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02.02.2008, 21:25
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2002
Ort: Fürth
Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
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Zitat:
Zitat von FrankGo
Sorry, aber genau damit schreibst Du, dass Du keine Ahnung von der DE-Technik hast. Die Linsentechnik macht genau dies unmöglich -selbst bei absichtlich verändertem Brennpunkt der Lichtquelle-.
Wenn man den Brennpunkt woanders hin legt bedeutet das, dass weniger Licht raus geht oder es an Stellen heller wird, die bisher weniger Lichtintensität abbekommen haben (aber auf jeden Fall gewollt welche abbekommen haben).
Daher denke ich, dass ein Prüfer mit Sach-Verstand das weis und den Umbau -wenn er will- unter gewissen Voraussetzungen abnehmen kann.[/b]
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Hast Du Dir Linse und Blende eines Xenon-Scheinwerfer überhaupt mal näher angesehen und mit denen eines H1 Scheinwerfers verglichen? Wohl eher nicht, sonst hättest Du festgestellt, dass die Form der Blende sowie die Beschaffenheit der Linse deutliche Unterschiede aufweisen, die großen Einfluss auf die Lichtverteilung haben. Auch bei DE-Scheinwerfern gibt es große Unterschiede!
Zitat:
Zitat von FrankGo
Des weitere gibt es noch einige andere Details, die gebetsartig immer falsch wiedergegeben werden.
Folgende Aussage ist falsch / ungenau:
"Durch den Einbau eines Xenon-Brenners in einen Halogenscheinwerfer erlischt die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers."
Wenn das so wäre würde ich durch die Veränderung meiner Scheinwerfer die Bauartgenehmigung (welche wohl bei BMW im Archiv liegt) für alle Scheinwerfer dieses Typ töten, was zur Folge hat, dass bei BMW das Stück Papier wertlos wäre und alle (auch die nicht veränderten) Scheinwerfer diese Typ nun illegal wären.
Bei Veränderung am Scheinwerfer entspricht dieser Scheinwerfer im schlimmsten Fall nicht mehr der Bauartgenehmigung, aber die Genehmigung als solche wird davon keinen Schaden davontragen.[/b]
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Das KBA benutzt dieselbe Formulierung...
Fakt ist nun mal, dass ein mit Xenon-Leuchtmitteln bestückter Halogenscheinwerfer keine Betriebserlaubnis mehr hat und die auch kein TÜV Prüfer ohne lichttechnisches Gutachten wiedererteilen kann!
Erklär mir mal bitte, wie ein TÜV-Prüfer die in der ECE R98 genannten, unumgänglichen Vorschriften für Xenon-Scheinwerfer auf ihre Einhaltung überprüfen soll! Das kann er nicht, da ihm dazu die techn. Möglichkeiten (sprich Prüfapparaturen) fehlen.
Nicht umsonst hat das KBA Rundschreiben rausgegeben, in denen darauf hingewiesen wird, dass eine Xenon-Nachrüstung nur mit Bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig ist und die hier beschriebenen "Basteleien" mit Adaptern nicht genehmigungsfähig sind (vgl. KBA-Schreiben 412-598).
Sollte doch eigentlich eindeutig sein, oder?
Viele Grüße
Sascha
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02.02.2008, 21:55
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von BMWHarald
........
...
Nicht umsonst hat das KBA Rundschreiben rausgegeben, in denen darauf hingewiesen wird, dass eine Xenon-Nachrüstung nur mit Bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig ist und die hier beschriebenen "Basteleien" mit Adaptern nicht genehmigungsfähig sind (vgl. KBA-Schreiben 412-598).
Sollte doch eigentlich eindeutig sein, oder?
Viele Grüße
Sascha
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Hallo Harld!
Kannst Du dieses Schreiben mal als Anhang hier rein stellen?
Am besten als pdf-Datei ...
mfg
peter
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02.02.2008, 22:53
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#3
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BastardOperatorFromHell
Registriert seit: 21.08.2006
Ort: Nähe KA (Großherzogtum Baden)
Fahrzeug: E32 730iA K V8(M60B40) Prod. Tag 16-10-1992 und MB S212 350CDI 4-Matic
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Lichttechnisches Institut Uni Karlsruhe...
was für ein drolliger zufall, dass ich auch an der UKA bin und im gebäude nebenan sitze  
ich werd die am Montag mal besuchen und fragen. meine xenons funzeln denen sowieso jeden morgen ins büro  
ma guggn, was die meinen
gruß
__________________
Schorsch - sorgt für Bluthochdruck
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02.02.2008, 23:04
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#4
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750i powered by ROTTALER2
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
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Zitat:
Zitat von Schorsch
Lichttechnisches Institut Uni Karlsruhe...
was für ein drolliger zufall, dass ich auch an der UKA bin und im gebäude nebenan sitze  
ich werd die am Montag mal besuchen und fragen. meine xenons funzeln denen sowieso jeden morgen ins büro  
ma guggn, was die meinen
gruß
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hallo schorsch
dass ist ganz einfach,die werden sagen..... zahlen sie nach dem pfeiffton und
dann bitte das auto mit der entsprechenden beleuchtung in diesen lichttunnel
stellen....... dann hast du´s aber richtig.
viele grüsse
peter
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02.02.2008, 23:06
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#5
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BastardOperatorFromHell
Registriert seit: 21.08.2006
Ort: Nähe KA (Großherzogtum Baden)
Fahrzeug: E32 730iA K V8(M60B40) Prod. Tag 16-10-1992 und MB S212 350CDI 4-Matic
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Zitat:
Zitat von peter becker
hallo schorsch
dass ist ganz einfach,die werden sagen..... zahlen sie nach dem pfeiffton und
dann bitte das auto mit der entsprechenden beleuchtung in diesen lichttunnel
stellen....... dann hast du´s aber richtig.
viele grüsse
peter
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wie heissts doch so schön: gugg mer ma!
ich hab da so das ein oder andere druckmittelchen   
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02.02.2008, 23:08
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#6
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750i powered by ROTTALER2
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
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Zitat:
Zitat von Schorsch
wie heissts doch so schön: gugg mer ma!
ich hab da so das ein oder andere druckmittelchen   
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ah ha, da krieg ich ja ein ohr,so gross und ausgefranzt wie ein
rabarberblatt....
viele grüsse
peter
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02.02.2008, 23:32
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#7
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BastardOperatorFromHell
Registriert seit: 21.08.2006
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