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06.04.2003, 10:58
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 31.08.2002
Ort: Anklam
Fahrzeug: 728 i.A. E38
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Rückleuchten
Hallo,
Was haltet Ihr von eigefärbten Rückleuchten???
Gruss Benni
http://www.Hecktuning.de.vu
[Bearbeitet am 6.4.2003 von Benni]
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06.04.2003, 11:13
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#2
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 01.11.2002
Ort: Nürnberg, FRANKEN
Fahrzeug: einst 740iA (4.4) e38, jetzt suchend
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Also die am e32 find ich net schlecht, aber die am e38 brechen mit dem Stil des Fahrzeugs und sehen daher meines Erachtens "billig" aus!!
Gruß
dotech
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06.04.2003, 12:30
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.07.2002
Ort: BSK
Fahrzeug: E70 - X5 40d (11/12)
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Hallo
habe dort mal nachgefragt wegen TÜV, da ja lackierte Rücklichter nicht zulässig sind.
Hier die original Antwort:
Hallo,
Normalerweise sind die Leuchten nicht zulässig.
Es gibt eine Gutachtenkopie für eingefärbte Leuchten dazu,das reicht bei Kontrollen aus.
Jedenfalls hatte ich noch keine Probleme damit.
Habe sogar meine Scheinwerfer verspiegelt und beim TÜV gab es keine Probleme.
Was meint ihr dazu?
Habe gehört bei einem Auffahrunfall und solche Sachen am Auto gibts Probleme.
MfG behrchen
__________________
Gruß Ronny
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06.04.2003, 12:34
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#4
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StandlichtXenon driver
Registriert seit: 06.11.2002
Ort:
Fahrzeug: 7,4l cm³
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Zitat:
Orginal gepostet von behrchen
Hallo
habe dort mal nachgefragt wegen TÜV, da ja lackierte Rücklichter nicht zulässig sind.
Hier die original Antwort:
Hallo,
Normalerweise sind die Leuchten nicht zulässig.
Es gibt eine Gutachtenkopie für eingefärbte Leuchten dazu,das reicht bei Kontrollen aus.
Jedenfalls hatte ich noch keine Probleme damit.
Habe sogar meine Scheinwerfer verspiegelt und beim TÜV gab es keine Probleme.
Was meint ihr dazu?
Habe gehört bei einem Auffahrunfall und solche Sachen am Auto gibts Probleme.
MfG behrchen
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na ja, hört sich nicht seriös an, kopie, und so... also wenn dann sollter er schon was ausstellen können
__________________
"Ölknappheit?-Ich krieg V-power an jeder Shell"
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06.04.2003, 13:01
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#5
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jetzt endlich M-Fahrer...
Registriert seit: 06.10.2002
Ort: Großraum München
Fahrzeug: 740iA E38 (M60) + MRoadster
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Meines Wissens sind solche Sachen nicht TÜV zulässig...
Ich persönlich habe keinen Bock bei einem Auffahrunfall wegen sowas Probleme zu bekommen.
Meine Erfahrung ist, das diese lackierten Leuchten ala Golf GTI usw. deutlich weniger Leuchtwirkung beispielsweise beim Bremsen haben - ergo: wenn ich so einem draufrausche werde ich dessen "Zulassung" der Leuchten garantiert abklären!!
Und auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Deswegen halte ich nix davon!
Grüße
OnlyTheFinest:cool:
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06.04.2003, 13:34
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#6
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 01.11.2002
Ort: Nürnberg, FRANKEN
Fahrzeug: einst 740iA (4.4) e38, jetzt suchend
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Die rechtliche Lage ist da ganz einfach:"Sind unerlaubte Teile angebracht (lackierte Leuchten z.B.) kann die Haftpflichtversicherung ein Zahlung verweigern, die entstandenen Kosten bleiben dann beim Verursacher"
Die Verantwortung für sowas muss jeder für sich selbst übernehmen!!
Gruß
dotech
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