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BMW 7er, Modell E38
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Alt 01.03.2005, 17:52   #1
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard BMW730iStgt

7 mon. für zu schnelles fahren??????
kannst du das mal präzisieren??
waren das 120 km/h in einer 30er zone???

er soll sich dann mal erwischen lassen, mit nem ausländ. FS, dann bekommt er spaß.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2005, 18:23   #2
BMW-7er
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW-7er
 
Registriert seit: 06.12.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Das ist so nicht ganz richtig...
Wenn Du hier heizt wie ein Irrer wird Dir hier das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kfz untersagt werden.

Es gibt keine "Freischeine" mehr.

Übrigens, Deine Umlaute gehen wieder !
Ja John, ich bin total glücklich, habe rausbekommen dass ich ja trotz Englischer Tastatur die Sprache auf Deutsch ändern kann, habe zwar noch nicht herausgefunden wo einige Zeichen liegen aber die Umlaute funktionieren!

Zum Thema:
Ich wurde jetzt schon 2 mal in Deutschland angehalten und musste nur die Doppelte Buße zahlen, ich kann dir versichern das es recht zügig war, aber machen konnten die nix!

Aber die Briten haben es geschafft, nachdem ich einen Zivilbullen Links (England) überhohlt hatte und dann noch geflüchtet bin hatten die auch die Nase voll, jetzt muss ich den Lappen nochmal neu machen in Deutschland!
BMW-7er ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2005, 18:14   #3
Bimmerbeifahrer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Bimmerbeifahrer
 
Registriert seit: 20.05.2003
Ort: Westfalen
Fahrzeug: E38;E36
Standard

Bei 0,5 Promille ist der Lappen weg.
Egal ob er auffällig fährt oder nicht.

Und dann noch zu schnelles fahren ist klar das es so lange ist.

PS: Bei 0,3 ist er auch weg bei auffälliger Fahrweise.

gruss

Maik( der es grad in der Fahrschule hat)
Bimmerbeifahrer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2005, 19:29   #4
Zwölfender
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Heilbronn
Fahrzeug:
Standard Trunkenheitsfahrt oder Owi???

Es kommt immer drauf an, ob ihm die hohe Fahrgeschwindigkeit als alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (enthemmte Fahrweise etc.) angekreidet wurden oder nicht!!

NUR durch eine zu hohe Geschwindigkeit gibt es NICHT im Bußgeldkatalog, dass ein Fahrverbot von 7 Monaten rechtfertigen würde!!!

Deswegen tippe ich mal, dass er wegen der Straftat der Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) zur Anzeige gelangte!!!..
Zwölfender ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2005, 19:10   #5
Zwölfender
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Heilbronn
Fahrzeug:
Standard MPU ist PFLICHT!!!

Wird einem deutschen Staatsbürger von seiner zuständigen FS-Stelle nach Entzug der FE eine MPU angeordnet und dieser erwirbt dann unter vorgetäuschten Aufenthaltsverhältnissen in einem EU-Staat (Polen, CZ etc.) eine dortige FE, ist er ja IMMERNOCH ungeeignet zum Führen eines Kfz. in Deutschland.

Ergo sind bei polizeilichen Kontrollen und Feststellung eines Entzuges der deutschen FE die ausl. FE zu beschlagnahmen und der zuständigen FS-Behörde zur Entziehung der ausl. Fahrerlaubnis über das Ausstellungsland zuzuleiten.

Weiterhin bekommt der Fahrzeugführer noch Strafanzeige wegen Fahren ohne FE, da die ausl. FE in diesem Fällen eines Entzuges in D und gleichzeitig nicht durchgeführter MPU NICHT ausreicht!

Also für Leute, die in D die MPU nicht schaffen.. einfach fINGER WEG von den CZ oder PL-Führerscheinen.. ihr handelt euch NUR Stress ein!!!
Zwölfender ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2005, 19:18   #6
Eagle 1
iss schon Frühling ?!?
 
