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BMW 7er, Modell E32 |
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15.10.2005, 13:24
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#1
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Gast
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Die Zusätze der alten Ziffer 33 sind nun zusammengefasst in der neuen Ziffer 22. So einfach ist das.
Und letztlich, @7erOlli, ist es so, das DU den Nachweis führen mußt, dass Abnahmen gem. §19ff StVZO erfolgt sind. Das betrifft Auspuffanlagen, Rad/Reifen-Kombinationen, Tieferlegungen und und und.
Wenn einer Cop Zweifel hat, bekommst Du nach wie vor ne Mängelkarte oder der Wagen wird stillgelegt. Denn auch vor Ort mußt DU den Nachweis führen, dass alles -wie es so schön heißt- ordnungsgemäß ist.
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15.10.2005, 13:32
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
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Die Rennleitung bei mir sieht das etwas anders, das mitführen von irgendwelchen
ABEs+ ABGs ist nicht mehr ervorderlich.
Einfach mal bei den Scherrifs reinschauen und auch informiren,
so wie es aussieht gibt es noch ein ziehmliches durcheinander
schaut mal unten den Link!
Nach dem schrieb ist das was meine Cops mir erzählt haben ja Banane
Also lieber mal zum Tüv und schauen was die sagen!
Sollen die es doch eintragen wo sie wollen
Ich werde auf jeden fall mal eine Briefkopie mit den guten alten und teuren Eintragungen im Auto deponieren  http://www.neustadt-weinstrasse.de/print.php?id=610
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Gruß aus dem Schwarzwald
Olli
Geändert von Saba (15.10.2005 um 17:03 Uhr).
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15.10.2005, 18:55
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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McLane hat recht, wir sind nach wie vor in der nachweispflicht. wers nicht glaubt kanns hier nachlesen:
http://www.kba.de/
wenn die's nicht wissen - dann weiß es keiner... aber das mit dem nicht mehr eintragen lassen hat seine vorteile wenn man ne ABE hat. so kann ich mir das eintragen meiner Alpinas sparen. is bares geld 
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15.10.2005, 19:05
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
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Hallo YEL-CAB
wie geht es dann mit sonderanfertigungen, zB. Felgen ???
Da gibt es ja keine ABEs
Das wird noch was werden 
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15.10.2005, 19:10
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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oh ja - und das wird noch richtig lustig. alle meine sachen an meinem taunus sind über sondereinntragung in den brief gekommen. war ja bisher nicht das problem. abwarten, was das gibt wenn ich die kiste anfang näxten jahres wieder anmelde. werd nachfragen sobald ich meinen Bimmer in den nächsten Wochen wieder fit hab und anmelde...
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07.11.2005, 16:20
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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Zitat:
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Zitat von John McClane
Wenn einer Cop Zweifel hat, bekommst Du nach wie vor ne Mängelkarte oder der Wagen wird stillgelegt. Denn auch vor Ort mußt DU den Nachweis führen, dass alles -wie es so schön heißt- ordnungsgemäß ist.
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Moin.
hab heute durch zufall in dieser blöden ADAC-Motorwelt-Zeitung was über den ganzen mist gelesen. Online stehts auch:
da lang
Wie is das denn nu? Sagen wirs mal so, du als rennleiter solltest das wissen, aber der Verein mit den gelben Klamotten eigentlich auch. Nu bin ich verwirrt...
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07.11.2005, 18:26
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#7
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Gast
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Das gilt für die serienmässigen Dinge, die nicht mehr drinstehen.
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07.11.2005, 19:56
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#8
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Kugelsichere Seele
Registriert seit: 05.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
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hallo,
habe letzte woche meine wohnsitzänderung klar gemacht.
volles programm, von doppelkarte bis zum "alten" brief.
ich bekam mit den neuen kennzeichen auch neue zulassungsbescheinigungen
(Teil I + II) und den "alten" brief mit.
dieser wurde entwertet und den soll ich laut nem schriftlichen hinweis
auch mitführen.
denn dort stehen auch alle rad-/reifenkombinationen drin und die sollen
als nachweis der zulässigkeit dienen.
dann gibt es neue bezeichnung für die felder, auch zahl-/buchstabenkombi... lernt schon mal den index auf der rückseite!
also ich erkenne anzeichen einer alphabetischen zuordnung....
fazit: höhere gebühren + schwer zu lesende, "neue" Zulassungsbescheinigung TEIL I + zusätzliches papier, was man dabei haben sollte.
es lebe die bürokratie, juchu
und meinen namen haben sie auch noch falsch übertragen
was macht man(n) denn nu, wenn sie einem die alten sachen nicht mitgeben?
rhetorik-schnellkurs?
gruß
__________________
Gruß
Tom
Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
Geändert von McDeath (11.05.2007 um 22:12 Uhr).
