ReneausE hat vollkommen Recht.
Und die Tatsache, daß manche damit wohl einen Eintrag bekommen haben, sagt leider überhaupt nix aus.
Der Scheinwerfer als Ganzes hat eine Bauartgenehmigung. Durch jeden Änderung an diesem, sei es auch nur das Leuchtmittel, was auch Bestandteil der Genehmigung ist, verliert der Scheinwerfer die Bauartgenehmigung. Und diese kann auch kein TÜV/DEKRA wiedererteilen. NUR das
lichttechnische Institut in Karlsruhe kann ein lichttechnisches Gutachten anfertigen und damit eine Einzelabnahme ermöglichen.
Alles andere ist Augenwischerei oder Halbwissen. Gleiches Spiel wie mit Xenon.
Ciao
Amando