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BMW 7er, Modell E32
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Alt 20.08.2024, 18:08   #1
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard DEPO Klarglas SW Bauartgenehmigung?

Nach 12 Jahren ist es dann leider erst mal so weit, die uniformierten Clowns haben meiner Lady die Betriebserlaubnis entzogen, weil die Scheinwerfer, Blinker und Rücklichter nicht nachgewiesen sind. Alles von DEPO, alles E4-Zeichen mit Nummern, 6x TÜV gekriegt und trotzdem nicht rechtens?! Muss man nicht verstehen und spielt auch jetzt auch erst mal keine Rolle.


Zulassung wünscht eine Abnahme nach §21, ist eine größere Sache als ich angenommen habe. Denn der TÜV verlangt jetzt von mir eben diese Bauartgenehmigung dieser ganzen Leuchten. Es waren gleich 2 TÜVer, nachdem ich den ersten für verrückt erklärt habe und zu einem anderen bin.^^


Hat für die DEPO's schon mal jemand so etwas gehabt, gesehen oder je davon gehört? Gibt es für die Klarglasscheinwerfer, die Klarglasblinker und die LED-Rückleuchten eine Bauartgenehmigung, weiß da jemand was?



Zum Löschen der Betriebserlaubnis hat anbei die überklebten Blinker geführt, so wie die "manipulierte" Abgasanlage, ebenfalls mit e3-Nummer. Die wurde vor Ort weder beanstandet, noch gemessen, hat man im Nachhinein einfach hinzufügt. Nichts davon ist rechtens und ich habe bereits Strafantrag gegen diese Trolle gestellt, Nötigung, Rechtsbeugung, Fälschung von Beweismitteln und dafür das die mich in der Mittagshitze 2 Stunden haben nach Hause laufen lassen, gleich noch schwere Körperverletzung im Amt. Nützt mir aber für die Zulassung erst mal gar nichts.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2024, 18:28   #2
uli07
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.05.2020
Ort: Bad Oeynhausen
Fahrzeug: 640ix GT / E24 - 635-/-79
Standard

Da bin mal gespannt wie das ausgeht. Irgend einem wird auf jeden Fall ein Licht aufgehen.
uli07 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2024, 20:00   #3
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

Ich bin da selbst gespannt. Ist irgendwie ja widersinnig, wenn man per Gesetz festlegt das diese ECE-Genehmigungen zu akzeptieren sind und dann jeder Hansel in Uniform daran zweifelt. Das werde ich jedenfalls so nicht akzeptieren.



Zitat: "
Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in Bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe „e“ und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen „1“.
"


Meines Erachtens müssten die selbst beim KBA anfragen und mir entsprechend erst mal meine Schuld beweisen, nicht umgekehrt.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2024, 15:00   #4
fuffi_lwl
Mitfahrendes Erglied
 
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Zwischen Hamburg und Schwerin
Fahrzeug: E32-750iA Bj. Dez '90; Smart Roadster 115PS
Standard

Sofern auf den Lichteinrichtungen eine E-Nummer ist, sind eigentlich alle offenen Fragen geklärt. Das können die dann gerne anzweifeln, spätestens beim Prüfer oder im schlimmsten Fall Gutachter muss das doch dann auffallen, das alles okay ist.
Was aber tatsächlich unzulässig ist, ist diese Lichteinrichtungen noch zu verändern, beispielsweise durch Tönen oder Überkleben mit Folie.
fuffi_lwl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2024, 15:59   #5
Scheitig
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 09.09.2006
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E32-730i R6 (Prod.-Datum 1991-10-31) Schalter / K.A.W. / Zenec Rückfahrkamera / Victor 32,5er Sportlenkrad / Tempomat nachgerüstet / AHK nachgerüstet
Standard

Hallo,

es haben doch ALLE Bauteile am Auto eine E-Nummer von denen niemand eine Bauartgenehmigung zu Hause hat. Finde das auch sehr seltsam das die Scheinwerfer angezweifelt wurden. Auf jeder Glasscheibe steht eine E-Nummer , da könnte man ja alles am Auto anzweifeln und einen Nachweis fordern.

