Zitat:
Zitat von H.B.
da die scheinwerfer orginal unverändert sind und bauartgeprüft (im 7er ja abgenommen) kann er die ganz normal wie jeden anderen orginalen xeononscheinwerfer an dem nicht rumgefummelt wurde eintragen.
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Ein Prüfer sagte mir "Warum eintragen, SRA, ALWR und Scheinwerfer haben nen E-Zeichen also kein Problem. Lediglich das fehlen der DC Kennzeichnung auf den Streuscheiben könnte Ärger mit der Rennleitung geben.
Ein anderer (auch andere Prüfstelle) findet die Nr vom KBA net und ist darum verzweifelt, bzw einfach nur zu faul mal richtig zu suchen.
Naja, wird schon irgendwie klappen.