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17.01.2008, 19:49
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2002
Ort: Fürth
Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
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Zitat:
Zitat von BullPit
Hi,
Alle die jetzt Airbags haben sind auch alt. Also das Argument sollte keins sein, deshalb nix aus einem Schlachtwagen zu nehmen.
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Hallo Pit!
Das hat mit dem Alter der Teile nichts zu tun! Auch bei einem Unfallwagen, der erst wenige Tage alt ist, dürfen die Teile nicht verkauft werden.
Der Einbau ist - wie Du schon geschrieben hast, wirklich nicht sonderlich aufwändig und man kann dabei auch (eigentlich) nicht viel falsch machen.
Der Punkt ist halt, dass es nicht erlaubt...
Viele Grüße
Sascha
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05.02.2008, 11:05
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#2
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E32 + E38, Fahrspaß pur!
Registriert seit: 02.06.2004
Ort: Nandlstadt
Fahrzeug: E38 740i 01.97 E32 730i 12.90 E36 320i Touring 01.96
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Hallo,
die Sache hat mir keine Ruhe gelassen und so habe ich an den Technischen Kundendienst von BMW eine offizielle Anfrage gestellt. Die beiden Fahrzeugscheine unserer Autos habe ich in Kopie mitgeschickt. Nach einiger Zeit hat man mich dann angerufen. Den Schwachsinn, der mir dann erzählt wurde, hätte man auch schwerlich auf Papier bringen können. Das Gespräch dauerte ca. zwanzig oder fünfundzwanzig Minuten und ich versuchte immer wieder zu erfragen, warum man in meinen 735i BJ 12/90 keine Airbags einbauen könne, wenn doch in meiner Garage direkt daneben ein absolut baugleiches Auto (730i BJ 12/90) steht, in dem zwei Airbags eingebaut sind.
Die Drehungen und Wendungen die der freundliche BMW-Mitarbeiter machte, um nicht auf meine gezielten Fragen antworten zu müssen waren eines Politikers würdig! Erst brachte er ständig vor, dass gebrauchte Airbags weder verkauft noch wieder eingebaut werden dürfen. Darauf schlug ich vor, nach der Umrüstung auf das andere Armaturenbrett und die andere Lenksäule neue Airbags einzubauen, schließlich wäre das nach einem eventuellen Unfall mit unserem 730i ja auch notwendig. Daraufhin erzählte er mir, dass der Nachrüstsatz mit Sportlenkrad etc. nicht mehr verfügbar wäre.
Das ging eine ganze Weile so weiter. Egal, wie ich auch an die Sache heranging, das Gespräch führte immer wieder weg vom Thema.
Auf meine mindestens fünfzehnmal vorgebrachte Frage, warum man denn ein Auto nicht so ausstatten dürfe, wie sein baugleiches Pendant, bzw. warum BMW dafür keine Freigabe erteilen würde, erhielt ich letztlich keine Antwort.
Klarer Fall: man wollte mir nicht antworten.
Meine Frau und meine Mutter, die das Gespräch mitverfolgten, sahen mich zum Schluss ungläubig an und fragten, mit wem ich denn da telefoniert hätte.
Schon ein schwaches Bild, das BMW da abliefert!
MfG Klaus Stefan
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05.02.2008, 11:14
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Airbag = Sprengstoff.
Daher dürfen da nur Leute ran, die mindestens einen kleinen Sprengstoff-Schein haben.
Ein nachträgliches Einbauen nimmt keiner ab, aber wenn es das System in einem baugleichen Fahrzeug gab wird auch keiner meckern, wenn FACHKUNDIGE Leute es aus einem Schlachter in einen anderen Wagen einbauen.
Wohlgemerkt unter Beibehaltung aller für den Airbag relevanter Teile.
Alles was einem Verschleiß unterliegt oder "Sprengen" soll sollte man neu machen.
Der TÜV meckert dann nicht, weil er es nicht merkt, dass der Wagen damals ohne Airbag aus dem Werk rollte. .. aber halt nur, wenn der Umbau korrekt durchgeführt wurde. Wer da rum murkst hat sofort verloren.
PS: Eintragen wird es der TÜV aber normalerweise trotzdem nicht. Jedoch, da der Airbag in der Auto-ABE (zumindest im Nachtrag) auch enthalten ist. ... wahrscheinlich unnötig, oder ?
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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05.02.2008, 13:42
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#4
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E32 + E38, Fahrspaß pur!
