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Alt 30.08.2002, 15:06   #8
Clervoxxx
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 25.05.2002
Ort: 1 kleines gallisches Dorf
Fahrzeug: BMW
Standard

Wie DD schon gesagt hat: zu ehrlich geht nicht. Außerdem sind die Spaßbieter-Sprüche ja nett, von wegen Anwalt und so, sie treffen aber nicht das Problem. Es dürfte schwierig sein, wirklich ALLE Fehler, Defekte und Eigenschaften, die ein Gebrauchtwagen, vor allem älteren Datums hat, aufzuführen (leicht vergißt man etwas). Wenn Du dann einen Käufer hast, der mäkeln will und/oder sich auskennt, hast Du abgeloost. Selbst eine Beule oder ein Kratzer, der nicht explizit im Angebotstext erwähnt wurde, wird man zum Grund für die Nichtabnahme machen können. Ich meine, der Käufer könnte theoretisch ne Nachbesserung verlangen, dies wird aber meistens unwirtschaftlich sein. Also Spaßbieter zur Kasse bitten: Ja, wenn die sich nur nicht melden UND keine Fakes sind. Ansonsten, wenn der Bieter auftaucht und aus mehr oder weniger berechtigtem Grund das Fahrzeug nicht mitnimmt, wird man meines Erachtens schlechte Karten haben, ihn zu Abnahme oder zum Schadenersatz (wobei auch die Höhe des Schadens genau zu beziffern sein wird) zu vergattern. Des weiteren könnte der Käufer den Spieß umdrehen und Schadenersatz für Zeit und Reisekosten verlangen, wenn das Kaufgut / Fahrzeug nicht GENAU den Zustand hat, wie es beschrieben wurde. FAZIT: Gut sind Geschäfte die gelaufen sind, Pech sind solche, die nicht gelaufen sind. Da wird garantiert nicht viel zu machen sein und der Rechtschutz wird die Kostenübernahme ablehnen. (von wegen selbst Schuld).

Gruß

Gerrit
(der gern den Gegenbeweis sehen würde aber da sehr skeptisch ist)
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