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30.03.2008, 17:10
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Hallo,
bleib locker. Kläre mit der gegnerischen Versicherung ab, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten erstellt werden muss. Falls die ein Gutachten wollen, kannst Du bestimmen welcher Gutachter dies tun soll. Liegen die Reparaturkosten bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, ist alles kein Problem. Liegen Sie höher, bekommst Du max. Wiederbeschaffung. Rechnest du laut Gutachten ab, bekommst du den Wiederbeschaffungswert ohne MwSt. Wenn du nachweist, daß das Fahrzeug repariert wurde (z.B. Bilder) bekommst Du den Rest ohne MwSt, hast du eine Rechnung natürlich immer mit MwSt. Spar dir erstmal den gang zum RA, den kannst Du immer noch einschalten,wenn die Zicken machen, wovon allerdings nicht auszugehen ist, wenn die Schuldfrage geklärt ist. Die Versicherungen sind eben nicht immer Verbrecher. Das behaupten nur die, bei denen Versicherungsbetrug nicht immer klappt.
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30.03.2008, 17:21
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#2
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Seniormember
Registriert seit: 12.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: aktuell:525 d FL 2001 vorher: 730 iA Bj 7/90, 540 iA touring Bj:9/97,730i A V8 Bj:02/94,750i Bj 9/90,E34 540i tou. 6-Gang
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