Registriert seit: 02.06.2004
Ort: Nandlstadt
Fahrzeug: E38 740i 01.97 E32 730i 12.90 E36 320i Touring 01.96
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Hallo,
das interessiert mich! Wo finde ich diese Auto-ABE bzw. den Nachtrag?
Viele Grüße Klaus Stefan
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05.02.2008, 14:18
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Die Nummer stand früher im Fahrzeugbrief auf der rechten Seite in der 1/2-Seite innen. Den Wortlaut ... tja ... den wird BMW und das KBA haben. Ob der Öffentlich ist ? .. wohl eher nicht.
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05.02.2008, 19:58
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#6
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Ex M60-powerd by LPG
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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Zitat:
Zitat von FrankGo
Airbag = Sprengstoff.
Daher dürfen da nur Leute ran, die mindestens einen kleinen Sprengstoff-Schein haben.
Ein nachträgliches Einbauen nimmt keiner ab, aber wenn es das System in einem baugleichen Fahrzeug gab wird auch keiner meckern, wenn FACHKUNDIGE Leute es aus einem Schlachter in einen anderen Wagen einbauen.
Wohlgemerkt unter Beibehaltung aller für den Airbag relevanter Teile.
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hmmm...
wer haftet bei einem Unfall mit einem gebrauchten Airbag aus einem Schlachtfzg? Klar , derjenige, der das Ding eingebaut hat. Also wird das keiner Legal machen! Ich würde jedenfalls die Werkstatt und den Händler des Gebrauchtteils vor das Gericht zerren. Aber da wird in so einem Fall wohl nichts zu holen sein.
Gruß Wolfgang
ne
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05.02.2008, 20:03
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Ganz ehrlich: Was soll da passieren ?
Wenn der Luftsack ordnungsgemäß angeschlossen wurde und die Kabel alle ok sind wird er nicht von selbst hoch gehen.
Wenn er schlecht (feucht) gelagert wurde kann es natürlich sein, dass er nicht oder zu spät auf geht beim Unfall. Tja, dann ist gegenüber einem Wagen ohne Airbag auch nicht viel verloren.
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05.02.2008, 21:31
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.07.2007
Ort: china
Fahrzeug: nix
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genau wie Salzpuckel/Wolfgang sagt. keiner will das machen weill es das risiko gibt das die verklagt werden wenn das ding bei ein unfall schaden bringt (ob's nun offnet oder nicht). so geht es mit viele sachen/umbauten
ich wurde kein airbag nachrusten: einfach weill ein airbag gefahrlicher ist als kein airbag wenn nicht alles 100% stimmt.
ich hatte mal ein crash in ein auto wobei der airbag ausgelost sein sollte, hatt aber nicht passiert. eines der ersten dinge die gemacht wurde durch die feuerwehr oder den abschleppwagen von die unfalluntersuchung von der polizei war das die den airbag nochmal aktiviert haben damit es sprengt. spater haben die mir dann erklart wieso. zum teil fur die sicherheit, zum teil auch um zu sorgen das das teil nicht wiederverkauft werden kann nach dem unfall.
airbags sind nur gut wenn's original verbaut ist und nicht drann rumgeschraubt ist
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05.02.2008, 21:37
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#9
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Ex M60-powerd by LPG
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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Zitat:
Zitat von FrankGo
Ganz ehrlich: Was soll da passieren ?
Wenn er schlecht (feucht) gelagert wurde kann es natürlich sein, dass er nicht oder zu spät auf geht beim Unfall. Tja, dann ist gegenüber einem Wagen ohne Airbag auch nicht viel verloren.
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Eben deshalb will er ja Airbags (nachrüsten), und von denen verlangt er dann ja auch Zuverlässigkeit. Bleibt die Frage: Wer baut sie ein?
Wolfgang
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06.02.2008, 11:49
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 15.08.2006
Ort: Maintal
Fahrzeug: 750i Bj 2/06 / Mopped: 1200er Shovel Bj.73 & 07er Road King
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...
..."Klarer Fall: man wollte mir nicht antworten."
wieso? hat man doch! du wolltest nur die antwort nicht aktzeptieren :-)
"Schon ein schwaches Bild, das BMW da abliefert!"
sehe ich anders, schließlich hat man sich deiner angenommen.
was hast du denn erwartet??
vielleicht sowas wie:" klar, bauen sie ruhig airbags aus nem unfallwagen ein, macht nix das er 5 jahre auf nem schrottplatz rum stand. natürlich übernehmen wir die verantwortung und hier eine liste der vertragswerkstätten in ihrer nähe.selbstverständlich geben wir noch ein jahr garantie..."
aber nicht böse sein, gelle...
gruß uwe
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