Benutzerbild von Eagle 1
 
Registriert seit: 03.09.2003
Ort: mierlo
Fahrzeug: kein 735er mehr,nun Buell 1125R
Standard

Zitat:
Zitat von Zwölfender
Wird einem deutschen Staatsbürger von seiner zuständigen FS-Stelle nach Entzug der FE eine MPU angeordnet und dieser erwirbt dann unter vorgetäuschten Aufenthaltsverhältnissen in einem EU-Staat (Polen, CZ etc.) eine dortige FE, ist er ja IMMERNOCH ungeeignet zum Führen eines Kfz. in Deutschland.

Ergo sind bei polizeilichen Kontrollen und Feststellung eines Entzuges der deutschen FE die ausl. FE zu beschlagnahmen und der zuständigen FS-Behörde zur Entziehung der ausl. Fahrerlaubnis über das Ausstellungsland zuzuleiten.

Weiterhin bekommt der Fahrzeugführer noch Strafanzeige wegen Fahren ohne FE, da die ausl. FE in diesem Fällen eines Entzuges in D und gleichzeitig nicht durchgeführter MPU NICHT ausreicht!

Also für Leute, die in D die MPU nicht schaffen.. einfach fINGER WEG von den CZ oder PL-Führerscheinen.. ihr handelt euch NUR Stress ein!!!

tschuldigung...das ich Dir da mal widerspreche....da sagen die Gerichte aber anders bzw.unterschiedlich....kenne selbst einen Fall,indem der Richter die verlangte MPU als schieren Unsinn abwies,da alle Auflagen des Probanten eingehalten wurden und trotzdem der MPU negativ ausfiel.....das eine ist das Recht nach Büchern, das andere teilweise gesunder o.ungesunder Menschenverstand eines Richters

Grüße Ralle
__________________
"Wenn Gott gewollt hätte, dass Frauen zur See fahren, dann hätte er das Meer rosa gemacht und nicht blau" Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.schnip.de
Eagle 1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2005, 19:26   #7
Zwölfender
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Heilbronn
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von Eagle 1
tschuldigung...das ich Dir da mal widerspreche....da sagen die Gerichte aber anders bzw.unterschiedlich....kenne selbst einen Fall,indem der Richter die verlangte MPU als schieren Unsinn abwies,da alle Auflagen des Probanten eingehalten wurden und trotzdem der MPU negativ ausfiel.....das eine ist das Recht nach Büchern, das andere teilweise gesunder o.ungesunder Menschenverstand eines Richters

Grüße Ralle

Die Gerichtsbarkeit ist ja unabhängig aber das ist, wie du so schön sagst, die Umsetzung der geltenden Vorschriften im polizeilichen Alltag!!! Jeder, der unter diesem Umständen einen FS im Ausland erwirbt.. wird ÄRGER ohne ENDE bekommen und benötigt wirklich einen sehr sehr guten Rechtsbeistand um bei diesem Sachverhalt als SIEGER aus dem Ring zu gehn!!!

Das wäre mir es NICHT wert!!!
Zwölfender ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2005, 19:37   #8
BMW-7er
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW-7er
 
Registriert seit: 06.12.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
Standard

Zitat:
Zitat von Zwölfender
Also für Leute, die in D die MPU nicht schaffen.. einfach fINGER WEG von den CZ oder PL-Führerscheinen.. ihr handelt euch NUR Stress ein!!!
Natürlich schaffe ich den Lappen in Deutschland, da ich nur den kompletten Sommer 04 in Polen verbracht habe hat es sich auch ergeben das ich dort meinen Lappen gemacht habe, ich bin doch nicht zu dumm zum Autofahren!

Davon abgesehen verbringe ich durch meine Freundin die Zeit wenn ich mal nicht in England bin in Polen, mein Wohnisitz ist die Firma meines Vaters in Danzig!

Ich will doch nur Autofahren, wenn ich Illegale Absichten hätte wäre das schon geschehen, wir haben uns mit unseren Polnischen und Deutschen anwälten lange darüber unterhalten über dei Rechtssprechung und nachdem mir beide das Grüne Licht gegeben haben habe ich erst angefangen.

