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Alt 27.10.2006, 09:18   #14
Stone
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Ort: Bischofsheim
Fahrzeug: 750 iL,93, Range Rover Vogue V8, 86, Kawa ZRX 1200R, 2006 VW T2 Pritsche,1971, Renault Safrane Phase 2, 2,5L 1997, Vespa cosa 200, Suzuki GT 250, 78
Standard

Mit dem "falschen" Zeugen in dem Verfahren sehe ich das eigentlich als Vorteil für Deine Seite.

Erstens scheinen die Fakten ja wohl klar, dass die Klima nicht ging oder geht, kannst Du ja belegen.

Ein Zeuge in der mündlichen Verhandlung vor Gericht sagt meist ganz andere Sachen als am Biertisch, wenn der vorne allein steht, der Puls steigt, der Schweißpegel erhöht ist und wenn dein Anwalt und auch der Richter dann auch etwas fit ist, nehmen sie dem ganz schnell den Wind aus den Segeln.

Auch wenn der bei irgendeiner Auzssage gegen Dich bleibt, ist`s nur ein Gefälligkeitszeuge, dem nicht viel Bedeutung geschenkt wird.
Ist bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand eigentlich unglaubwürdig, dass sich ein fremder über so eine Sache wie die Funktion einer Klimaanlage erinnert.
(Typisches Beispiel sind die Zeugen, die sich daran erinnern, dass da z.B. "nichts" war, d.h. eine Zeuge kann wohl nach einer Weile aussagen, dass in einer Menge eine bestimmte Person gewesen ist, wohl aber kaum, dass eine bestimmte Person nicht dabei war...)

Eine andere Sache würde mir persönlich mehr Kopfzerbrechen machen:
Ich kenne die Zivilprozesse. Selbst wenn klargestellt wird, dass die Klimaanlage nicht ging, heißt`s nicht, dass Du Recht, besser gesagt "Geld" bekommt. Die gegnerischen Anwälte haben da oft noch einiges im Ärmel, auf einmal werden Sachen angesprochen, an die Du nicht mehr gdacht hast, z.B. gekauft wie gesehen ohne weitere.....

Der Richter wird in jedem Falle, auch nochmal in der mündlich Verhandlung, einen Vergleich vorschlagen, da hat er jedenfalls die wenigste Arbeit.

Die Partei, die seinen Vorschlag dann ablehnt, hat in der Regel beim späteren Urteil die schlechteren Karten. Beim Vergleichsangebot daher, wenn auch mit Zähneknirschen etwas nachgeben und Forderungen runterstellen.

Bei Verglaich zahlt jeder seinen Teil, Dir wird`s egal sein, aber wenn der andere keine Rechtschutzversicherung hat, kommt dem der Vergleich viel billiger, weil er Deinen Anwalt nicht zahlt.


Der Anwalt Beklagten zieht den Vergleich bis zum Schluß raus (wenn er auch schon vorher grundsätzlich weiß, dass sein Mandant damit billiger fährt), erstens, weil er sonst und auch im Vergleichsfall weniger verdient, zu anderen kann der auch im letzten Moment zum Vergleich zustimmen, dann hat der auch nix verloren.

Noch ein Schlußwort an alle über das Thema "prozessieren oder nicht":

Grundsätzlich gebe ich einigen Verfassern recht, dass es in Deutschland immer mehr sogenannte Krümmel****** gibt, die wegen jedem Pups zu Anwalt rennen.
Ich denke aber, wenn jemand einen linkt, sollte man sein Recht durchsetzten.

Klar ist, dass ich bei einem Wagen für 1000,- Euro keinen neuen Benz verlangen kann, ein alter 7-er für über 3000,- Euro sollte aber der Beschreibung entsprechen, das ist heute wieder Geld.

Viele schwarze Schafe wissen, das nur ein Bruchteil mangels Rechtschutz und Durchhaltermögen klein bei geben. Das führt dazu, dass immer mehr das System ausnutzen, braucht ja nur bei Ebay die Bewertungen zu lesen, die Plattform beitet sich ja förmlich dazu an, seinen Müll zu versilbern.

Im Osten gibt`s diesbezüglich weiniger Probleme, da gibt`s Russen, die machen für eine paar hundert fast alles.
__________________
Der mit dem Vogelaugenahorn
Stone ist offline  
 


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