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25.10.2006, 10:16
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
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Zitat von scout
im Haftpflichtschadenfall hat der Geschädigte immer einen Anspruch auf Abrechnung nach Gutachten. Er muss nicht 6 Monate warten. Was Du meinst gilt für den Totalschadenfall. 
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Richtig, so sehe ich das auch, ich hatte es nur etwas verkürzt auf @DRIVERs Situation bezogen. Nur der Versicherungssachbearbeiter sieht es bei @DRIVER (bei dem ja kein Totalschaden vorliegt) anscheinend anders. Was ich mit "nicht wohlgesonnen" und "will anscheinend zur Rechtsfortbildung beitragen" bezeichnet hatte.
Greets
RS744
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25.10.2006, 10:49
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#2
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Grisu-Der Feuermelder :)
Registriert seit: 14.08.2006
Ort: Neukirchen-Vluyn
Fahrzeug: Land Rover Freelander, Ford Fiesta (BJ 06)
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Ja, das mit den Versicherungen ist schon so ein Mist. Ganz schlimm ist es, wenn der Unfallgegner und man selbst in der gleichen Versicherung ist. Das gibt von vorne direkt Abzüge. Ist mir damals passiert, als man mir die Vorfahrt genommen hat.
Der Typ war bei der Garanta versichert. Und ich mit meinem damaligen E30 auch. Trotz der alleinigen Schuld meines Unfallgegners habe ich nur 75 % zugesprochen bekommen.
Ist leider so nach dem deutschen Versicherungsrecht so.
Mein Tip: Solltet Ihr einen Unfall haben, bitte nur mit einem der nicht die gleiche Versicherungsgesellschaft hat 
__________________
Wünscht viel "Freude am Fahren"
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25.10.2006, 11:05
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#3
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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hallo DRIVER
in solchen Fällen soll man unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. (Zahlt die gegnerische Versicherung.)
Dazu ist auch jetzt noch nicht zu spät.
gruss jürgen
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25.10.2006, 11:13
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#4
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Radarhasser
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
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HI
Der Rechtsanwalt sagte mir folgendes:
Bei Ihnen handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden  weil der Wiederbeschaffungswert 5200€ - Restwert 2000€ = 3200€.
Da die Rparaturkosten sich auf 4700€ inkl. Mwst belaufen ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und somit hätte ich höchstens anspruch auf 3200€.
Da die Gegnerische Versicherung ein Restwertangebot in höhe von 4100€ eines Aufkäufers vorliegen hat wollen die natürlich nur die differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dene ihrem Restwert zahlen d.h Wiederbeschaffungswert 5200€-Restwert 4100€ =1100€+Nutzugngsausfall.
Ich verstehe allerdings nicht wieso ich ein Gutachten hab wo der Restwert bei 2000€ liegt.Das könnte man sich ja sparen wenn die Versicherungen sowieso eigene Preise zugrunde legen.
Ich dachte ich habe Anspruch auf Reparaturkosten die sogar den Wiederbeschaffungswert um 30% überteigen bei mir also 6760€!
Werde weiter berichten wenn Rechtsanwalt sich gemeldet hat!
Gruß
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25.10.2006, 11:24
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#5
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Driver
der RA müsste wissen, dass es nicht darauf ankommt, was die gegnerische Versicherung "angeblich" für ein Angebot vorliegen hat.
War neulich im TV. Statement v. RA des ADAC. Ist eine nicht mehr ganz neue Masche der Versicherungen.
gruss jürgen
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25.10.2006, 15:46
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#6
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natürlich Mitglied
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Münster
Fahrzeug: E 38 728I Cosmosschwarz
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Zitat:
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Zitat von JB740
der RA müsste wissen, dass es nicht darauf ankommt, was die gegnerische Versicherung "angeblich" für ein Angebot vorliegen hat.
War neulich im TV. Statement v. RA des ADAC. Ist eine nicht mehr ganz neue Masche der Versicherungen.
gruss jürgen
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Hallo Jürgen,
also wenn die Versicherung einen höheren Restwert durch ein Angebot erzielen
kann, als der Gutachter vorher ermittelt hat, muß der Geschädigte das akzeptieren.
