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Alt 30.08.2004, 20:06   #1
owan
Jung, Groß, Stark
 
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750Li
Standard Bagatellschaden...

Hallo zusammen.
Ich hatte letzte Woche in Nürnberg einen kleinen "Unfall" sofern man das überhaupt so nennen kann. An einer roten Ampel hab ich irgendwas aufm Beifahrersitz gesucht und bin dabei wohl aus Versehen von der Bremse gegangen bzw. habe nicht fest genug gedrückt. Nunja - da war es auch schon passiert. Ich rolle mit etwa 1kmh auf den Vordermann auf (einen Nissan Micra). Die Dame im Auto hat nicht lang gefackelt und kam nach hinten gestürzt was mir denn einfallen würde ihr da draufzufahren usw.... Bin dann ausgestiegen und habe mir das angesehen: Absolut NICHTS sichtbares passiert, nichtmal Lack abgekratzt o.Ä.. Da mir das extrem peinlich war mitten auf einer Hauptstrasse mit Warnblinker rumzustehen und mich mit einer Dame zu streiten hab ich nich lang gefackelt und ihr meine ganzen Daten gegeben. War wohl ein Fehler, habe auchnoch einen selbstgeschriebenen Zettel unterschrieben in dem ich mir die Schuld zugewiesen habe. Nun hab ich einen Anruf bekommen: "So ich schick die Rechnung am Montag per Einschreiben los - 570€ sinds!".

Darf ich nun für ihre Einparkkünste bezahlen?`Ich habe ganz sicher keine 570€ Schaden an dem Wagen da verursacht. Imho wäre das uralt Ding sowieso nicht mehr als 500€ wert... naja was solls

Könnt Ihr mir nen Rat geben was ich nun tun sollte? Wirklich lust zu zahlen habe ich nicht.
owan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2004, 20:26   #2
CoMBaT
(Oxford-)Green Devil
 
Benutzerbild von CoMBaT
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: Neuss
Fahrzeug: 740i (e38)
Standard

moin
ich würde erstmal mit gutachter drohen.

gruss
thomas
CoMBaT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2004, 21:07   #3
Falke
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Falke
 
Registriert seit: 15.08.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 728iA (E38)
Standard

Ziemlich schlecht gelaufen, die Daten zu übergeben ist das mindeste, aber ein Schuldanerkenntnis, niemals, kann sogar Ärger mit der Versicherung bringen.

Gruß
UK
Falke ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2004, 23:27   #4
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

Deine Versicherung hat keine Leistungspflicht wenn Du ein Schuldanerkenntnis unterschreibst. Gibts Zeugen daß nichts beschädigt wurde? Hast Du die Art des "Schadens" mit aufgeschrieben oder Ihr einen "Blancoscheck" gegeben?

Denke da hast Du Dir ein Ei gelegt...

Ruf mal Deine Versicherung an und melde den Schaden, sag nichts von dem Anerkenntis, aber daß Du aufgefahren bist. Sag dem Sachbearbeiter daß man Dich/die Versicherung rollen will da maximal ein Kratzer in der Stoßstange ist. Möglich daß Die einen Gutachter hinschicken.

Beileid, Nob
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2004, 23:44   #5
owan
Jung, Groß, Stark
 
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750Li
Standard

Zitat:
Zitat von nob
Deine Versicherung hat keine Leistungspflicht wenn Du ein Schuldanerkenntnis unterschreibst. Gibts Zeugen daß nichts beschädigt wurde? Hast Du die Art des "Schadens" mit aufgeschrieben oder Ihr einen "Blancoscheck" gegeben?
Darin stand sinngemäß dass ich an einer Roten Ampel auf ihr Auto im Stand aufgerollt bin. Mehr nicht.
owan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2004, 23:48   #6
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

Das ist prima so. Ist kein Schuldanerkenntnis sondern eine Unfalbeschreibung. Und wenn da noch "aufgerollt" steht kann Sie nicht auf Deine Rechnung Ihre Gurke sanieren lassen.

Sprich mal mit der Versicherung, Du kannst dann immer noch den Schaden selbst regulieren wenn der Dame klar wurde daß Du dich nicht ver*****en lässt und der Betrag zum Schaden passt.

Viel Glück, Gruß Nob
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 03:09   #7
Donbrillo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Donbrillo
 
Registriert seit: 11.08.2003
Ort: Merseburg
Fahrzeug: 740i(E32)
Standard

Hallo,
Pech gehabt. Kannste bloß bezahlen. Bei Versicherung würdest Du bloß blödsinnig steigen. Schuld haßt du zugegeben. Ein Gutachter würde bloß mit verdienen. Ich hatte auch schon so ein Spaß. Denke einfach nicht drüber nach. Selbst Deine Versicherung würde sich darüber freuen. Ein paar € bezahlen und Du zahlst ewig mehr Prozente. Ich habe mich ewig darüber aufgeregt, kostet bloß sinnlos nerven.

Gruß
Donbrillo

Bitte nicht auf Rechtschreibung und Gramatik achten. Komme gerade von einer Party.
Donbrillo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 09:38   #8
DMX@S&S-Spezial
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von DMX@S&S-Spezial
 
Registriert seit: 28.08.2003
Ort: Hösbach
Fahrzeug: e65 750 (06/06)
Standard

Zitat:
Zitat von owan
Darin stand sinngemäß dass ich an einer Roten Ampel auf ihr Auto im Stand aufgerollt bin.
@Donbrillo
Wo hat er hier bitte zugegeben, dass er schuld ist?

570EUR? Die Alte ist wohl nicht ganz dicht? Schreib dann mal was für die 570,00 EUR alles gemacht wurde.

Würde eigentlich auch @CoMBaT Tipp folgen und erst einmal mit nem Gutachter drohen. Der kann ja dann sofort sehen ob der Lack neu ist.

Gruß Steffen
DMX@S&S-Spezial ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 10:02   #9
owan
Jung, Groß, Stark
 
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750Li
Standard

Mir kommt das ganze sowieso ziemlich spanisch vor...

Schon 20h nach dem Unfall bekam ich den Anruf von wegen 570€... Ich möchte mal behaupten dass ich das Geld in ihre Freizeit investieren würde und nicht in ihren Nissan.
owan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 10:32   #10
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
 
Benutzerbild von VollNormal
 
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
Standard

Das ist sowieso ganz falsch gelaufen - die erste Reaktion hätte sein müssen: "Wieso fahren Sie denn auf einmal rückwärts?"

Auf jeden Fall solltest Du Dich schleunigst mit Deiner Versicherung in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abstimmen. Wenn die irgendwas regulieren sollen, mußt Du die ja eh informieren.

Statt eines selbstgeschriebenen Zettels kann man auch den von der Versicherung bereitgestellten Unfallbogen benutzen, der wird dann von beiden unterschrieben und jeder kriegt eine Ausführung. Da werden auch die sichtbaren Beschädigungen aufgeführt.

Und auf Verdacht mal eben eine nicht beschädigte Stoßstange ersetzen ist auch nicht drin - die gute Dame hat schließlich eine Schadenminderungspflicht. Da solltest Du erforderlichen Falls mal den Rechtsverdreher Deines Vertrauens befragen.

Mir hat die Geschichte auf jeden Fall eins gelernt: ich leg mir so 'ne Einwegkamera ins Handschuhfach!
__________________
Tüssi, Andreas

Nomaal is dat nich ...

Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
VollNormal ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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