registriert seit: 14.02.2007
Ort: Bochum
Fahrzeug: E65-750i (08.06)/ F21 116i (06.13)
|
Das mit dem 6 jährigen Kind ist ok, wenn es den Schaden unbeabsichtig herbeiführt, muss keine Versicherung zahlen.
Es müsste also von alleine auf das Fahrzeug geklettert sein, wurde es aber von der Mutter auf das Fahrzeug gehoben, sieht die Sachlage schon etwas anders aus und die Dame steht wieder als Verantwortliche da.
Ok, das ganze zu beweisen würde eine harte Nummer werden und den Rahmen hier völlig sprengen   !
@ John McClane
ist ja alles kein Problem, irren ist menschlich, passiert mir auch oft genug!
Das mit der Googleattacke habe ich allerdings persönlich genommen 
|
|
|
02.08.2010, 17:01
|
#119
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Widowmaker
@ John McClane
ist ja alles kein Problem, irren ist menschlich, passiert mir auch oft genug!
Das mit der Googleattacke habe ich allerdings persönlich genommen 
|
Da hast Du einen gut 
|
|
|
02.08.2010, 17:12
|
#120
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2019
Ort: Hanau
Fahrzeug: E65 2002
|
Zitat:
Zitat von Widowmaker
wurde es aber von der Mutter auf das Fahrzeug gehoben,
|
Das widerum müsste man dann als Vorsatz titulieren oder zumindest grob fahrlässig.
Dann zahlt die Haftplicht auch nicht.  
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|