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BMW 7er, Modell E32
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Alt 07.07.2021, 22:32   #1
oetti
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Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
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Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
Naja, so eine gehörte (Falsch)Aussage eines TÜV-Prüfers entbindet Dich aber später nicht vom Bußgeld. Selbst eine verschriftliche Falschaussage entbindet u.U. nicht.

Bei mir hat es immer so am besten geklappt:
Karre zum örtliche BMW-Partner und um Abnahme bitten. Die regeln das dann schon, wenn man nicht gerade erstmals als Neukunde dort auftaucht.

Olli
Olli das hast du jetzt falsch interpretiert, das war eher darauf gemünzt das die da keine Lust zu hatten das Einzutragen, bzw. sich querstellen würden. Somit gings zur nächsten TÜV Station.
__________________
Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
oetti ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2021, 09:38   #2
Pri3s7
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Registriert seit: 19.05.2020
Ort: Niedersachsen
Fahrzeug: E32-740iL ('94)
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Habe gerade mit der Dekra telefoniert. Ich soll jetzt irgendwie Papiere für die Styling32 raussuchen und die muss ich mitbringen.
Woher auch immer ich die bekomme.
Zur Not rufe ich nochmal bei BMW an...
Pri3s7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2021, 09:49   #3
Arvak
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Elmenhorst
Fahrzeug: e31 850i ('91); e32 750iA ('91); e34 535i ('90); e36 328iA Cab.('98); e38 750i ('01); e39 540iA Touring ('01); e46 330iA Touring ('02); e61 530d ('07)
Standard

Bezüglich Papiere für die Styling 32:

Vielleicht ist die Seite 48 dieser pdf-Datei (Übersicht Rad-Reifenkombinationen) ein guter Startpunkt?
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.ow.no/archive/urk/uk2_01.pdf
Arvak ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2021, 09:52   #4
Olli
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Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Arvak Beitrag anzeigen
Vielleicht ist die Seite 48 dieser pdf-Datei (Übersicht Rad-Reifenkombinationen) ein guter Startpunkt?
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.ow.no/archive/urk/uk2_01.pdf
Eine werksseitige Freigabe für E 39-Felgen auf dem E 39 hilft für eine Einzelabnahme auf dem E 38 (i.V.m. Zentrierringen) nicht so wirklich besonders viel... zumal wenn der TÜV-Prüfer daraus keine Herleitungen treffen will, etwa - siehen oben - die zulässige maximale Achslast = Tragfähigkeit...

Olli
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2021, 13:21   #5
Pri3s7
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Pri3s7
 
Registriert seit: 19.05.2020
Ort: Niedersachsen
Fahrzeug: E32-740iL ('94)
Standard

Also hab mit der überprüfenden Gesellschaft telefoniert und mir mittlerweile die Rad/Reifen-Freigaben für den E39 besorgt.

Der Prüfer meinte es müssen folgende Dinge passen:
  • Rad/Reifen-Kombination muss erlaubt sein (ist sie)
  • Reifenumfang darf entweder 1% größer sein oder 4% kleiner als der jeweils größte und kleinste freigegebene Reifenumfang (passt auch)
  • Traglast muss passen: E39 Leergewicht 1485-1875kg vs E32 1600-1860kg (sollte also passen)

Er meinte ich soll mit den Papieren rum kommen, das hört sich aber alles schon ganz gut an.
Pri3s7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2021, 17:35   #6
oetti
Allround Dilettant
 
Benutzerbild von oetti
 
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Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
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Schau auch mal auf die Felge, da sollte irgendwo auch die max. Traglast stehen!

Wenn die für den E39 zugelassen sind sollte es am E32 absolut kein Problem werden und wie ich dir schon schrieb, dann fährst du eben zum Nächsten.

Wie gesagt ich hab am 740 Felgen vom E39 18x8+9 dran, dies nur für den E39 gibt, natürlich mit Mittenzentrierungen allerdings aus Alu.
oetti ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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