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BMW 7er, Modell E32 |
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23.02.2012, 18:00
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#21
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Einmal BMW immer BMW
Registriert seit: 21.07.2010
Ort: Kassel
Fahrzeug: E65 730d 09/2004, E34 525i 03/89
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Gibt es dafür eine Einbauanleitung? Finde nichts :-(
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24.02.2012, 20:07
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#22
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Individualist
Registriert seit: 28.08.2005
Ort: Weißwurstäquator
Fahrzeug: E38 740iA Individual Highline Carbon 07/2000
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Am besten hat man einfach keine Erwartungen an irgendwen oder irgendwas, denn wenn man nichts erwartet, kann man auch nicht enttäuscht werden!
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24.02.2012, 22:45
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Seitenmarkierungsleuchten sind in der "EU" immer Gelb. Selbst wenn ein TÜV-Prüfer einmal eine Rote Seitenmarkierung Übersehen haben sollte, sind diese natürlich nicht Zulässig.
Gruss dansker
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25.02.2012, 00:09
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#24
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von dansker
Seitenmarkierungsleuchten sind in der "EU" immer Gelb. Selbst wenn ein TÜV-Prüfer einmal eine Rote Seitenmarkierung Übersehen haben sollte, sind diese natürlich nicht Zulässig.
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Zumal sie nicht mal ein E-Prüfzeichen haben, weshalb sie sowieso keine Zulassung haben - unabhängig von der Farbe - und damit auch regulär nicht eintragbar sind. Theoretisch ist soetwas mit einer "in Etwa-Wirkung nachgewiesen"-Eintragung möglich, praktisch wird das aber keiner mehr so eintragen, weil diese Eintragung jederzeit kassiert werden kann, da unnötig. Da aber zumindest bei gelben Leuchten keine Gefährdung zu erwarten ist, wird deren Anbau manchmal "übersehen". Legal werden sie dadurch nicht!
StVZO - Beleuchtung:
§ 49a StVZO:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.
§ 51a StVZO - Seitliche Kenntlichmachung
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. [...]
(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen.
Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel. (Anm: Wenn also Seitenmarkierungsleuchten, dann vorne UND hinten)
Für die Xenon-Bastler:
§ 49a StVZO (6): In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
Gruß
Mark
Geändert von Sheriff (25.02.2012 um 00:31 Uhr).
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25.02.2012, 00:29
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Es gibt schon Seitenmarkierungsleuchten, die auch ein Prüfzeichen haben, zB. für: Motorcaravan, WoWa, und andere "Erwerbsfahrzeuge". Nur würden diese den 7er nicht gerade gut Kleiden  . Es gibt hier in "DK" einige Hersteller, die an deren Fahrzeugen Seitenmarkierungsleuchten haben, bei diesen müssen aber die Leuchtmittel, für den Gebrauch in "DK", entfernt werden. Kann mir Vorstellen, das dies nicht anders in "D" ist.
Gruss dansker
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25.02.2012, 15:02
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#26
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Standheizer
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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Zitat:
Zitat von dansker
Seitenmarkierungsleuchten sind in der "EU" immer Gelb. Selbst wenn ein TÜV-Prüfer einmal eine Rote Seitenmarkierung Übersehen haben sollte, sind diese natürlich nicht Zulässig.
Gruss dansker
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ÜBERSIEHT DER TÜV BEI MIR IMMER; INTERRESIERT IHN GAR NICHT.
Habe ja den e32 oben auf den Bildern von Robert. Wenn das in den Stossstangen ist, und bei den Amis so original ist, macht das nix.
Klar wenn man einen Korinthenkacker erwischt.........................
__________________
Gruß Holger
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25.02.2012, 15:47
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#27
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Wir hatten letztens einen Prüfer vom TÜV da, der beanstandete tatsächlich die funktionierende Kennzeichenleuchten eines Kundenfahrzeugs - weil sie unterschiedlich hell waren!!! Noch Fragen?
Kommst du an den Richtigen, zahlst du halt.
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25.02.2012, 17:34
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Sheriff
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Dieser Beitrag wurde von nclb-blueman gelöscht.
Grund: Bitte beim Thema bleiben
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25.02.2012, 22:20
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dansker
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Dieser Beitrag wurde von nclb-blueman gelöscht.
Grund: Bitte beim Thema bleiben
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