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BMW 7er, Modell E32 |
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15.05.2007, 12:21
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#21
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< Kaffee klauen >
Registriert seit: 25.03.2007
Ort:
Fahrzeug: ford
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Zitat:
Zitat von MTK730
Hallo,
ich habe einen Dish-Anschluss. Auch wie Herbie01 hinter dem Kennzeichen.
Gruss, Ruediger
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Soviel ich weiss ist das Verboten und sollte kein TÜV bekommen.
Ist Auffahr gefährdete Stelle des Fahrzeugs.
Es gibt aber neuen Mini adapter, wobei Adapter nicht reingeschraubt wirdt sondern drauf geschraubt. Hierdurch ist nun verstärk und abbrechen ist damit verhindert. (Nachteil neuen Adapter ist das Gewinde, steht mehr nach aussen)
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15.05.2007, 14:10
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#22
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Gasbrenner
Registriert seit: 16.03.2005
Ort: Hofheim
Fahrzeug: Opel Omega FL 3.2 mit Vialle LPi / kein 7er mehr,den hat ein guter Freund übernommen
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Zitat:
Zitat von highlander
Soviel ich weiss ist das Verboten und sollte kein TÜV bekommen.
Ist Auffahr gefährdete Stelle des Fahrzeugs.
Es gibt aber neuen Mini adapter, wobei Adapter nicht reingeschraubt wirdt sondern drauf geschraubt. Hierdurch ist nun verstärk und abbrechen ist damit verhindert. (Nachteil neuen Adapter ist das Gewinde, steht mehr nach aussen)
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Hallo,
drauf schrauben währe eine echte Verbesserung
Leider wirds dann für viele Fahrzeuge neben dem Tankstutzen wohl zu eng
Ausserdem ist das eine der rostanfälligsten Stellen am ganzen E32, ob das wirklich eine langlebige und stabile Lösung ist.
Ich wüsste nicht, warum der Anschluss im HeckBLECH nicht mehr eintragungsfähig sein sollte.Nur die Montage seitlich in der KUNSTSTOFF-Stossstange sollte verboten werden, weil die beim Heckaufprall garantiert die Gasleitung mit abreisst. Ist aber wohl auch noch nicht durch.
Mein Tankanschluss ist seit 09-2005 vom TÜV so abgenommen und hat damit Bestandsschutz ,aber in unserer Bananenrepublik ändern sich die Vorschriften ja schneller als das Wetter.
Gruss, Rüdiger
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ...
"Lieber grosse Autos als kleine Panzer !!!" (aus "Kottan ermittelt", ORF)
Mein 7er
Geändert von MTK730 (15.05.2007 um 14:16 Uhr).
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15.05.2007, 19:35
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.08.2002
Ort: Nord-Münsterland
Fahrzeug: 730I V8 E32 Tartarini LPG
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Zitat:
Zitat von highlander
Soviel ich weiss ist das Verboten und sollte kein TÜV bekommen.
Ist Auffahr gefährdete Stelle des Fahrzeugs.
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Nö ist kein Problem, sogar ganz legal. Wenn man es eng sieht ist der ganze Tank in der gefährdeten Zone, nur wer will den Tank in der Fahrgastzelle haben ? -das ist gleube ich sogar verboten, bin mir aber nicht sicher.
Es kann Probleme mit dem Klappkennzeichen geben, da dieses unter umständen gesondert eingetragen wird.
Gruß
Ralph
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15.05.2007, 20:03
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#24
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 18.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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Zitat:
Zitat von Herbie01
Nö ist kein Problem, sogar ganz legal. Wenn man es eng sieht ist der ganze Tank in der gefährdeten Zone, nur wer will den Tank in der Fahrgastzelle haben ? -das ist gleube ich sogar verboten, bin mir aber nicht sicher.
Es kann Probleme mit dem Klappkennzeichen geben, da dieses unter umständen gesondert eingetragen wird.
Gruß
Ralph
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Hi,
bei Crashtests kam herraus, dass es für die Hintensitzenden probleme gibt,wenn ein Gastank dicht hinter der Rückwand im Kofferraum plaziert ist, da dieser beim heckaufprall nach vorn geschoben wird.
grüsse
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15.05.2007, 20:59
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#25
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Gasbrenner
Registriert seit: 16.03.2005
Ort: Hofheim
Fahrzeug: Opel Omega FL 3.2 mit Vialle LPi / kein 7er mehr,den hat ein guter Freund übernommen
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Zitat:
Zitat von M3-Cabrio
Hi,
bei Crashtests kam herraus, dass es für die Hintensitzenden probleme gibt,wenn ein Gastank dicht hinter der Rückwand im Kofferraum plaziert ist, da dieser beim heckaufprall nach vorn geschoben wird.
grüsse
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Wer hat denn diesen Test bezahlt ? Shell, Aral, BP, Esso oder ein anderer Ölmulti ?
Bei einem Heckaufprall bewegt sich der Zylinder-Gastank wenn überhaupt gem. dem
Erstens Newtonschen Gesetz (Trägheitsgesetz) in Richtung Heck
Und wenn das auffahrende Fahrzeug weit genug ins Heck eindringt, um den Tank direkt nach vorne zu stossen, ist der orig. Bezintank schon lange in Fetzen.
Bestenfalls bei einem einem Auffahrunfall durch das Gasbetriebene Fahrzeug kann sich der Tank in Richtung Fondpassagiere bewegen. Aber da ist noch einiges an Blech und Streben dazwischen.
Ein Ringtank wie bei Herbie01 oder mir ist diesbezüglich in etwa so gefährlich wie das entfernte Ersatzrad .
Das alles hat aber absolut nichts mit dem Einbauort der Füllstutzens zu tun
Der Gastank in der Fahrgastzelle ist übrigens auch legal, sonst könnte man z.B. den 5er Touring oder einen Golf 3 garnicht umrüsten. Unterflurtanks sind selten möglich.
Gruss, Rüdiger
Geändert von MTK730 (15.05.2007 um 21:07 Uhr).
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15.05.2007, 21:18
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von M3-Cabrio
bei Crashtests kam herraus, dass es für die Hintensitzenden probleme gibt,wenn ein Gastank dicht hinter der Rückwand im Kofferraum plaziert ist, da dieser beim heckaufprall nach vorn geschoben wird.
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Mal zur Klarstellung:
das war EIN Crashtest, bei dem ein ERDGAS-Fahrzeug getestet wurde, und zwar ein KOMBI! Diese Erdgasfahrzeuge haben bekanntlich mehrere Flaschen als Tanks, die wg. des deutlich höheren Speicherdrucks beim Erdgas viel dickwandiger und schwerer sind als der einzelne Tank beim Autogas. Bei der Testkonstellation wurden also DREI Erdgas-Flaschen(tanks) in einem Gestell im Kofferraum hinter der Klapp-Rückbank des Kombis verschraubt. Beim Test drückte dieses schwere Gasflaschen-Gestell zu stark gegen die Klapp-Rücksitzbank.
Soweit die Testkonstellation. Das Ergebnis ist für Autogas-Tanks von KEINERLEI Aussagekraft, sondern im Gegenteil belanglos. Denn eine solche Tankkonstellation gibt es beim LPG nicht. Ein LPG-Radmuldentank z.B. wird beim heftigsten Heckaufprall allenfalls unter die Rücksitzpassagiere geschoben. Wenn solche Kräfte auftreten würden, die das bewirken können, dürfte allerdings eh schon alles vorbei sein.
Greets
RS744
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