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29.12.2003, 13:11
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#1
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Fürth
Fahrzeug: 740iA BJ2000
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@video111
Das Thema Gewärleistung ist bei meinem 16:9 Moni Fehl am Platze. Ich habe das Teil als Zitat: "guter, neuwertiger Zustand" gekauft. Wenn man die Gewährleistung ausschließt heißt das nicht die Ware defekt ist, sondern nur, dass im Falle eines Defektes keine Gewähr übernommen wird. Das sind 2 verschieden Sachen! Sonst könnte man alles als "funktionsfähig" verkaufen und als defekt liefern, da man eh die Gewährleistung ausschließt. So einfach ist das nicht. (Gott sei Dank!)
Gruß
Bertl
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29.12.2003, 13:28
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.10.2003
Ort: Bargteheide
Fahrzeug: Porsche 911 Mod.996 Spaßmobil
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@Bertl,
tja und wer möchte (kann) nu beweisen, dass der Verkäufer es nicht so geliefert hat ???
Meine Meinung ... ebay ist schön und gut, hat man aber ein Problem, so ist es mehr als schwer
eine vernünftige Lösung herbei zu führen.
Bin auch schon oft genug auf die Schnau... gefallen, Anwalt usw. lohnt zu 99% nicht denn wie soll man beweisen, dass man eine def. Ware bekommen hat.
Das einzige was man da machen kann, ist die ebay-versicherung in anspruch nehmen, bleibt der Selbstbehalt den man eben in den Wind geschossen hat
Gruß Roger
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Gruß Roger
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29.12.2003, 14:03
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#3
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Fürth
Fahrzeug: 740iA BJ2000
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Hallo Roger,
Du hast Recht. Wegen 50.- Euro oder weniger macht es keinen Sinn zig Mails zu schreiben, Briefe per Einschreiben zu verschicken oder einen Anwalt einzuschalten.
Bei 700.- Euro sieht die Sache anders aus. Das sollte man nicht auf sich sitzen lassen...
Gruß
Bertl
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29.12.2003, 14:26
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#4
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Bertl
zunächst würde ich mal bei der Verbraucherberatung vorsprechen.
die können dir raten u. knöpfen dir dann weniger als 10 eur ab.
gruss jürgen
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29.12.2003, 14:29
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.10.2003
Ort: Bargteheide
Fahrzeug: Porsche 911 Mod.996 Spaßmobil
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Hallo Bertl,
ich kann Dich ja voll und ganz verstehen, bezweifele jedoch, dass Du erfolg haben wirst.
Wie schon geschrieben, Du mußt ja nachweisen, dass der Verkäufer Dir schon def. Ware zugeschickt hat, dies ist so gut wie unmöglich, selbst wenn Du Zeugen erbringen kannst, der Verkäufer könnte dann auch Zeugen erbringen, die aussagen, dass die Ware bis zum Ausbau zu 100% OK war.
Also wie soll dann das Gericht entscheiden ( wenn es dann soweit kommen sollte ) ?????
Wünsche Dir natürlich viel Glück ...
Gruß Roger
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