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29.07.2011, 10:44
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#521
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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Zitat:
Zitat von Claus
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Finde ich viel Geld, sicher im Vergleich zu Mobile und Autoscout wo man als Privatperson nichts zahlt. Im Vergleich zu Anwaltshonorare ist es natürlich Trinkgeld 
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29.07.2011, 13:47
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#522
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Pro USA !!!
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16 , e91 330xd 09-03
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Zitat:
Zitat von Erich M.
Hi Oli,
ich glaube, wenn er Dich (... man nennt Dich ja nicht umsonst Bonsai  ) sieht, dann gibt er freiwillig sein letztes Hemd, bzw. alles, was er irgendwo depotiert hat  .
mfg Erich M.
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Tja, ich ex-smartfahrer  habs damals schon joachim angeboten zu schauen, aber den weg den er eingeschlagen hat ist nun mal der richtige, leider nicht immer der bessere...
Ich drück joachim auch nach all der zeit noch die daumen das "was geht"...
Oli
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29.07.2011, 15:25
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#523
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Haßfurt
Fahrzeug: 730d LCI E 65 28.10.2005
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Bei den meisten Inkasso-Rechtsstreitigkeiten der Vergangenheit, für die ich firmenseits abgestellt wurde, lief es wie folgt:
Fa. nicht so 'sauber' gearbeitet, aber die Papierform stimmt wie Lieferschein und Leasingübernahmeerklärung unterschrieben, gewonnen.
Fa. top gearbeitet, aber Mängel in der Papieradministration der MA, wie fehlende Lieferscheinunterschrift bzw. Unterschrift von unberechtigter Person oder Mängel bei der Leasingübernehme - Prozeß oder Instanz verloren, trotz bester Erfüllung.
Besonders Krass - Inhaber GF ist kein Zeuge, sondern Partei und deshalb geht ein Prozeß verloren.
Unser Rechts-System ist in solchen Punkten m. E. überarbeitungsbedürftig.
Persönlich bin ich hierdurch aber nocht nicht geschädigt oder begünstigt worden. Meine AG jedoch kräftig - in welche Richtung ist klar.
Viele herzliche Grüße
Günter
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29.07.2011, 23:11
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#524
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2010
Ort: Baselland
Fahrzeug: 750 il E32 Bj.1991/193TKM , Rimor Koala 45 Bj. 2011/105 TKM , Tesla Model 3 Bj.2020,7000km, Stromer ST5 Bj.2018/19Tkm
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Woh was für ne Lektüre , bin auf Seite 34 angekommen und geh jetzt schlafen . Hoffe mal das ich keine Alpträume davon bekomme .
Gute Nacht allerseits und bitte nicht das Ende vorweg nehmen sofern es schon eins gibt
Grüselis Jan
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31.07.2011, 14:26
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#525
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Mitglied
Registriert seit: 07.12.2010
Ort: Münster
Fahrzeug: E36
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Servus, ich hab mich in diesem Forum noch (so gut wie?) nie zu Wort gemeldet aber habe diesen Thread komplett durchgelesen.
Ich habe da nun eine Frage (bitte verzeiht wenn ich juristische Begrifflichkeiten verwechsel). Damals hat der Staatsanwalt die Klage nicht weiter verfolgen wollen, weil Markus S. bereits wegen anderer Straftaten verurteilt wird.
Jetzt, wo er wieder frei ist, kann man da noch einmal beim Staatsanwalt anklopfen und fragen, ob er sich dieser Geschichte annimmt? Oder ist dieses Anliegen inzwischen "verjährt" oder "untern Teppich gekehrt" ?
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31.07.2011, 14:42
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#526
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von DaMay
Jetzt, wo er wieder frei ist, kann man da noch einmal beim Staatsanwalt anklopfen und fragen, ob er sich dieser Geschichte annimmt? Oder ist dieses Anliegen inzwischen "verjährt" oder "untern Teppich gekehrt" ?
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Nein, kann man nicht. Es wird "unter den Teppich" gekehrt.
Plastisch ausgedrückt: Jemand bringt einen um und überfährt auf der Flucht eine rote Ampel und wird zu schnell geblitzt. Die Verkehrsgeschichte wird dann "unter den Teppich" gekehrt und die Anklage erfolgt dann nur wegen Mord bzw. Totschlags. Es gibt in D kein "Abarbeiten" abgestufter Taten. Ähnlich gelagerte Straftaten werden zusammengefasst, die Juristen sprechen dann von "in Tateinheit ...".
PS: Zivilrechtliche Ansprüche sind davon nicht betroffen.
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31.07.2011, 14:45
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#527
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Mitglied
Registriert seit: 07.12.2010
Ort: Münster
Fahrzeug: E36
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Zitat:
Zitat von Claus
Nein, kann man nicht. Es wird "unter den Teppich" gekehrt.
Plastisch ausgedrückt: Jemand bringt einen um und überfährt auf der Flucht eine rote Ampel und wird zu schnell geblitzt. Die Verkehrsgeschichte wird dann "unter den Teppich" gekehrt und die Anklage erfolgt dann nur wegen Mord bzw. Totschlags. Es gibt in D kein "Abarbeiten" abgestufter Taten. Ähnlich gelagerte Straftaten werden zusammengefasst, die Juristen sprechen dann von "in Tateinheit ...".
PS: Zivilrechtliche Ansprüche sind davon nicht betroffen.
