


Modell E65/E66 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
12.10.2007, 10:47
|
#31
|
erfolgreiche Momente
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
|
Lieber Klaus,
zwei Dinge sind bei der Kraftfahrstraße zu beachten:
1. es dürfen nur bestimmte Kfz. dort fahren (zB. wegen einer Mindestgeschwindigkeit)
2. Grundsätzlich ist auf jeder Kraftfahrstr. nur 100km/h erlaubt,
Ausnahmen dazu: Auf Autobahnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind darf schneller als 100km/h gefahren werden.
Ich kann leider auf dem Ring keinen Mittelstreifen oder ähnliches erkennen.
Sorry, aber somit bleiben nur 100km/h für den Ring.
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
|
|
|
12.10.2007, 11:08
|
#32
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
|
|
|
|
12.10.2007, 11:10
|
#33
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
|
@ Don Pedro
Hallo,
hier mal ein Interview mit dem "Polizeichef des Nürburgrings":
Zitat:
Bei einem Rennen schon. Aber vielen ist nicht bewusst, dass die Nordschleife zwar eine große Spielwiese ist, auf der aber dennoch Regeln gelten. Es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum. Während der Touristenfahrten muss man sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Es darf nicht rechts überholt werden, Sicherheitsabstände sind einzuhalten, es gibt Halteverbote und sogar Geschwindigkeitsbegrenzungen. Nur die Höchstgeschwindigkeit ist aufgehoben, weil die Strecke als 'Kraftfahrstraße' beschildert ist.
|
Quelle:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...448906,00.html
Viele Grüße
Klaus
|
|
|
12.10.2007, 11:27
|
#34
|
erfolgreiche Momente
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
|
Nochmals sorry, aber dann kennt der Polizeichef den §18 StVO nicht richtig.
Aber tröste dich, viele meiner Schüler vergaßen auch immer die Bebauung bei den Fällen in den Klausuren ...
|
|
|
12.10.2007, 11:44
|
#35
|
Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
|
Liebe Leute...
Also: Aus dem Umstand, dass es sich um eine Kraftfahrstraße (Zeichen 331) handelt, folgt nicht automatisch, dass es kein Tempolimit gibt.
"Freie Fahrt" gilt nach § 3 StVO einschränkungslos nur für Autobahnen (Zeichen 330), ansonsten müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen vorliegen, die in § 3 Abs. 3 c) StVO aufgelistet sind:
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Da die über acht Meter breite Nordschleife eine Einbahnstraße ist, handelt es sich also um eine Straße mit mehreren Fahrspuren für eine Richtung - auf die Trennung eines anderen Fahrstreifens kommt es mangels Gegenverkehr nicht an
Das sieht übrigens die Nürburgring GmbH genauso und hat (Zitat aus einem anderen Forum) zu dem Thema folgendes auf Anfrage geschrieben:
Zitat:
Sehr geehrter Herr ######,
die Nordschleife ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie gilt als "mehrspurige Kraftfahrstrasse mit autobahnähnlichem Charakter ohne Anwendung der Höchstgeschwindigkeitsverordnung". Dies gilt natürlich nicht für Bereiche mit angeordneter Geschwindigkeitsbegrenzung wie z.B. Ein- und Ausfahrten, Baustellen, Unfallstellen etc.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nürburgring GmbH
i.A. Manfred Strack
|
Ich hoffe, ich konnte etwas behilflich sein
Gruß,
Stephan
__________________
Grüße
Stephan
________________________________________________
Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser. 
|
|
|
12.10.2007, 11:44
|
#36
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Don Pedro
Nochmals sorry, aber dann kennt der Polizeichef den §18 StVO nicht richtig.
|
Moin Jungs....
als "Unkundiger" in der exakten Umsetzung der geltenden Rechtslage auf diesem Streckenabschnitt, komme ich persönlich nur zu dem Schluß, daß es ggf. fallweise möglich ist, beide Extreme (beschränkt / offen) als gültig auszulegen.
Allerdings folge ich dennoch meiner bereits vorher geäußerten Laienmeinung bezüglich Einbahnstraße & Fahrbahnbreite als Argument PRO Vmax offen....
(So wie Stephan es ja auch erneut beschrieben hat)
Aus Jux wird auch keiner der örtlichen Obrigkeitsheroen so etwas vom Stapel lassen. Eine "Heilung" des ansich Verbotenen dadurch zu erreichen könnte im Streitfall die Versicherung veranlassen, dieses ggf. gerichtlich grundsätzlich, und v.a. rechtssicher klären zu lassen.
Wenn ich als Hausjurist der Versicherung das lesen würde & der Schaden ein erklecklicher ist (Nimm doch z.B. so'n harmlosen GT3...) würde ich u.U.
einiges dafür tun, um meinen Arbeitgeber von der Zahlungspflicht zu befreien...
Abschließend gesagt (wir sind ja in Deutschland, da ist alles geregelt), ist das allerdings nur eine konstruierte Meinung von mir.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es hierzu wirklich unterschiedliche Rechtsauffassunegn geben kann. Es werden jedes Jahr doch Dutzende von Fahrzeugen auf der NS "versenkt".
