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BMW 7er, Modell E38
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Alt 06.04.2003, 10:58   #1
Benni
Mitglied
 
Registriert seit: 31.08.2002
Ort: Anklam
Fahrzeug: 728 i.A. E38
Standard Rückleuchten

Hallo,
Was haltet Ihr von eigefärbten Rückleuchten???

Gruss Benni

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.Hecktuning.de.vu



[Bearbeitet am 6.4.2003 von Benni]
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Alt 06.04.2003, 11:13   #2
dotech
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 01.11.2002
Ort: Nürnberg, FRANKEN
Fahrzeug: einst 740iA (4.4) e38, jetzt suchend
Standard

Also die am e32 find ich net schlecht, aber die am e38 brechen mit dem Stil des Fahrzeugs und sehen daher meines Erachtens "billig" aus!!


Gruß

dotech
dotech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2003, 12:30   #3
behrchen
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von behrchen
 
Registriert seit: 02.07.2002
Ort: BSK
Fahrzeug: E70 - X5 40d (11/12)
Standard

Hallo

habe dort mal nachgefragt wegen TÜV, da ja lackierte Rücklichter nicht zulässig sind.
Hier die original Antwort:

Hallo,
Normalerweise sind die Leuchten nicht zulässig.
Es gibt eine Gutachtenkopie für eingefärbte Leuchten dazu,das reicht bei Kontrollen aus.
Jedenfalls hatte ich noch keine Probleme damit.
Habe sogar meine Scheinwerfer verspiegelt und beim TÜV gab es keine Probleme.

Was meint ihr dazu?
Habe gehört bei einem Auffahrunfall und solche Sachen am Auto gibts Probleme.

MfG behrchen
__________________
Gruß Ronny
behrchen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2003, 12:34   #4
chief4
StandlichtXenon driver
 
Benutzerbild von chief4
 
Registriert seit: 06.11.2002
Ort:
Fahrzeug: 7,4l cm³
Standard

Zitat:
Orginal gepostet von behrchen
Hallo

habe dort mal nachgefragt wegen TÜV, da ja lackierte Rücklichter nicht zulässig sind.
Hier die original Antwort:

Hallo,
Normalerweise sind die Leuchten nicht zulässig.
Es gibt eine Gutachtenkopie für eingefärbte Leuchten dazu,das reicht bei Kontrollen aus.
Jedenfalls hatte ich noch keine Probleme damit.
Habe sogar meine Scheinwerfer verspiegelt und beim TÜV gab es keine Probleme.

Was meint ihr dazu?
Habe gehört bei einem Auffahrunfall und solche Sachen am Auto gibts Probleme.

MfG behrchen
na ja, hört sich nicht seriös an, kopie, und so... also wenn dann sollter er schon was ausstellen können
__________________
"Ölknappheit?-Ich krieg V-power an jeder Shell"
chief4 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2003, 13:01   #5
OnlyTheFinest
jetzt endlich M-Fahrer...
 
Benutzerbild von OnlyTheFinest
 
Registriert seit: 06.10.2002
Ort: Großraum München
Fahrzeug: 740iA E38 (M60) + MRoadster
Standard

Meines Wissens sind solche Sachen nicht TÜV zulässig...
Ich persönlich habe keinen Bock bei einem Auffahrunfall wegen sowas Probleme zu bekommen.

Meine Erfahrung ist, das diese lackierten Leuchten ala Golf GTI usw. deutlich weniger Leuchtwirkung beispielsweise beim Bremsen haben - ergo: wenn ich so einem draufrausche werde ich dessen "Zulassung" der Leuchten garantiert abklären!!

Und auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Deswegen halte ich nix davon!

Grüße
OnlyTheFinest:cool:
__________________
Schöne Grüße
Constantin



... ab jetzt 7er nur noch im Winter
OnlyTheFinest ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2003, 13:34   #6
dotech
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 01.11.2002
Ort: Nürnberg, FRANKEN
Fahrzeug: einst 740iA (4.4) e38, jetzt suchend
Standard

Die rechtliche Lage ist da ganz einfach:"Sind unerlaubte Teile angebracht (lackierte Leuchten z.B.) kann die Haftpflichtversicherung ein Zahlung verweigern, die entstandenen Kosten bleiben dann beim Verursacher"

Die Verantwortung für sowas muss jeder für sich selbst übernehmen!!



Gruß

dotech
dotech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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