Gruß
Eckhard 
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25.10.2006, 23:26
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#7
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Radarhasser
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
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HI
Wenn dieses neue Urteil Rechtskräftig ist,dann sollen die mir mal erklären wie ich das Auto in Eigenregie Reparieren soll.
Immerhin kosteten mich die Neuteile ca. 2000€.
Ich hab es ja bereits Repariert, aber es gibt Unfallschäden wo allein die Teile im fünfstelligem bereich liegen und das kann nicht jeder einfach so aus dem Ärmel ziehen.
Das wird in Zukunft noch so ausgehen das man Geldeintreiber zum Unfallverursacher schicken muss!
Gruß
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25.10.2006, 23:57
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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...Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers heisst das...
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26.10.2006, 11:39
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#9
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natürlich Mitglied
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Münster
Fahrzeug: E 38 728I Cosmosschwarz
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Zitat:
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Zitat von D.R.I.V.E.R
HI
Wenn dieses neue Urteil Rechtskräftig ist,dann sollen die mir mal erklären wie ich das Auto in Eigenregie Reparieren soll.
Immerhin kosteten mich die Neuteile ca. 2000€.
Ich hab es ja bereits Repariert, aber es gibt Unfallschäden wo allein die Teile im fünfstelligem bereich liegen und das kann nicht jeder einfach so aus dem Ärmel ziehen.
Das wird in Zukunft noch so ausgehen das man Geldeintreiber zum Unfallverursacher schicken muss!
Gruß
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Hallo Driver,
Du musst das Auto ja nicht selbst reparieren. Gib es zu BMW, und hole es fertig
und gewaschen wieder ab.Zwischenzeitlich fährst Du mit einem Leihwagen. Die
Ganze Sache kostet Dich keinen Cent. 'Wenn Du aber was dran verdienen
willst, kommst Du un die vorher beschreibene Sache nicht drumrum.
Gruß
Eckhard 
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25.10.2006, 15:43
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#10
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natürlich Mitglied
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Münster
Fahrzeug: E 38 728I Cosmosschwarz
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Zitat:
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Zitat von D.R.I.V.E.R
HI
Der Rechtsanwalt sagte mir folgendes:
Bei Ihnen handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden  weil der Wiederbeschaffungswert 5200€ - Restwert 2000€ = 3200€.
Da die Rparaturkosten sich auf 4700€ inkl. Mwst belaufen ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und somit hätte ich höchstens anspruch auf 3200€.
Da die Gegnerische Versicherung ein Restwertangebot in höhe von 4100€ eines Aufkäufers vorliegen hat wollen die natürlich nur die differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dene ihrem Restwert zahlen d.h Wiederbeschaffungswert 5200€-Restwert 4100€ =1100€+Nutzugngsausfall.
Ich verstehe allerdings nicht wieso ich ein Gutachten hab wo der Restwert bei 2000€ liegt.Das könnte man sich ja sparen wenn die Versicherungen sowieso eigene Preise zugrunde legen.
Ich dachte ich habe Anspruch auf Reparaturkosten die sogar den Wiederbeschaffungswert um 30% überteigen bei mir also 6760€!
Werde weiter berichten wenn Rechtsanwalt sich gemeldet hat!
Gruß
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Hallo Driver,
Du hast im Moment nur die Möglichkeit den Schaden durch eine Werkstatt
beheben zu lassen dann muss die Vers. den Schaden bis max 4700,- plus
evtl. maximal 30%, falls die Reparatur teurer wird. Oder, Du reparierst den
Schaden, damit das Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Also Du fährst jetzt noch
6 Monate, dann kannst du den Rest zwischen 4700,- und 1100,- nachfordern.
Heißt, in 6 Monaten könntest Du die 3600,- nachfordern. Die Sache ist neu
durch ein BGH Urteil vom 23.5.2006. Ist für die Geschädigten eigentlich ein
Vorteil gegenüber den alten Verfahrensweisen.
Gruß
Eckhard 
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