Das muß klar sein, wer leistet.
Zitat:
Zitat von BMW-7er
Vor 3 Wochen hat es einen weißen 7er erwischt...
|
Unschwer zu erkennen, auf welchem Kontinent er zugelassen wurde... 
|
|
|
12.10.2007, 12:20
|
#37
|
erfolgreiche Momente
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
|
Danke Stephan,
die Geschwindigkeit wird durch §3 StVO im allgemeinen und durch § 18 StVO im speziellen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen geregelt.
An der Einfahrt zum Ring steht das Zeichen "Kraftfahrstraße", somit gilt §18 StVO im speziellen.
Der Ring ist öffentlicher Verkehrsraum und somit sind die Gesetze und Verordungen gültig.
Die Verwaltungsvorschrift zum §18 StVO sagt u. a:
"Das Zeichen darf auch an Straßen aufgestellt werden, die nicht als Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind, wenn diese Straßen für Schnellverkehr geeignet sind, ..., getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben..."
Ich sehe noch immer nicht diese getrennte Fahrbahnen.
Somit gilt für mich weiterhin die Geschwindigkeitsbeschränkung.
Evtl. wäre zu prüfen, ob die Beschilderung richtig gewählt wurde - vor einigen Jahren gab es dieses Schild nicht.
|
|
|
12.10.2007, 12:36
|
#38
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
|
Zitat:
Zitat von Don Pedro
......Der Ring ist öffentlicher Verkehrsraum und somit sind die Gesetze und Verordungen gültig.
Die Verwaltungsvorschrift zum §18 StVO sagt u. a:
"Das Zeichen darf auch an Straßen aufgestellt werden, die nicht als Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind, wenn diese Straßen für Schnellverkehr geeignet sind, ..., getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben..."
Ich sehe noch immer nicht diese getrennte Fahrbahnen.
|
Lieber Don Pedro,
so ist es doch oft in juristischen Dingen: 1 und 1, ergibt da noch lange nicht 2.
Warum soll man auch getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben, wenn es nur in eine Richtung geht?
Viele Grüße
Klaus
|
|
|
12.10.2007, 12:52
|
#39
|
erfolgreiche Momente
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
|
Zitat:
Zitat von Klaus H.
Lieber Don Pedro,
so ist es doch oft in juristischen Dingen: 1 und 1, ergibt da noch lange nicht 2.
Warum soll man auch getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben, wenn es nur in eine Richtung geht?
Viele Grüße
Klaus
|
Ja, aber warum steht nichts bezüglich dieser "Einbahnstraßen" im §18 StVO?
Ebenfalls ja, darum dürfte die Beschilderung nicht in Ordnung sein, was aber auch wieder zu den 100km/h führen würde.
Für die Insel Helgoland wurde eine Regelung verfasst, beim Ring hat man es (bewusst) vergessen.
Ein Fachanwalt findet sicherlich Urteile zur Geschwindigkeit auf dem Ring.
|
|
|
12.10.2007, 12:54
|
#40
|
Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
|
Zitat:
Zitat von Don Pedro
Danke Stephan,
die Geschwindigkeit wird durch §3 StVO im allgemeinen und durch § 18 StVO im speziellen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen geregelt.
An der Einfahrt zum Ring steht das Zeichen "Kraftfahrstraße", somit gilt §18 StVO im speziellen.
Der Ring ist öffentlicher Verkehrsraum und somit sind die Gesetze und Verordungen gültig.
Die Verwaltungsvorschrift zum §18 StVO sagt u. a:
"Das Zeichen darf auch an Straßen aufgestellt werden, die nicht als Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind, wenn diese Straßen für Schnellverkehr geeignet sind, ..., getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben..."
Ich sehe noch immer nicht diese getrennte Fahrbahnen.
Somit gilt für mich weiterhin die Geschwindigkeitsbeschränkung.
Evtl. wäre zu prüfen, ob die Beschilderung richtig gewählt wurde - vor einigen Jahren gab es dieses Schild nicht.
|
Getrennte Fahrstreifen sind nicht nötig, wo es keinen "Richtungsverkehr" gibt - also auf Einbahnstraßen
Im Übrigen neige ich dazu, den Ausführungen der Nürburgring GmbH Glauben zu schenken  - die werden wohl kaum solche Statements abgegen, die sie nachher womöglich in die Haftung bringen. Daher vermute ich stark, dass die das schon sehr genau geprüft haben - und demgemäß zum gleichen Ergebnis kommen, wie ich
Da es sich bei den Touristenfahrten um eine öffentliche Straße handelt, wüsste ich auch nicht, weshalb die Versicherung da nicht zahlen sollte. Das gilt natürlich nicht für Fälle besonders grober Fahrlössigkeit etc. - wie sonst auch.
Ferner könnte es natürlich sein, dass (Kasko-) Versicherungen das Fahren auf dem Nürburgring generell ausschließen - das müsste man im Einzelfall prüfen.
Gruß,
Stephan
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|