


BMW 7er, Modell E38 |
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20.12.2003, 17:08
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#11
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WTF
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
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[Bearbeitet am 20.12.2003 um 18:09 von Micky]
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20.12.2003, 17:15
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#12
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Wir sind Papst!
Registriert seit: 13.12.2002
Ort:
Fahrzeug: VW
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HI,
also wenn HWS Syndrom etc., dann kommt auf jeden Fall die liebe Polizei. Ansonsten wohl auch, kann aber lange dauern... und was tun, wenn der Unfallgeg  ner behauptet, er habe keine Zeit zu warten, wäre ja alles O.K.  soweit...?
MfG
Jo
[Bearbeitet am 20.12.2003 um 18:16 von Jo]
[Bearbeitet am 20.12.2003 um 18:17 von Jo. Grund: da ich soo aufgeregt bin, sodaß ich lauter Rechtschreib- und Syntaxfehler mache...]
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20.12.2003, 17:16
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#13
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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avidpj
du irrst mein freund.
nur weil deine zuständige polizeidienststelle einen personellen engpass hatte, muss das nicht für deutschland gelten
das gegenteil habe ich vor zwei wochen erlebt
gruss jürgen
der eine fahrer zahlte 5, der andere 30 eur 
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20.12.2003, 17:32
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#14
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 18.12.2002
Ort:
Fahrzeug: , X5 4.6is, Porsche 996
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Aber @Micky, so etwas machen wir doch nicht, denn wir sind doch erwachsene Leutz. Hast aber recht, denn der Schmierfink wäre von Dannen gewesen, wäre ich nicht im Auto und hätte telefoniert gehabt.
Das nächste Mal werde ich den Unfallverursacher der sich vom Acker machen möchte, vorläufig festnehmen. Das darf ich rein rechtlich nähmlich und darf auch sanfte Gewalt anwenden, wenn der Delinquent  sich vom Tatort entfernen möchte!
@all
Ich habe vergessen zu erwähnen, daß als ich mir Luft verschaffte, ich im gleichen Atemzug die Polizei per Telefon benachrichtigte. Der Schutzmann an der anderen Seite der Leitung hat auch den Sachverhalt aufgenommen, nebst der Personalien und versprach mir, falls es Schwierigkeiten geben sollte, würde er für mich aussagen.
Es war auch nicht an dem, daß die Polizei nicht ausrücken wollte, denn dann gibt es doch für ihre Bemühungen ein kleines Entgelt von 30 Euro und ich mußte die Herren Polizisten beschwichtigen und gut zureden, damit sie nicht ausrücken.
Entweder sind die Jungs sehr beflissen, oder die Stadtkasse ist bis zum Grund aufgebraucht?
Ich muß aber wirklich mal sagen, die Polizei hat sich wirklich gegenüber einst sehr geändert, denn vor kurzem haben sie mich auch nicht angehalten, als ich nicht angeschnallt war, sondern machten hierfür nur ein unmißverständliches Zeichen, dass ich es wohl vergessen hatte!
Gruss,
House!
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20.12.2003, 17:53
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Zitat:
Wenn Du es nicht glaubst - frage bei der nächsten Polizeidienststelle nach und wenn
wie in diesem Fall Aussage gegen Aussage steht wird es erstmal schwer Unfallflucht nachzuweisen ohne Zeugen.
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Uahhhhh - so viel Fehlinformation...
1. bei möglicher Unfallflucht MUSS die Polizei kommen, das ist eine Straftat, es besteht Verfolgungspflicht!
2. der Versuch ist strafbar
3. Aussage gegen Aussage = Unsinn.
Der Angeklagte darf per Gesetz lügen bis sich die Balken biegen,
Du bist Zeuge (das Verfahren leitet der Staatsanwalt ein).
Als Zeuge ist man zu Wahrheit verpflichtet und wird vom Richter
hierzu ausdrücklich belehrt (Freiheitsstrafe...)
