Zitat:
Zitat von MrOsprey
Das ist schon eine eigenwillige Interpretation von "unnötig" bzw. "nötig" (d. auch §11 im folgenden Link).
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Eigenwillig? Eigenwillig finde ich höchstens der verzweifelten Versuch, hier etwas in Paragraphen hineindichten zu wollen, was dort gar nicht steht.
Den heißen Turbolader interessieren keine Paragraphen und notfalls würde ich durch einen Gutachter nachweisen lassen, dass das Laufenlassen des Motors an einer Autobahntankstelle aus technischen Gründen erforderlich ist. Gilt ja nicht immer und ständig, sondern hängt vom vorherigen Fahrprofil und den Umgebungsbedingungen ab (Hochsommer etc.).
Es wäre schön, wenn der Gesetzgeber für die sonstige Einhaltung der Immissionsschutzgesetze sorgen würde, aber dazu müsste die Exekutive erst einmal ihre eigenen Gesetze kennen! In NRW ist dies definitiv nicht der Fall, hier musste ich als normaler Bürger sogar schon die Ordnungshüter aufklären.