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider sehr ärgerlich in diesem Zusammenhang...ich finds trotzdem klasse und lobenswert, wie hartnäckig Joachim geblieben ist. Hut ab
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31.07.2011, 18:02
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#528
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.07.2008
Ort: Unterreichenbach
Fahrzeug: E31 BMW850Csi 06/93, E38 BMW750i 06/96, VW Passat 35i 2.0 GL FL, Fiat 500 Bj. 72, Honda CBX1000 CB1A
eBay-Name: arakis3459
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Zitat:
Zitat von MSE38ial
Entlassung 17.03.2010
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Zitat:
Zitat von ArnoNym
aus meinem Beitrag #416 vom 26.11.2009 (Seite 42) - Strafanzeige
...am 24.11.2009 bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Strafanzeige gegen Markus Schmidt erstattet.
Gegenstand der Strafanzeige waren der Betrug im Zusammenhang mit den Fahrzeugen BMW/Alpina B12 5,7 #65 und #78, nicht wahrheitsgemäße Angaben bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im April 2007 und letztlich der unberechtigte Bezug von Sozialleistungen.
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Zitat:
Zitat von ArnoNym
aus meinem Beitrag #436 vom 09.12.2009 (Seite 44) - Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft
...der Beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, fällt neben dieser bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht. Zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höheren Gesamtstrafe zu bilden wäre.
In einem solchen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen...
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Guten Abend miteinander,
durch das oben zitierte Entlassungsdatum war ich im ersten Moment etwas schockiert und das obgleich ich mit dieser ganzen Geschichte eigentlich schon abgeschlossen hatte. Rechtskräftig verurteilt? Erheblichen Strafe? Weniger als vier Monate JVA-Aufenthalt? Hmmm...?
Nachdem ich nun ein wenig meine Gedanken gesammelt habe, komme ich zu der folgenden Feststellung.
Ich fühle mich von der Staatsanwaltschaft Oldenburg und den dortigen Gerichtsvollziehern regelrecht veralbert und verhöhnt. Ich kann das kaum fassen.
Meinen Antrag auf die Überprüfung Herrn Schmidts Vermögensverhältnisse bzw. der Prüfung der Richtigkeit der von ihm 2007 geleisteten eidesstattlichen Versicherung hatten die Gerichtsvollzieher in Oldenburg damals, trotz vorgelegter Beweise, abschlägig bescheinigt und als unbegründet abgetan.
Meine letzte Chance sah ich zu dieser Zeit in der November 2009 gestellten Strafanzeige. Die Erhebung einer öffentlichen Anklage hätte mir damals die Möglichkeit verschafft, Herrn Schmidts tatsächliche Vermögensverhältnisse doch noch etwas zu beleuchten (z.B. Verbleib seiner beiden Alpinas). Gleichermaßen hätte ich ihn einer Bestrafung für sein Handeln zuführen können. Durch die offensichtlich unbegründete Einstellung des von mir initiierten Verfahrens, hatte mir die Staatsanwaltschaft Oldenburg jedes weitere Vorgehen unmöglich gemacht.
Olis und Lakis Andeutung mich "tatkräftig" unterstützen zu wollen weiß ich zu schätzen, bleibe aber lieber doch bei dem "langweiligen" Weg die Dinge anzugehen. Aber warum sollte ich auch noch etwas gegen Herrn Schmidt unternehmen wollen? Der scheint doch alles richtig gemacht zu haben, wenn man mal die Unterstützung betrachtet, die Herr Schmidt von den staatlichen Institutionen zuteil wird.
Da hier immer wieder nach dem Alpina gefragt wurde. Der steht nach wie vor in einer eigens angemieteten Garage. Als ich ihn vor ca. zwei bis drei Monaten das letzte Mal besucht hatte, war er sehr verstaubt und eingedreckt. Besser wird er leider nicht vom stehen. Verfügen kann ich über das Fahrzeug und eigentlich war mein Plan, sobald es meine Zeit erlaubt, den Motor zu öffnen und zu sehen, ob da noch etwas zu machen ist.
Da ich zuvor noch andere, große Baustellen stemmen muss, werde ich mich sicherlich erst in zwei bis drei Jahren darum kümmern können. Hoffentlich! Denn sonst könnte es sein, dass meine Nachfahren den B12 irgendwann auf eBay als Garagenfund mit leichten Mängeln verhökern, oder Archäologen graben ihn in tausend Jahren aus und sind fasziniert über dieses primitive Fortbewegungsmittel des vorletzten Jahrtausends.
OK! Dann will ich mal wieder zu einem Ende kommen, denn gerade fängt es auch schon wieder an, das Kopfschütteln über Gerichtsvollzieher und Staatsanwaltschaft in Oldenburg. Ach ja Oli, Erich und Laki, sollte ich beim nächsten 7er-Stammtisch ein bisschen mit dem Kopf wackeln – macht Euch keine Sorgen, mir geht´s gut! Es ist alles in Ordnung…
Kopfschüttelnde Grüße und einen schönen Sonntagabend.
Joachim
Geändert von ArnoNym (31.07.2011 um 18:16 Uhr).
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31.07.2011, 18:43
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#529
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Tankstellentester
Registriert seit: 12.03.2008
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 740i - 996 -E32 735
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Achte aber darauf das deine Nachfahren angeben :
Achtung Motor nicht Orginal und defekt andernfalls gibts Ärger
tut mir leid für dich aber ich hab es auch kommen sehen,ist mir bei Ebay auch schon so gegangen,aber Du hast für dich alles versucht jetzt würde ich ihn an deiner stelle wieder flott machen ich denke da werden auch ein paar aus dem Forum helfen
gruß aus Bärlin Thomas
__________________
Darf ich in einem Schaltjahr auch Automatik Fahren ??
Bin mit freude am Fahren
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31.07.2011, 19:33
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#530
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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Er wird wahrscheinlich auf Papier nie Geld oder Besitz haben, wird alles auf Namen von anderen Leuten sein, oder Bargeld irgendwo versteckt, aber zu holen wird es nie was geben. Besser aufs Auto konzentrieren, schlachten oder restaurieren.
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