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07.04.2010, 05:38
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#1
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von 32bmw32
habe es direkt zum Händler gefahren der mir Garantie gegeben hatte.
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genauer, bitte: ist es Garantie oder Gewährleistung? Der Unterschied ist wichtig, denn bei der Gewährleistung (die der Händler allenfalls zeitlich auf ein Jahr beschränken, aber nicht völlig ausschließen kann) muss er für Dich absolut kostenlos für Reparatur oder Ersatz sorgen. Erst wenn die zwei Jahre (bzw. bei einer wirksam einschränkenden Klausel im Kaufvertrag ein Jahr) seit dem Kauf vergangen sind, wirkt eine möglicherweise vereinbarte Garantievereinbarung. In dieser Vereinbarung kann der Händler die Bedingungen frei festlegen, die er anbietet. Meist sind dies prozentuale Beschränkungen, die sich nach der Laufleistung des Fahrzeugs richten.
Du solltest daher also wortgenau hier eintippern, was dazu im Kaufvertrag steht, was im Garantievertrag steht und wie lange beides her ist.
Zitat:
Preis beträgt ohne versand 1400€ + ca. 200€ versand
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Das ist absolut indiskutabel. Wenn das sein einziges Angebot ist, würde ich es mir schriftlich geben lassen, mir einen Hänger besorgen und das Fahrzeug zu ZF oder @Hydromat bringen. Anschließend stellte ich das dem Händler in Rechnung. Wenn Du Dir nicht sicher bist, das durchzukriegen (und das scheint mir so), sind 200,- Euro für eine Anwaltliche Beratung sicher weit besser angelegt als sich über den Tisch ziehen zu lassen.
Zitat:
Nun die große frage soll ich einen benutzten Getriebe einbauen lassen oder lieber den e39 nehmen??
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Weder, noch: in Frage kommt nur ein mindestens von einem Fachbetrieb komplett überholtes Getriebe. Irgendein gebrauchtes, mit dem Du dann 50.000 km später dasselbe erlebst, hilft Dir nicht weiter. Ein Auto, das Du gar nicht haben willst, braucht wohl gar nicht erst diskutiert zu werden.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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07.04.2010, 06:51
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2006
Ort: Wolfsburg und Györ/Ungarn
Fahrzeug: AUDI A6 Allroad 3.0 TFSI 10/2012; Audi A7 50 TDI 02/2022; BMW E39 520i 2.2 BJ03/2002
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Hast du die Mühle vom Händler und weniger als 6 Monate?
Wenn ja, dann herzlichen Glückwunsch, die Rep zahlt dein Händler! Die versuchen zwar gerne sich zu drücken, hilft aber nix, das Gesetz ist auf deiner Seite.
Ab dem Gewährleistungstausch (die ist gesetzlich vorgeschrieben!) hast du wieder 6 Monate in denen er alles was das betrifft zahlen darf (danach musst du beweisen, dsas es zu Beginn schon vorgeschädigt war).
__________________
BMW hat das langersehnte Ziel von Alchemisten erreicht: Aus Eisen (bzw. Stahl) Gold herzustellen. E39/E38 und E46 sind der Beweis: Gold, Gold wohin man schaut - OPELGOLD  .
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07.04.2010, 06:57
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#3
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von modtta4455
... 6 Monate in denen er alles was das betrifft zahlen darf (danach musst du beweisen, dsas es zu Beginn schon vorgeschädigt war).
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das dürfte bei einem Getriebeschaden schon machbar sein. Der reparierende Fachbetrieb sollte darüber einen Bericht ausfertigen, mit dem man dann etwas anfangen kann.
ergänzt
Boris
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07.04.2010, 07:34
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#4
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!!! BREIT statt lang !!!
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Nordheide bei Hamburg
Fahrzeug: BMW E63 635D, Porsche 911 Turbo Cabrio, Porsche 944, Golf II , ehemals 3x E38, 2x E65/E66
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Bei der Laufleistung und dem Verhalten vom TE tippe ich mal eher
auf eine lückenhafte Garantie mit großem Selbstbehalt oder eben
nur die Gewährleistung  .
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07.04.2010, 08:23
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#5
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Naivigator
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Aibling
Fahrzeug: F01- 730 DX (02.2015)
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Ich bin auch der festen Überzeugung, dass der Händler dafür Sorge tragen muss, dass in der Garantiezeit Dein Fahrzeug in einem mängelfreien und fahrbereiten Zustand bleibt, ohne Dich damit zu belasten!
Für was hat man sonst Garantie?
Oder hast Du was Anderes unterschrieben?
Sollte er sich quer stellen, Fahrzeug auf den Hof stellen und Geld zurück!
Es gibt ausreichend gute E38 auf dem Markt, mit denen man nicht erst in eine Werkstatt muß damit sie sich bewegen.
Gruß Klaus
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07.04.2010, 09:14
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2006
Ort: Wolfsburg und Györ/Ungarn
Fahrzeug: AUDI A6 Allroad 3.0 TFSI 10/2012; Audi A7 50 TDI 02/2022; BMW E39 520i 2.2 BJ03/2002
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Gewährleistung würde reichen. Da muss der Händler beweisen,dass es bei Übergabe komplett i.o. war, das kann er nicht, also zahlt er zähneknirschend. Wer damit Kohle verdienen will, muss auch für den Schrott den er vertickt geradestehen. Haste Rechtsschutz? Ab zum Anwalt, wenn er sich querstellt. (ist immer ne nette Drohung: Entweder du machstes wie du musst oder es wird nur noch teurer für dich...) 
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07.04.2010, 10:16
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#7
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der keinen Klapptisch hat
Registriert seit: 07.11.2008
Ort: GR
Fahrzeug: E38 750iL, E32 750i
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bevor wir uns weiter den kopf zerbrechen wäre es doch zuallererst einmal sinnvoll, wenn der TE sich äussern würde:
wann das auto gekauft wurde
und zu welchen bedingungen (kaufvertrag / gewährleistung / evtl. garantie)
ohne diese informationen kann man doch nur schwer eine aussage treffen, was nun am sinnvollsten zu tun ist ...
die frage wurde ja schon gestellt, nur fehlt bisher eine konkrete aussage vom TE ... 
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07.04.2010, 11:01
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 08.12.2009
Ort: Bottrop
Fahrzeug: E38-735 (07.97)
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Das Auto habe ich am 10.12.2010 gekauft und direkt angemeldet.
Der Händler hat mir ein Jahr Garantie auf das Getriebe, Motor und das Kühlsystem gegeben. Letzten Monat musste schon der Kühler ausgetauscht werden da es einen riss hatte.
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