Da bin ich auch mal gespannt wie das hier endet, da auch bei mir nicht mehr alles Original ist ^^ (aber mit E-Nummer)

Gruß Tino
Scheitig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2024, 20:47   #6
helmut e30
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 15.04.2014
Ort: offenberg
Fahrzeug: BMW e32 750IL BMW e23 735i
Standard

Du hast 6x Tüv bekommen mit abgeklebten Blinkern?
helmut e30 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2024, 23:46   #7
Erich
Shogun
 
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Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

6x TÜV bekommen bedeutet nicht, dass es so weiter geht. Beispiel mein USA Version E36 M3, der hatte bei der Einfuhr nach Japan extra die zugelassenen Scheinwerfer fuer Japan bekommen, allerdings waren die gelben Blinker vorne -wie ueblich in USA - immer an, wenn Licht eingeschaltet wurde, in der Fassung US Version ist eine 2-fadige "Birne", Licht an = Blinkerlicht staendig an als "Standlicht", wenn dann geblinkt wird, dann geht der 2te Faden an zum Blinken. Nie ein Problem damit gehabt. Vor 2 Jahren meinte dann ein Pruefer hier, nicht erlaubt, Standlicht muss weiss sein vorne, Blinker gelb. Standlicht hatte ich eh schon in den Japan SW drin, weiss. Damit ich durch den Tüv hier kam, hab ich dann auf die Schnelle in der TÜV-Testbahn einfach das Kabel am Blinkerstecker fuer das Standlicht ausgebaut + so laeuft er noch heute durch den Japan TÜV.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 7er Reparaturhilfen
Biete: Interner Link) Tuergriffdichtungen Interner Link) ESV-Repsatz
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2024, 12:37   #8
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

@fuffi_lwl
So sehe ich das eigentlich auch. Zwei verschiedene TÜVer leider so gar nicht. Ich habe nun erst mal den kurzen Weg genommen und das Fahrzeug entgegen der Erwartungen der Zulassungsstelle, erst mal abgemeldet und mir mein Kennzeichen für ein Jahr gesichert. Auf die Zulassungsstelle kommt jetzt auch ein Strafantrag wegen Rechtsbeugung und Nötigung zu. Der TÜV will für die Prüfung nach §21 satte 450 bis 500 Euro haben. Da fehlt mir jede Einsicht. Das zahlt entweder der, der meinem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen hat oder ein Gericht macht das alles wieder rückgängig.

Unabhänig davon werde ich bei DEKRA, KBA, TÜV-Süd und TÜV-Nord eine verbindliche Anfrage stellen, wie sich das mit den ECE-Typgenehmigungen und §21 StVZOverhält. Und zusätzlich bei Hella so wie Nolden Cars & Concepts Bauartgenehmigungen für deren LED-Universalscheinwerfer anfragen.



Das mit den Veränderungen sehe ich allerdings etwas anders. Diese Bauartprüfungen basieren lediglich auf Geometrie, Einbaupositionen so wie photometrischen Anforderungen. Für die Frontblinker unserer E32, welche nach Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Regelung 50 UNECE der Kategorie 11a entsprechen, muss lediglich eine Mindestleuchtstärke von 175 Candela aufweisen. Das ist auch die sich ergebende Lichtfläche berechnet ungefähr das Licht von 1,5 Kerzen. Mal zum Vergleich, ein iPhone 14 hat eine Lichtstärke von 1200 Canela und würde damit die zulässige Lichtstärke der Blinker um 400 Candela überschreiten, die liegt nämlich bei 800 cd/m².

An der Bauart ist also nichts verändert. Dazu müsste ich die Winkel ändern, die Lichtfläche ändern, die Einbauposition ändern usw. Nichts davon wurde getan. Die Lichtfarbe ergibt sich aus der Wattzahl des Leuchtmittels. Und genau das wird auch bei der Bauartgenehmigung geprüft. Auch daran gibt es keinerlei Veränderungen. Es ist im Grunde kaum möglich irgendwas zu verändern.

Für Erlöschung der Betriebserlaubnis nach §19 Abs. 2 wäre also eine Gefährdung nötig. Wie will man das Begründen?! Zudem ist per Gesetz stets das mildere Mittel anzuwenden, heißt Mängelkarte oder gar nur eine Verwarnung.

