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BMW 7er, Modell E32 |
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15.04.2025, 12:00
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.08.2007
Ort: Auersthal
Fahrzeug: E32 750iA BJ 1992. E30 318i Cabrio BJ. 1991. Polestar 2 BJ 2023
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Vielen Dank für die Freigabeliste
Ich habe sogar ein Dokument von der BMW Classic, dass diese Felgen für meinen 7er Zulässig sind. Leider halt mit der 265er Dimension.
Und wegen der Änderung auf 255er macht die Österreichische Prüfstelle Probleme, das tragen die ohne ein Gutachten eines Ziviltechnikers nicht ein.
LG Mike
__________________
Warum müssen wir immer über irgendwelchen Blödsinn plappern?
Damit wir uns wohlfühlen? [...] Man weiß immer, dass man jemand ganz besonderen
gefunden hat, wenn man einfach mal für'n Augenblick die Schnauze halten und
zusammen schweigen kann. -- Mia zu Vincent in "Pulp Fiction"
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15.04.2025, 21:42
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#2
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Neues Mitglied
Registriert seit: 12.12.2021
Ort: Zwickau
Fahrzeug: E32-750i (05.91)
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Was macht der dann zum Beispiel mit dem Gutachte von den Rondell 0058? Da stehen ja explizit nur 255/40R17 für den E32 drin.
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18.04.2025, 10:03
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 25.11.2002
Ort: Schwarzwald
Fahrzeug: 728 (E23), 320i (G20), diverse BMW
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Zitat:
Zitat von Mike-83
Vielen Dank für die Freigabeliste
Ich habe sogar ein Dokument von der BMW Classic, dass diese Felgen für meinen 7er Zulässig sind. Leider halt mit der 265er Dimension.
Und wegen der Änderung auf 255er macht die Österreichische Prüfstelle Probleme, das tragen die ohne ein Gutachten eines Ziviltechnikers nicht ein.
LG Mike
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Hallo,
ich habe auch auf 255/40/17 zurück gerüstet. Auf 9x17 Felgen und der Herr Ing. verlangte eine Tachoprüfung welche ich dann auch durchgeführt habe. Sass ein Techniker mit GPS Gerät auf dem Beifahrersitz. Mit dem Dokument anschliessend Einzelabnahme ohne Probleme. In DE ....
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18.04.2025, 10:09
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.08.2007
Ort: Auersthal
Fahrzeug: E32 750iA BJ 1992. E30 318i Cabrio BJ. 1991. Polestar 2 BJ 2023
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So wird es in AT auch ablaufen, ich habe mir jetzt einen Termin bei einem Ziviltechniker vereinbart, der wird dann technisch feststellen, dass nichts dagegen spricht. Danach Einzelabnahme.
Warum man eine Tachoprüfung machen muss, obwohl das sehr einfach zu errechnen ist erschließt sich mir nicht, aber gut, ist halt das Gesetzt.
Ich werde weiter berichten sobald es Neuigkeiten gibt.
LG Michael
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