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BMW 7er, Modell E32 |
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05.10.2010, 02:19
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#11
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Möchtegern-Experte
Registriert seit: 06.11.2009
Ort: Kiel/Reinsbek (bei Lübeck)/Berlin
Fahrzeug: e32 730i V8 M60-Handschalter Bj. 8-92 Zenit-JZ2005-LPG
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Kleiner Tip:
Fahr mal in die Gegend und such mal die Laternenpfähle in den Nachbardörfern ab. Da sucht sicher einer seine Katze.
Evtl. hat der sogar 'ne Tierhaftpflicht!
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen... ...außer durch ein Schaltgetriebe  => Lang lebe mein M60-Handschalter!
Suche: Doppelglastüren Sterlingsilber / Nappa-Volleder-Teile schwarz (Fahrer-Türgriff mit intakten Nähten, Sitzpappen m./o. Tische, Armaturenbrett) / NFL-Nußbaum-Vesperbrett f. Handschaltung & Volleder / Leselampen hinten -9/88 (1 Stecker)
Tausche weg: Leselampen hi. (2 Stecker) / Doppelglastüren rot&schwarz
Biete bei hood Lübeck/Kiel Bln.
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05.10.2010, 02:24
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#12
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Möchtegern-Experte
Registriert seit: 06.11.2009
Ort: Kiel/Reinsbek (bei Lübeck)/Berlin
Fahrzeug: e32 730i V8 M60-Handschalter Bj. 8-92 Zenit-JZ2005-LPG
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Zitat:
Zitat von chris1
Die Katze als Tier gilt als Sache. Und da Du die Katze unbewußt über den Haufen gefahren hast, würdest Du noch als Täter einer Sachbeschädigung dastehen.
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Das stimmt so nicht! Eine Katze hat auf einer Autobahn ebenso wenig rumzulaufen wie Menschen.
Dementsprechend hat sich die Katze einer Sachbeschädigung schuldig gemacht und der Besitzer haftet grundsätzlich für den Schaden den eine Katze anrichtet.
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05.10.2010, 19:23
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#13
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Gesperrt
Registriert seit: 01.01.2008
Ort:
Fahrzeug: €38
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Zitat:
Zitat von rennie
Fahr mal in die Gegend und such mal die Laternenpfähle in den Nachbardörfern ab. Da sucht sicher einer seine Katze.
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Eine Katze läuft nie und nimmer freiwillig auf der AB. Die hat wohl eher einer am Rastplatz ausgesetzt oder gleich direkt während der Fahrt aus dem Fenster geworfen. Hab heuer in den Sommerferien auf der Standspur 3 oder 4 überfahrene Katzen gezählt und ebensoviele, die kilometerweit entfernt vom nächsten Anwesen in der Pampas rumliefen. Die unmenschlichen Ex-Besitzer sterben hoffentlich an Zungen- oder Analkrebs 
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05.10.2010, 21:35
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#14
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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..an der Stelle kann ich die Hannoversche Direkt nur loben. Bei meinem kleinen Katzenzwischenfall verlief alles problemlos - Haustierunfälle sind da mitversichert!  
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Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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06.10.2010, 07:37
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#15
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Gast
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Zitat:
Zitat von rennie
Das stimmt so nicht! Eine Katze hat auf einer Autobahn ebenso wenig rumzulaufen wie Menschen.
Dementsprechend hat sich die Katze einer Sachbeschädigung schuldig gemacht und der Besitzer haftet grundsätzlich für den Schaden den eine Katze anrichtet.
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Doch, es stimmt so. Die Sachbeschädigung bekommt der Autofahrer aufgebrummt und nicht die Katze !  Die Katze kann doch auf Grund ihres Intellektes kein verkehrsgerechtes Verhalten an den Tag legen !
Geändert von chris1 (06.10.2010 um 08:10 Uhr).
Grund: Ergänzung
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06.10.2010, 08:05
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Sollte es wirklich so sein, das Du den Besitzer der Katze Ausfindig machen kannst, wird er Dir anhand des Schadens, wohl nicht Eingestehen, das er so ein Tier Vermisst. Da Katzen ein relativ grosses "Revier" haben, wird es wohl auch schon im Vorland schwer, den Besitzer Ausfindig zu machen. Ich Glaube eher, Du bleibst auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, Du hast das Tier Gefunden, und es ist mit einer "Marke, oder "Chip" Versehen, dann wird es Möglich sein, den Besitzer Ausfindig zu machen.
Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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06.10.2010, 11:02
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2007
Ort: Oberhausen
Fahrzeug: E38-750i Bj.1995 mit LPG...Golf5 1,9 TDI BJ.2007...BMW K1300S BJ.2009...GSF 1200S Bandit Suzuki Bj.2000...
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ich habs abgehakt...werd den schaden selber blechen und gut ist
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06.10.2010, 11:16
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#18
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von chris1
Doch, es stimmt so. Die Sachbeschädigung bekommt der Autofahrer aufgebrummt und nicht die Katze ! Die Katze kann doch auf Grund ihres Intellektes kein verkehrsgerechtes Verhalten an den Tag legen !
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Das kann ja kein Argument sein, sonst würden die Haustiere ja alles dürfen! In dem Fall ist wohl eher der Tierhalter in der Pflicht...
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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06.10.2010, 11:30
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#19
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Möchtegern-Experte
Registriert seit: 06.11.2009
Ort: Kiel/Reinsbek (bei Lübeck)/Berlin
Fahrzeug: e32 730i V8 M60-Handschalter Bj. 8-92 Zenit-JZ2005-LPG
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Tut mir sehr leid!
Ich hätte mit meiner Idee mit den Laternenpfähle nämlich gern geholfen!
...und das noch zum Schluß:
Verkehrssachen - Speziell: Haftung des Tierhalters für Unfall mit zugelaufener Katze
Da hat sogar der vorübergehende Halter einer zugelaufenen Katze haften müssen  
Und finde selbst ich schon etwas übertrieben.
Allerdings kann einen als Autofahrer eine Mitschuld/Kostenbeteiligung treffen, wenn man nicht nachweisen kann, daß es sich um ein unabwendbares Ereignis gehandelt hat.
Das wäre aber wohl im vorliegenden Fall kein Problem gewesen, denn auf der Autobahn ist man wohl nicht verpflichtet, einen Schlenker für eine Katze zu fahren.
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06.10.2010, 11:31
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#20
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Gast
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Es ist aber leider so, auch wenn es einen nicht passt. Solch einen Fall musste ich schon einmal dienstlich aufnehmen. Hier in der Großstadt hast Du auch nicht den ganzen Tag Zeit, um den Tierhalter zu ermitteln. Sicherlich wird das Verfahren wegen Sachbeschädigung gegen den Fahrer hinterher wieder eingestellt.
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