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07.11.2005, 21:08
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#9
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unbedingt fahrbereit
Registriert seit: 09.12.2002
Ort:
Fahrzeug: E32 735iA (91er) & E32 740iL (92er)
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Hallo zusammen,
habe für meinen 525i E34 eine zu diesem Thema passende Frage in's E34 Forum gestellt, bin aber immer noch nicht viel schlauer.
Hier die kurze Version:
Bei der HU: 195/65/15 M&S standen nicht im (alten) Fahrzeugschein--> geringer Mangel: Umbereifung oder Eintragung der Reifen erforderlich lt. TÜV-Bericht.
Ich also zum TÜV, Abnahme machen lassen ca. 38 Euro abgedrückt. TÜV-Mensch und Abnahme Bericht sagen mir: Ab zur Zulassungsstelle nur dann hat das Auto ABE.
Bei der Zulassungsstelle bekomme ich neue Papiere... nur noch eine Reifengröße eingetragen: 195/65/15 M&S. Die Größen für die Sommerreifen stehen nicht mehr drin.
Darf ich jetzt nur noch Winterreifen fahren?  Für die original BMW-Alus mit 205 er Reifen gibt's ja keine extra Papiere?
Oder hätte ich die 195er Winterreifen auch ohne Eintragung aufziehen und fahren dürfen obwohl mir der TÜV schriftlich etwas anderes mitgeteilt hat?
Doch wieder lang geworden... hier noch mein Beitrag vom E34 Forum:
Hallo Forum,
nachdem der TÜV bemängelt hat, dass meine Winterreifen in der Größe 195/65/15 nicht im Fahrzeugschein stehen habe ich mir bei BMW die Ümrüstungsliste besorgt und die Reifengröße beim TÜV abnehmen lassen.
Der Freundliche Tüv-Maitarbeiter sagte mir ich müsste noch zum Landratsamt, damit dass dann eingetragen wird.
Ich also ab zum Landratsamt... dort wurde erstmal mein Fahrzeugbrief entwertet, der Kfz_Schein eingezogen und ich habe diese Tollen neuen "Zulassungsbescheinigungen I und II erhalten.
Die Dame vom Amt sagte, es wird grundsätzlich nur EINE Reifengröße im neuen "Schein-Ersatz" eingetragen...
Jetzt stehen in diesem Schein-Ersatz also nur noch 195/65/15 M&S. Und nun? Wenn ich jetzt meine Sommerreifen wieder aufziehe stehen die ja nirgends drin (ausser auf dem entwerteten Brief, den ich behalten durfte).
Wie ist das bei einer Kontrolle? Woher weiss der Beamte was ich für Reifen fahren darf, wenn nur eine Größe in den mitgeführten Papieren steht?
Darf man jetzt alle (auch nicht eingetragenen) Reifengrößen fahren oder muss man beim Wechsel von Sommer- auf Winterreifen neue Papiere holen oder wie läuft das?
Auf der Seite vom ADAC bin ich nicht wirklich fündig geworden, da steht was von neuen Papieren bei Umzug oder Halterwechsel... zu neuen Papieren bei eintragung einer neuen Reiffengröße stand da nix.
Hat jemand Infos zu diesem Thema?
Vielen Dank im voraus!
Tja... der TÜV-Prufer, der die HU gemacht hat war jedenfalls der Meinung eine Eintragung sei erforderlich.
Jetzt habe ich das machen lassen, habe weniger Reifengrößen eingetragen als vorher und bin ca. 50.- Euro los.
Wenn ich jetzt bei ner Kontrolle noch Probleme bekomme wenn ich wieder die Sommerreifen drauf habe dann krieg ich nen Vogel.
Herzlichen Glückwunsch an denjenigen, der sich das ausgedacht hat. DU BIST DEUTSCHLAND!
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07.11.2005, 21:20
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 89er e34 520i, 96er e34 525i Touring, 77er Ford Taunus 2,6 v6, 91er 318i e30 Cabrio, 82er Granada Kombi, 90er Ford Sierra
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Zitat:
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Zitat von John McClane
Das gilt für die serienmässigen Dinge, die nicht mehr drinstehen.
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aha. hmmm... der teufel steckt also mal wieder im detail... Bürokratie... Warum alles einheitlich regeln wenns auch anders geht, hmm?   Ich wander aus... Nur wohin???? *aaaaaaargh* 
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