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BMW 7er, Modell E38 |
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13.08.2006, 12:47
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: 728er von 1999
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Essen - SCHNITZEL !!
Hey Kolega,
Essen war echt nett... vor allen die Schnitzel sind eine Wucht und sind mir in meinen Träumen noch tage hinterhergelaufen..
Aber der nächste Termin wird kommen.
Gruß bis bald
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13.08.2006, 13:35
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: Rhein-Neckar
Fahrzeug: 525iA e34 PD:10/93
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schicke eine mail an kundenbetreuung@bmw.de mit deiner Fahrgestellnummer.
Die schicken dir dann deine Ausstattungsliste zu, was fehlt kannst du hier im Forum nachlesen
Aber mal ehrlich, wer schreibt in einen Kaufvertrag "mit Vollausstattung"... 
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13.08.2006, 13:44
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 01.11.2004
Ort: bei Cham
Fahrzeug: Opel Vectra und Irmscher Senator B 4.0I
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Vollausstattung heißt ja nicht "alle Extras".
Gemeinhin wird ein Fahrzeug mit Leder und Klimaanlage als vollausgestattet bezeichnet. So meine Erfahrung und auch das, was mir die meisten Gebrauchtwagenhändler bestätigten.
Gruß
Illuminator
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13.08.2006, 20:44
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#4
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
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Zitat von Illuminator
Vollausstattung heißt ja nicht "alle Extras".
Gemeinhin wird ein Fahrzeug mit Leder und Klimaanlage als vollausgestattet bezeichnet. So meine Erfahrung und auch das, was mir die meisten Gebrauchtwagenhändler bestätigten.
Gruß
Illuminator
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Ja, so in etwa.
Also ein Wagen mit Leder, Klima, Automatik und Fensterhebern, dazu Alufelgen, Metallic und Schiebedach kann in jedem Falle als voll ausgestattet gehandelt werden.
Was wir hier als Vollausstattung verstehen, ist eher die Maximalausstattung, die auch nicht immer gleich sein kann, da sich manche Extras nunmal nie kombinieren ließen.
Von da her sollte man das nicht zu eng sehen (auch nicht zu lasch, klar), aber realistisch eben.
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13.08.2006, 21:14
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: 728er von 1999
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Vollausstattung
Tja Jungs ,
wo ihr recht habt habt ihr recht. Natürlich bin ich zufrieden - sehr sogar  . Ich kam nur auf das Thema weil ich den Begrigff im Vertrag las...
Also allet jute und nochmals danke !!
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14.08.2006, 08:28
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.07.2006
Ort:
Fahrzeug: E65 730D (11/04)
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wenn im vertrag mit vollausstattung steht, dann ist das schon rechtlich erheblich und kann gewährleistungsansprüche auslösen. nach dem nacherfüllung denklogisch unmöglich bzw. zu teuer wäre, würden minderungsansprüche in betracht kommen.
nur stellt sich die frage, ob der käufer nicht nach besichtigung den "mangel nicht vorhandene vollausstattung" kannte.
vollausstattung für mich bedeutet, dass alles was bei diesem fahrzeug an SA möglich war drin sein muss.
__________________
Grüße
Stephan
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14.08.2006, 11:22
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#7
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Gast
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Voll heißt auch voll!
Also ich sehe das mehr so wie @jom. Wenn ich mal von dem normalen Verständnis eines Durchschnittskunden ausgehe, heißt "voll" eben auch "voll" und das wäre meiner unmaßgeblichen Meinung nach sämtliche Ausstattung, die für das Modell als Zusatzausstattung zu bekommen war.
Was der Händler darunter versteht, ist dagegen völlig egal! Wenn er ein Auto verkauft und dieses mit Vollaustattung bezeichnet, muss alles drin sein, sont hat er ein Problem.
Bei @carlos könnte aber vielleicht deswegen ein Problem auftauchen, weil er ja wenigstens bei einigen Sachen eigentlich gesehen haben müßte, ob so was drin ist und den Wagen trotzdem gekauft hat. Beispiel: Wenn ich einen 7er ohne Leder als "Vollausstattung" kaufe, kann ich nachher wohl nur noch Ansprüche anmelden, wenn ich blind bin.
Mekern würde ich also wirklich nur, wenn elementare Sachen fehlen, die du beim Kauf nicht erkennen konntest. Juristisch könnte man das zwar auch anders sehen, wenn "Vollausstattung" als zugesicherte Eigenschaft zu werten wäre, aber das wäre mir dann doch zu anstrengend durchzufechten.
Gruß
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13.08.2006, 19:44
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#8
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: 728er von 1999
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Vollausstattung ?
Hey Marlock,
die Liste zu dem Fahrzeug hab ich schon. Ich habe mich nur geragt ob es sich bei der Begrifflichkeit um eine Zugesicherte Eigenschaft handelt, die etwas über die vorhandene Ausstattung aussagen sollte.
Scheint ja nicht so zu sein. dennoch hole ich mir noch kurzen Rat beim Advokaten
(Auch wenn mein Hobby nicht grade Gerichtsprozese sind.  )
Gruß
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13.08.2006, 20:26
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.12.2002
Ort: Bayern
Fahrzeug: Z4
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Zitat:
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Zitat von carlos
Scheint ja nicht so zu sein. dennoch hole ich mir noch kurzen Rat beim Advokaten
(Auch wenn mein Hobby nicht grade Gerichtsprozese sind.  )
Gruß
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Also bitte, hast du dir das Fahrzeug nicht angesehen, oder biste irgendwie nicht zufrieden
Beim Kauf hat er dir wohl gefallen. Was hast denn so an Ausstattung?
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