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02.07.2009, 13:32
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 28.03.2007
Ort: Hofheim / öfter auch Saarbrücken
Fahrzeug: e9 3.0 CS EZ 1972 / e28 525e EZ 1985 / e32 730i V8 EZ 1993 / e34 525i Vanos EZ 1994
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Geschwindigkeitsindex ZR <-> V beim 730i V8
Hallo,
mein 730i V8 ist mit einer Vmax von 233 km/h in den Papieren eingetragen, und der geforderte Geschwindigkeitsindex der Sommerreifen ist ZR.
Wie groß ist denn die eingerechnete Sicherheit allgemein bei diesen Indizes? Theoretisch ginge ja noch V...
Hat zufällig einer V in seinen Papieren drinstehen?
Gruß
Stefan
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02.07.2009, 14:33
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#2
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750i powered by ROTTALER2
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
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Stefan,dass hängt nicht nur von der Geschwindigkeit ab,sondern auch von
der Traglast..... aus dem Grund hast Du manchmal höhere Reifenvorgaben,als
die eigentliche Endgeschwindigkeit des Auto....
Viele Grüsse
Peter
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02.07.2009, 14:45
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#3
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So, Führpark ausgetauscht
Registriert seit: 29.09.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: E65 745iA, PD 09.02 / E36 325i Cabrio, Schalter, K, PD 02.95
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du brauchst mind. W
Gruß
Kai
__________________
Das schöne bei Automatik ist das man Bremsen und gleichzeitig auch schon wieder Gas geben kann ... wozu hat man denn zwei Füße.
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02.07.2009, 14:57
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 28.03.2007
Ort: Hofheim / öfter auch Saarbrücken
Fahrzeug: e9 3.0 CS EZ 1972 / e28 525e EZ 1985 / e32 730i V8 EZ 1993 / e34 525i Vanos EZ 1994
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Hallo,
der Tragfähigkeitsindex hängt doch aber nicht unmittelbar mit dem Geschwindigkeitsindex zusammen.
225 60 15 V kriegt man ja auch zB mit Index 94, 96, ...
In meinen Papieren ist wie gesagt ZR eingetragen, daher ist W nicht unbedingt notwendig.
Wie auch immer, weiss einer wie groß generell die eingerechneten Sicherheiten bei den Indizes sind bzw. gibts auch nen 730i V8 Fahrer, der was anderes als ZR eingetragen hat?
Gruß
Stefan
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02.07.2009, 15:06
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#5
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Gesperrt
Registriert seit: 23.01.2009
Ort:
Fahrzeug: E32 750 iL Automatik Baujahr 1988
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Hallo!
ZR sagt nur aus : Für Geschwindigkeiten höher als 240km/h. Wird heut nicht mehr oder selten verwendet. Dürfte also W in etwa gleichkommen. ZR ist bei mir im Fuffi auch eingetragen. MfG
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02.07.2009, 15:18
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#6
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So, Führpark ausgetauscht
Registriert seit: 29.09.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: E65 745iA, PD 09.02 / E36 325i Cabrio, Schalter, K, PD 02.95
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genau ZR = W,Y und gibts nicht mehr.. steht nur noch vereinzelnt drauf weil der Mensch ein Gewohnheitstier ist ...
Gruß
Kai
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02.07.2009, 17:14
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#7
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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In den Papieren steht das nicht, muss auch nicht. Wenn man (findet sich irgendwo beim ADAC) die "Angstzuschläge" auf die 233 rechnet kam man knapp bei 239 aus. V ist 240, also richtig. TÜV hat auch nix beanstandet, und danach wird geschaut. Beim 3l V8 sind ja auch 205er zulässig.
Grüsse
Michael
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02.07.2009, 17:52
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.01.2009
Ort: Waldstetten
Fahrzeug: 730i V8 5-Gang-Schalter; Bj. 4/92
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Hallo zusammen,
also bei mir hat der TÜV rumgezickt wegen V-Reifen, wegen Toleranz usw. Er hat gemeint, da reichen V-Reifen nicht mehr aus. Hab aber trotzdem die Plakette bekommen.
Gruß Lukas
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02.07.2009, 18:16
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#9
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Hab nochma nachgesehen:
Geschwindigkeitssymbol (Speed Index)
s. Punkt "Speed-Index". Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H , zulässig sind also Autoreifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.
Neuerung seit Ende 2004 ¹):
In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuch*staben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.
Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdi*mensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.
Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f.
Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.
Demnach komm ich auf doch 241,83 die der Reifen haben muss -> W
Grüsse
Michael
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02.07.2009, 18:34
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#10
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So, Führpark ausgetauscht
Registriert seit: 29.09.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: E65 745iA, PD 09.02 / E36 325i Cabrio, Schalter, K, PD 02.95
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Zitat:
Zitat von Viper 750iL
du brauchst mind. W
Gruß
Kai
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ach echt....
Gruß
Kai
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