Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Automessen
 
Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 
IAA 2007
IAA 2007
 
BMW Neuheiten
Der Anfang einer Ära. Der neue BMW iX3.
BMW iX3 (Neue Klasse, ab 2025)

 
BMW Motorrad präsentiert den neuen BMW CE 04 (Facelift 2025)
BMW CE 04 (Facelift 2025)

 
Der neue BMW M2 CS.
BMW M2 CS

 
Das BMW Concept Speedtop
BMW Concept Speedtop

 
BMW Motorrad präsentiert das „BMW Motorrad Concept RR“ auf dem Concorso d'Eleganza Villa d'Este.
BMW Motorrad Concept RR

 
IAA 2021
BMW auf der IAA Mobility 2021
 IAA Live: Fotos
 BMW Neuheiten
 BMW Motorrad
 MINI Neuheiten
 BMW Welt/Museum
 IAA Rückblick
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > Rubriken... > Autos allgemein



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 25.10.2006, 10:16   #1
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von scout
im Haftpflichtschadenfall hat der Geschädigte immer einen Anspruch auf Abrechnung nach Gutachten. Er muss nicht 6 Monate warten. Was Du meinst gilt für den Totalschadenfall.
Richtig, so sehe ich das auch, ich hatte es nur etwas verkürzt auf @DRIVERs Situation bezogen. Nur der Versicherungssachbearbeiter sieht es bei @DRIVER (bei dem ja kein Totalschaden vorliegt) anscheinend anders. Was ich mit "nicht wohlgesonnen" und "will anscheinend zur Rechtsfortbildung beitragen" bezeichnet hatte.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2006, 10:49   #2
fschluesener
Grisu-Der Feuermelder :)
 
Registriert seit: 14.08.2006
Ort: Neukirchen-Vluyn
Fahrzeug: Land Rover Freelander, Ford Fiesta (BJ 06)
Standard

Ja, das mit den Versicherungen ist schon so ein Mist. Ganz schlimm ist es, wenn der Unfallgegner und man selbst in der gleichen Versicherung ist. Das gibt von vorne direkt Abzüge. Ist mir damals passiert, als man mir die Vorfahrt genommen hat.

Der Typ war bei der Garanta versichert. Und ich mit meinem damaligen E30 auch. Trotz der alleinigen Schuld meines Unfallgegners habe ich nur 75 % zugesprochen bekommen.

Ist leider so nach dem deutschen Versicherungsrecht so.

Mein Tip: Solltet Ihr einen Unfall haben, bitte nur mit einem der nicht die gleiche Versicherungsgesellschaft hat
__________________


Wünscht viel "Freude am Fahren"
fschluesener ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2006, 11:05   #3
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard hallo DRIVER

in solchen Fällen soll man unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. (Zahlt die gegnerische Versicherung.)
Dazu ist auch jetzt noch nicht zu spät.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2006, 11:13   #4
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
Standard

HI
Der Rechtsanwalt sagte mir folgendes:
Bei Ihnen handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden weil der Wiederbeschaffungswert 5200€ - Restwert 2000€ = 3200€.
Da die Rparaturkosten sich auf 4700€ inkl. Mwst belaufen ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und somit hätte ich höchstens anspruch auf 3200€.
Da die Gegnerische Versicherung ein Restwertangebot in höhe von 4100€ eines Aufkäufers vorliegen hat wollen die natürlich nur die differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dene ihrem Restwert zahlen d.h Wiederbeschaffungswert 5200€-Restwert 4100€ =1100€+Nutzugngsausfall.

Ich verstehe allerdings nicht wieso ich ein Gutachten hab wo der Restwert bei 2000€ liegt.Das könnte man sich ja sparen wenn die Versicherungen sowieso eigene Preise zugrunde legen.

Ich dachte ich habe Anspruch auf Reparaturkosten die sogar den Wiederbeschaffungswert um 30% überteigen bei mir also 6760€!
Werde weiter berichten wenn Rechtsanwalt sich gemeldet hat!
Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2006, 11:24   #5
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Driver

der RA müsste wissen, dass es nicht darauf ankommt, was die gegnerische Versicherung "angeblich" für ein Angebot vorliegen hat.

War neulich im TV. Statement v. RA des ADAC. Ist eine nicht mehr ganz neue Masche der Versicherungen.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2006, 15:46   #6
scout
natürlich Mitglied
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Münster
Fahrzeug: E 38 728I Cosmosschwarz
Standard

Zitat:
Zitat von JB740
der RA müsste wissen, dass es nicht darauf ankommt, was die gegnerische Versicherung "angeblich" für ein Angebot vorliegen hat.

