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07.01.2015, 21:34
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#9
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Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort:
Fahrzeug: F01-750i (08.09)
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Zitat:
Zitat von Markuese69
 der war gut...
lieber Micha,
Autos ohne ABE zu verkaufen, ist eine unterhaltsame Geschichte.
Ein Freund von mir hat sich einen SL55 AMG gekauft mit ähnlicher Geschichte. Inzwischen wurden 2 Gutachten erstellt, Fhz.stillgelegt, und das Gericht beschäftigt sich damit.
Der Verkäufer darf sich hier auf richtige Mehrkosten einstellen, da sämtliche Gutachterkosten, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Aufwandsentschädigung und Fahrzeugrücknahme eingeklagt werden.
a. Fhz.mit Original Rohren verkaufen,
b. Anwalt des Vertrauens aufsuchen und "wasserdichten" Verkaufsvertrag aufsetzen, der aber jederzeit wieder im Rechtsstreit enden kann..
Fahrzeuge ohne ABE dürfen halt nicht auf die Straße...
oder werden kurz vorm Wörthersee stillgelegt. 
lg Markuese69
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Man kann aber davon ausgehen, dass der Wagen mit einem Transporter dort hin transportiert wurde 
Es geht darum, den Wagen zu verkaufen bzw. gegen ein anderes Auto zu tauschen. Der "Käufer" hat selber von dem Klappenabgasanlagenbauer von einem Freund gehört und ist positiv überrascht. Was muss man denn im Kaufvertrag erwähnen, sodass ich keine Probleme von trage? Immerhin ist der Wert meines Autos um ca. 1000Euro höher.
Danke!
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