Ich habe den Lappen nicht in Polen gemacht weil er nur EUR 800 gekostet hat, und wenn er EUR 2000 kosten würde, würde ich Ihn auch dort machen, ich habe Ihn nur in Polen gemacht weil meine Freundin Polin ist und ich die Zeit die ich außerhalb Englands habe nur mit Ihr verbringe, mehr nicht.
BMW-7er ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2005, 01:42   #9
Zwölfender
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Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Heilbronn
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Zitat:
Zitat von BMW-7er
Natürlich schaffe ich den Lappen in Deutschland, da ich nur den kompletten Sommer 04 in Polen verbracht habe hat es sich auch ergeben das ich dort meinen Lappen gemacht habe, ich bin doch nicht zu dumm zum Autofahren!

Davon abgesehen verbringe ich durch meine Freundin die Zeit wenn ich mal nicht in England bin in Polen, mein Wohnisitz ist die Firma meines Vaters in Danzig!

Ich will doch nur Autofahren, wenn ich Illegale Absichten hätte wäre das schon geschehen, wir haben uns mit unseren Polnischen und Deutschen anwälten lange darüber unterhalten über dei Rechtssprechung und nachdem mir beide das Grüne Licht gegeben haben habe ich erst angefangen.

Ich habe den Lappen nicht in Polen gemacht weil er nur EUR 800 gekostet hat, und wenn er EUR 2000 kosten würde, würde ich Ihn auch dort machen, ich habe Ihn nur in Polen gemacht weil meine Freundin Polin ist und ich die Zeit die ich außerhalb Englands habe nur mit Ihr verbringe, mehr nicht.


Es kommt darauf an, WO sich dein Lebensschwerpunkt befindet.. ist das in Deutschland dann solltest du ne deutsche FE haben.. ist es vorrangig in Polska oder GB.. dann einer der dortigen FE!!!

Ansonsten würde ich dir ganz sicher mal gaaaaaaaaaaanz tief auf den "Zahn fühlen" wenn du mir als DEUTSCHER eine PL-FE zeigen würdest!!!
Zwölfender ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2005, 01:56   #10
BMW-7er
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von BMW-7er
 
Registriert seit: 06.12.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
Standard

Zitat:
Zitat von Zwölfender
Ansonsten würde ich dir ganz sicher mal gaaaaaaaaaaanz tief auf den "Zahn fühlen" wenn du mir als DEUTSCHER eine PL-FE zeigen würdest!!!
Wie meinst du das jetzt genau?

Ich habe nichts zu verbergen, und auch wenn ich mit PL schein in Deutschland fahre, who cars? Ich hab nichts gemacht, von daher kann die Rennleitung machen was sie will da sie nichts gegen bzw. über mich finden werden!

Ich verbringe etwa 6 Monate in England pro Jahr, 5 in Polen und 1 zu Hause in Deutschland!

Und wie gesagt, der Lappen ist vollkommen legitim, es gibt nichts illegales oder underlaubtes an der Sache, der Wohnsitz ist gemeldet und gut!

EDIT:
Zitat:
Zitat von Zwölfender
Würdest du mit 0,5 Promille BAK sogar jemanden konkret an Leib und Leben gefährden bzw. schädigen oder bedeutende Sachwerte (Rechtsprechung spricht von über 1500 Euro) schädigen, dann bedeutet das schon ne Gefährdung des Straßenverkehrs und wird ungleich höher bestraft.

Mit 0,5 Promille BAK und sog. alkoholbedingten Ausfallerscheinungen beim Fahren ohne jemanden zu gefährden oder Ähnliches, DAS ist ne folgenlose Trunkenheitsfahrt nach dem StGB und KEINE Ordnungswidrigkeit mehr. Owi isses nur, wenn du ganz normal mit 0,5 Promille fährst!!!
Meine Güte die Deutsche Rechtssprechung ist ein Müll, nicht zu fassen.

Die Leute die das alles "erfunden" haben hatten entweder zu viel Zeit oder sind einfach nur bekloppt....
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