War neulich im TV. Statement v. RA des ADAC. Ist eine nicht mehr ganz neue Masche der Versicherungen.

gruss jürgen
Hallo Jürgen,
also wenn die Versicherung einen höheren Restwert durch ein Angebot erzielen
kann, als der Gutachter vorher ermittelt hat, muß der Geschädigte das akzeptieren.
Gruß
Eckhard
scout ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2006, 23:26   #7
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
Standard

HI
Wenn dieses neue Urteil Rechtskräftig ist,dann sollen die mir mal erklären wie ich das Auto in Eigenregie Reparieren soll.
Immerhin kosteten mich die Neuteile ca. 2000€.
Ich hab es ja bereits Repariert, aber es gibt Unfallschäden wo allein die Teile im fünfstelligem bereich liegen und das kann nicht jeder einfach so aus dem Ärmel ziehen.
Das wird in Zukunft noch so ausgehen das man Geldeintreiber zum Unfallverursacher schicken muss!
Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2006, 23:57   #8
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

...Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers heisst das...
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2006, 11:39   #9
scout
natürlich Mitglied
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Münster
Fahrzeug: E 38 728I Cosmosschwarz
Standard

Zitat:
Zitat von D.R.I.V.E.R
HI
Wenn dieses neue Urteil Rechtskräftig ist,dann sollen die mir mal erklären wie ich das Auto in Eigenregie Reparieren soll.
Immerhin kosteten mich die Neuteile ca. 2000€.
Ich hab es ja bereits Repariert, aber es gibt Unfallschäden wo allein die Teile im fünfstelligem bereich liegen und das kann nicht jeder einfach so aus dem Ärmel ziehen.
Das wird in Zukunft noch so ausgehen das man Geldeintreiber zum Unfallverursacher schicken muss!
Gruß
Hallo Driver,
Du musst das Auto ja nicht selbst reparieren. Gib es zu BMW, und hole es fertig
und gewaschen wieder ab.Zwischenzeitlich fährst Du mit einem Leihwagen. Die
Ganze Sache kostet Dich keinen Cent. 'Wenn Du aber was dran verdienen
willst, kommst Du un die vorher beschreibene Sache nicht drumrum.
Gruß
Eckhard
scout ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2006, 15:43   #10
scout
natürlich Mitglied
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Münster
Fahrzeug: E 38 728I Cosmosschwarz
Standard

Zitat:
Zitat von D.R.I.V.E.R
HI
Der Rechtsanwalt sagte mir folgendes:
Bei Ihnen handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden weil der Wiederbeschaffungswert 5200€ - Restwert 2000€ = 3200€.
Da die Rparaturkosten sich auf 4700€ inkl. Mwst belaufen ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und somit hätte ich höchstens anspruch auf 3200€.
Da die Gegnerische Versicherung ein Restwertangebot in höhe von 4100€ eines Aufkäufers vorliegen hat wollen die natürlich nur die differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dene ihrem Restwert zahlen d.h Wiederbeschaffungswert 5200€-Restwert 4100€ =1100€+Nutzugngsausfall.

Ich verstehe allerdings nicht wieso ich ein Gutachten hab wo der Restwert bei 2000€ liegt.Das könnte man sich ja sparen wenn die Versicherungen sowieso eigene Preise zugrunde legen.

Ich dachte ich habe Anspruch auf Reparaturkosten die sogar den Wiederbeschaffungswert um 30% überteigen bei mir also 6760€!
Werde weiter berichten wenn Rechtsanwalt sich gemeldet hat!
Gruß
Hallo Driver,
Du hast im Moment nur die Möglichkeit den Schaden durch eine Werkstatt
beheben zu lassen dann muss die Vers. den Schaden bis max 4700,- plus
evtl. maximal 30%, falls die Reparatur teurer wird. Oder, Du reparierst den
Schaden, damit das Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Also Du fährst jetzt noch
6 Monate, dann kannst du den Rest zwischen 4700,- und 1100,- nachfordern.
Heißt, in 6 Monaten könntest Du die 3600,- nachfordern. Die Sache ist neu
durch ein BGH Urteil vom 23.5.2006. Ist für die Geschädigten eigentlich ein
Vorteil gegenüber den alten Verfahrensweisen.
Gruß
Eckhard
scout ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Getriebe: Bei rund 150tkm - neues Getriebe fällig ???? tim750i BMW 7er, Modell E38 68 01.06.2006 21:15
BMW 3er: Neues 3er-Coupe bei BMW Online BlackSeven Autos allgemein 9 30.05.2006 21:37
Neues Projekt bei mir: Dolby surround The Stig BMW 7er, Modell E38 7 14.11.2003 01:02
Wieder was neues bei Ebay?? Clemens BMW 7er, Modell E38 2 08.11.2003 18:50


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:51 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group