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Alt 21.11.2004, 19:03   #9
Alpina0815
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 20.07.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Kleinserienhersteller
Standard

Die Bestimmungen für die Zuteilung des 07er-Kennzeichens sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

In NRW z.B. hilft es nichts, wenn ein Fahrzeug nur 7 mal gebaut wurde, aber noch keine 20 Jahre alt ist. Für meinen B11 4.0 Nr. 2 von 7 bekomme ich in NRW keine 07er-Kennzeichen und für die anderen Alpina unter 20 Jahre auch nicht, selbst wenn davon teilweise unter 100 Stück nur gebaut wurden.

Alle anderen Fahrzeuge, egal wie sie ausschauen, bekommen ein 07er-Kennzeichen, wenn sie 20 Jahre alt sind - ist irgendwie nicht korrekt.

In Bayern liegt der Fall anders. Hier gibt es vier Kriterien:

1. Fahrzeug älter als 20 Jahre => Zuteilung des 07er-Kennzeichens

Falls das Fahrzeug noch keine 20 Jahre alt ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
=> geringe Produktion
=> weitestgehender Originalzustand
=> gültiger TÜV,
dann gibt es auch - chatfuchs - für einen Bj 94er B12 5.0 L ein 07er-Kennzeichen.

Ich habe gerade einen Antrag in Bayern laufen, mal sehen, ob das hinhaut.

Fahrtenbuch ist klar und nur zu Spaß darf man eben nicht herumfahren, aber man darf zu Treffen, Veranstalltungen und Meetings fahren, man darf in Werkstätten oder zu Händlern fahren, um nach Teilen zu suchen; man darf Probe- und Prüfungsfahrten machen und so kommt doch so einiges zusammen, was man eben doch fahren darf. Und - jetzt mal ehrlich - diese Fahrten zu dokumentieren ist doch wohl gegenüber einer Kfz-Steuer zwischen 500 EUR und 1.300 EUR ein Witz oder? - ganz zu schweigen von den 07er-Versicherungen.

Wer dafür zu faul ist, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen hat für meine Begriffe einfach zuviel Geld.

Gruß Rainer
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