


BMW 7er, Modell E32 |
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24.01.2010, 05:36
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#1
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Gast
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Zitat:
Zitat von KA-EK 7
Wenn ich mich recht erinnere, hatten die ersten E32 gar keine
SWRA, da diese anfänglich auch nicht vorgeschrieben war.
Und ob die ALWR schon Vorschrift war, weiß ich nicht.
Wenn das nicht stimmt, bitte um Berichtigung. Danke.
Gruß Erwin
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Zum x-ten Mal erlaube ich mir darauf hin zu weisen, dass im Falle einer Nachrüstung nach dem Jahr 2000 eine Umrüstung auf alle im § 50 (10) StVZO genannten Komponenten absolut erforderlich ist.
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24.01.2010, 19:19
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: zwischen KA und MA
Fahrzeug: E32 740iA PD 11/92, EZ 03/93 black/black, Shadowline,Doppelglas, Chip(Rottaler/Erich)
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Habe Deinen rechtlichen Hinweis heute zum ersten Mal gelesen.
Danke für die Klarstellung.
Gruß Erwin
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