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BMW 7er, Modell E32
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Alt 06.09.2025, 18:26   #1
Olli
fährt wieder 7er
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
Standard

Zitat:
Zitat von marQo Beitrag anzeigen
Nein ist es nicht.
Doch, ist es... denn:

Zitat:
Zitat von marQo Beitrag anzeigen
Zitat:
Quelle: §42 FZV Abs. 3 S.2 wenn ich mich nicht vertan habe.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__42.html

Nun widerlege das mal ganz sachlich.
Ja, no problem?

Der von Dir genannte § 42 verweist auf § 12. Den hast Du aber offenbar gar nicht gelesen - er liest sich ja auch nicht so schön (vor allem für Dich mit der hier beschriebenen Vorgeschichte), aber er regelt "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen" und gilt überwiegend auch für Kurzzeitkennzeichen. Z.B.
- Das hintere Kennzeichen muss eine Beleuchtungseinrichtung haben
- Das vordere und das hintere Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets aus mindestens 20 Meter Entfernung lesbar sein

Bei Ablage auf dem Armaturenbrett bzw. auf der Hutablage und obendrein bei getönten Scheiben dürfte beides schwierig zu erfüllen sein.

Es reicht sicherlich nicht aus, dass Dir (!) es unverhältnismäßiger Aufwand zu sein scheint, die Kennzeichen so anzubringen wie es vorgeschrieben ist. Du hast doch bestimmt irgendwas gelernt (also so richtig gelernt, Ausbildung oder Studium oder so..) - lass das mit den Gesetze-Deuten, aus der hohlen Hand heraus und unvollständig, lieber sein.

Olli
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2025, 21:57   #2
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
...Du hast doch bestimmt irgendwas gelernt (also so richtig gelernt, Ausbildung oder Studium oder so..) - lass das mit den Gesetze-Deuten, aus der hohlen Hand heraus und unvollständig, lieber sein.

Olli

Ich danke dir für den Ratschlag, ich werde jedoch bei meiner Lesart der Gesetze bleiben. Und unabhängig meiner Bildung erkenne ich zumindest den Unterschied zwischen Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Kennzeichenschild.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2025, 16:59   #3
McClane
V8-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
Standard

Danke, Olli, vielleicht versteht er es ja jetzt.

Das Gesetze Grundrechte einschränken, ist auch vollkommen neu

Zum Thema: Olli hat natürlich Recht und ist ganz offensichtlich dass der liebe MarQo hier einiges nicht zu verstehen scheint. Das ist aber bei einer (offensichtlichen) Intelligenzminderung auch vollkommen klar und nachvollziehbar.
Es nützt uns diese ganze Diskussion rein gar nichts, wenn das Gegenüber kognitiv nicht in der Lage zu sein scheint, komplexe Sachverhalte nachzuvollziehen. Das ist bei Dir ganz offenkundig der Fall, denn jedwede Erklärung kommentierst Du so, als sprächen wir über Raketentechnik.

Mein lieber Junge, sei sicher, niemand lacht Dich hier deswegen aus. Wir (bzw. ich) lassen Dich in Deiner Welt. Niemand hat sich selbst gemacht; man ist ja auch ganz oft Opfer seiner Umwelt (Elternhaus, Erziehung oder auch keine, Schule (oder auch wenig) etc.).

Daher bin ich nun auch raus au diesem Thread, denn ich finde, Du bist hier schon genug vorgeführt worden und hast, bevor ich von Deinem Problem wußte, auch bei mir für den ein oder anderen Lacher gesorgt. Dafür entschuldige ich mich.

Auch das Du das Zulassungssiegel als Steuerplakette interpretierst ist wohl den Dich umgebenden Gesamtumständen geschuldet. Woher sollst Du es auch wissen, es hat Dir schließlich niemand beigebracht. Deswegen bleibe ruhig bei Deiner Lesart der Gesetze, tue Dir aber den Gefallen und behalte sie besser für Dich . So wird auch niemand mehr über Dich lachen.

In diesem Sinne, alles alles Gute und immer an Artikel 1 des Grundgesetzes denken - der gilt uneingeschränkt (schrankenlos = kann nicht durch oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden). Hoffe, Du kannst mir noch folgen.

Das war jetzt wieder viel und schwierig, lass es sacken und von einem Vertrauten erklären. Wird schon.


Alles, alles Gute!!!

Geändert von McClane (07.09.2025 um 19:07 Uhr).
McClane ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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