Wenn Du vor dem Pruefen des Fahrzeuges die Gebuer Bezahlt hast,dann ist der Pruefer wohl auch Verpflichtet,das Fahrzeug zu Untersuchen.Duch Zahlen des Pruefungsbetrages,hast Du so Gesehen einen Kontrakt mit dem Tuev abgeschlossen,der den Pruefer dazu Verpflichtet,das Fahrzeug bis zur letzten Pruefstufe zu Checken.Ist das Fahrzeug dermassen in einem Unsicheren Zustand,dann kann er Dir wohl ein Verlassen des Grunstueckes Verweigern,und Verlangen,das der Wagen in eine Werkstatt Transportiert wird.An Deiner Stelle,wuerde ich mich bei dem "Haeuptling"der Pruefstelle,ueber den Pruefer Beschweren,und das naechste mal eine andere Pruefstelle Aufsuchen.Aber,bevor du dies tust,lasse auf jeden Fall Deinen Wagen mal auf ner Werkstatt Durchsehen.Dabei wuerde ich die Defekte,die am Wagen Augenscheinlich sind,erst Reparieren lassen.Natuerlich nur dann,wenn die ganze Reparation in einem fuer Dich Wirtschaftlichen Rahmen liegt.
Gruss Dansker
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