So, und wem wird/kann jetzt der Richter glauben ?
Gruss
Daniel
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20.12.2003, 18:07
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.10.2003
Ort: Hannover
Fahrzeug: BMW E36 325iC, BMW X3 xDrive30d, Porsche Panamera 4s e-hybrid sport turismo, Porsche 997-2 Carrera 2s Cabrio
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Wenn man Grün-Weiss per Autotelefon ruft und denen mitteilt. dass man soeben angerempelt wurde und dass jetzt der Unfallgegener mit Kennzeichen sowieso das Weite sucht, dann MÜSSEN die doch reagieren!
Ich selbst hab das bislang glücklicherweise nur einmal erlebt, und da war Grün-Weiss (allerdings innerhalb einer Großstadt) nach 5-6 Minuten am "Tatort". Der flüchtige Gegner war natürlich schon über alle Berge, aber es hat gerade mal zwei Stunden gedauert, bis das stronzo piccolo (um keinen deutschen Begriff zu verwenden) gestellt war.
Mein Anwalt hat mir damals gesagt, dass der Tatbestand einer Unfallflucht auch bei banalen Blechschäden VÖLLIG anders zu werten ist als der eines Blechschadens, wo zumindest erstmal beide Beteiligte an der Unfallstelle bleiben und an einer Klärung interessiert sind.
Mit der unterschriebenen Schuldanerkenntnis wird der Gegner allerdings höchstens Schwierigkeiten mit seiner Haftpflichtversicherung bekommen...
Grüße,
Dr. M.
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20.12.2003, 18:11
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#17
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Motorrad-Fan
Registriert seit: 21.11.2003
Ort: Groß-Gerau
Fahrzeug: W212CGI + Brabus Smart
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Hi B12!
Und was willst Du machen bis die Polizei kommt , wenn Sie kommt denn noch war ja in diesem Fall der
Schädiger da und die versuchte Unfallflucht eine / Deine Behauptung.
Anzeige kann man immer machen notfalls auf der Diensstelle und dann ....
Wie Du sagst, wem wird der Richter glauben .... in diesem Fall gab es ja glücklicherweise Lackspuren.
Glaube mir das ist nicht so einfach in der Praxis.
Ich hatte das volle Programm gefahren mit Rechtsanwalt und die Sache wurde mangels Beweise eingestellt.
Das einzigste was hier sicher hilft sind Zeugen oder Beweise wie Lackspuren etc.
Wann hast Du das letzte Mal bei der Polizei wg. Parkschaden angerufen?
Versuchs mal ist echt interessant!
Übrigens bei mir was ne Beule in der Tür leider ohne Lackspuren!
__________________
Vernünftig schnell fahren ist die Kunst!
BMW = vom Top-Auto zur elektronischen Geduldsprobe!
Grüße aus Hessen!
AVIDPJ
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20.12.2003, 18:16
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Zitat:
Wann hast Du das letzte Mal bei der Polizei wg. Parkschaden angerufen?
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vor 3 Wochen.
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20.12.2003, 18:22
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#19
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Motorrad-Fan
Registriert seit: 21.11.2003
Ort: Groß-Gerau
Fahrzeug: W212CGI + Brabus Smart
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Und B12??
Bei Euch kommen Sie immer ???
Würde ich aber nicht verstehen weil bei uns in Hessen ist das Verhalten generell gleich und mittlerweile
allgemein bekannt !
Gibt es da regionale Unterschiede oder je Bundesland.
Habe mir die Verfahrensweise von einem pers. bekannten Polizisten bestätigen lassen.
Bei uns ist das so üblich. 
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20.12.2003, 18:33
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Prinzipiell sind Polizeigesetzte Landesgesetze,
es kann sich also unterscheiden.
Bei einer Straftat MÜSSEN sie aber immer kommen !
Gruss
Daniel
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