Mal als Beispiel, meine geänderten Fernscheinwerfer sind in ihrer Bauart auch nicht verändert, obwohl ich die Standlichtringe entfernt habe. Das liegt daran, dass die Prüfung dabei für zwei seperate Lichteinheiten gemacht wird. Einmal für den Fernscheinwerfer und zum zweiten für das Standlicht. Entsprechend sind da auch zwei Nummern auf dem Glas. Da ich nur das Standlicht entfernt habe, ist die Bauart des Fernscheinwerfers gänzlich unberührt.
Dass die Bauartgenehigung automatisch erlischt sobald man das Glas entfernt, dürfte gefährliches Halbwissen sein, was so allgemein zirkuliert. Letztlich gibt es diese Gläser zum Beispiel im Original auch als Ersatz.

Ich kämpfe da jetzt bis zum bitteren Ende.


@Scheitig
Eben. Das fängt schon mit den Leuchtmitteln an, die man in jedem Baumarkt kaufen kann. Die müssten dann ja auch die Bauartgenehmigungen dazu geben. Völlig absurd das Ganze. Ich werde hier aber weiter berichten. Dürfte allerdings ein paar Monate dauern. Als ich meine schwarzen Aufkleber auf dem Eurofeld verteidigt habe, erfolgreich nebenbei, hat es ca. ein dreiviertel Jahr gedauert.


@helmut e30
Leider nein. Das habe ich das erste mal versucht, da hieß es nur lapidar falsche Farbe. TÜVer sind aber keine Juristen und werden aber für alles in die Pflicht genommen. Das die wenig Interesse an Veränderungen zeigen, haben wir letztlich so übereifrigen Polizisten zu verdanken, die sich offensichtlich in einer Zeit um 1933 wohler fühlen würden als in einem Rechtsstaat.^^
Was allerdings unverändert ist, sind die Lichter vorn und hinten. Und genau dafür wollten jetzt zwei verschieden TÜVer die Bauartgenehmigung sehen. Totaler Mumpits denke ich. Aber gut, man wird sehen.



@Erich
Allem Anschein nach hat die Coronaimpfung auch in Japan massiven Schaden angerichtet.^^ Ich habe jedenfalls den Eindruck, das seit dieser Zeit die Leute immer blöder werden.
Die Angelegenheit mit dem US-Standlicht ist mir aber durchaus vertraut. Habe ich bei meinem Fiero nicht anders gemacht.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2024, 11:04   #9
fuffi_lwl
Mitfahrendes Erglied
 
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Zwischen Hamburg und Schwerin
Fahrzeug: E32-750iA Bj. Dez '90; Smart Roadster 115PS
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Nochmal die Frage: Hast du deine Scheinwerfer, Blinker oder Rücklichter mit einer Folie beklebt oder sonstwie getönt, gefärbt, abgedunkelt?
Falls ja, hast du den Grund deiner Stilllegung.

90mm-LED-Modulscheinwerfer von Hella fahre ich selber sogar im Smart, die haben alle eine E-Nummer und sind eintragungsfrei. Weil die im eingebauten Zustand aber verdeckt ist, habe ich sie fotografiert und auf Nachfrage beim TÜV vorzeigen müssen, damit war die Sache dann erledigt.
fuffi_lwl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2024, 21:34   #10
oetti
Allround Dilettant
 
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Registriert seit: 07.12.2004
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Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
Standard

Verstehe die Angelegenheit auch eher nicht, bin ja selben so'n "Umbaukönig" Wenn du die Sachen damal von DEPO gekauft hattest waren da Papiere anbei die eine ABE beinhalteten oder die Teie abgenommen werden musten. Hatten sie weder noch, war der Einbau nicht rechtens, punkt. Nur weil die TÜV Prüfer das "übersehen" haben bedeutet das nicht, das alles rechtens war. Ergo DEPO anschreiben und die Freigaben anfordern und gut. Wenn du allerdings Scheinwerfer abklebst hast du ein Problem, da dies soweit ich informiert bin nicht erlaubt ist, falls doch muss ja eine Freigabe dabei gewesen sein, was mich für Hauptscheinwerfer doch sehr wundern würde!

Ich hab die weißen Blinker hinten aus Schweden drin, die McQueen damals auch fürs Forum gebaut hat, ist ne heiden Arbeit weil ich's selber gemacht hab und für 150€ damals ein Schnäppchen war, was vielen auch schon zu teuer fanden. Ist bis dato auch noch niemand drüber gefallen, bedeutet aber nicht das ich da ein Anrecht drauf hab.
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oetti ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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