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BMW 7er, Modell E32
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Alt 06.09.2025, 17:07   #1
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
Hm, das ist eher Küchentisch-Juristerei.
...
Du meinst jetzt tatsächlich die paar min "Arbeit", vier Löchlein durch die Bleche zu stoßen und das rein-raus-Spiel mit ein paar Schrauben?

Nein ist es nicht. Es isner der Wichtigsten Grundsätze unserer rechtstaatlichen Miteinanders. Früher war das sogar mal oberste Direktive bei der Polizei. Da hat McClane aber noch nicht unterrichtet.


Schau mal hier, vielleicht hilft dir das weiter. Zum Kurzzeitkennzeichen sage ich weiter unten noch etwas.


Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_k...keit_node.html


Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.juraindividuell.de/pruef...eitsgrundsatz/


Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C..._(Deutschland)


Heißt mal stark vereinfacht dargestellt, mit Bezug zu Artikel 2 Grundgesetz, so lange keine Gefahr für Dritte besteht, kannst du tun und lassen was du willst.






Zitat:
Zitat von McClane Beitrag anzeigen
Wie schade, dass du so unsachlich wirst. Und vor allen Dingen bist du ja vollkommen im Unrecht. Einsicht fehlt dir völlig. Das ist wirklich sehr sehr schade.

Und um noch einmal darauf einzugehen: dürfen wir und tun wir auch.
Was bringt es denn mit sachlich zu diskutieren? Nichts. Du liest nocht die Gesetze die man dir verlibnkt, weil du zu arrogant bist und meinst die absolute Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Aber hey, ie heißt es so schön, nichts wissen macht auch nicht. Nur bitte geht uns anderen damit nicht auf den Zeiger. Ich hoffe das war jetzt Moderatorenkonform formuliert.






Zitat:
Zitat von McClane Beitrag anzeigen
Eine Frage hätte ich noch: Was ist eine Steuerplakette?!
Das kann nicht dein Ernst sein?!




Zitat:
Zitat von McClane Beitrag anzeigen
... Die Kennzeichen müssen ordnungsgemäß am Fahrzeug befestigt sein. Punkt. ...

Zitat:
Zitat:
Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein.
Quelle: §42 FZV Abs. 3 S.2 wenn ich mich nicht vertan habe.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__42.html




Nun widerlege das mal ganz sachlich.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2025, 18:26   #2
Olli
fährt wieder 7er
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
Standard

Zitat:
Zitat von marQo Beitrag anzeigen
Nein ist es nicht.
Doch, ist es... denn:

Zitat:
Zitat von marQo Beitrag anzeigen
Zitat:
Quelle: §42 FZV Abs. 3 S.2 wenn ich mich nicht vertan habe.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__42.html

Nun widerlege das mal ganz sachlich.
Ja, no problem?

Der von Dir genannte § 42 verweist auf § 12. Den hast Du aber offenbar gar nicht gelesen - er liest sich ja auch nicht so schön (vor allem für Dich mit der hier beschriebenen Vorgeschichte), aber er regelt "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen" und gilt überwiegend auch für Kurzzeitkennzeichen. Z.B.
- Das hintere Kennzeichen muss eine Beleuchtungseinrichtung haben
- Das vordere und das hintere Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets aus mindestens 20 Meter Entfernung lesbar sein

Bei Ablage auf dem Armaturenbrett bzw. auf der Hutablage und obendrein bei getönten Scheiben dürfte beides schwierig zu erfüllen sein.

Es reicht sicherlich nicht aus, dass Dir (!) es unverhältnismäßiger Aufwand zu sein scheint, die Kennzeichen so anzubringen wie es vorgeschrieben ist. Du hast doch bestimmt irgendwas gelernt (also so richtig gelernt, Ausbildung oder Studium oder so..) - lass das mit den Gesetze-Deuten, aus der hohlen Hand heraus und unvollständig, lieber sein.

Olli
Olli ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2025, 21:57   #3
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
...Du hast doch bestimmt irgendwas gelernt (also so richtig gelernt, Ausbildung oder Studium oder so..) - lass das mit den Gesetze-Deuten, aus der hohlen Hand heraus und unvollständig, lieber sein.

Olli

Ich danke dir für den Ratschlag, ich werde jedoch bei meiner Lesart der Gesetze bleiben. Und unabhängig meiner Bildung erkenne ich zumindest den Unterschied zwischen Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Kennzeichenschild.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2025, 16:59   #4
McClane
V8-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
Standard

Danke, Olli, vielleicht versteht er es ja jetzt.

Das Gesetze Grundrechte einschränken, ist auch vollkommen neu

Zum Thema: Olli hat natürlich Recht und ist ganz offensichtlich dass der liebe MarQo hier einiges nicht zu verstehen scheint. Das ist aber bei einer (offensichtlichen) Intelligenzminderung auch vollkommen klar und nachvollziehbar.
Es nützt uns diese ganze Diskussion rein gar nichts, wenn das Gegenüber kognitiv nicht in der Lage zu sein scheint, komplexe Sachverhalte nachzuvollziehen. Das ist bei Dir ganz offenkundig der Fall, denn jedwede Erklärung kommentierst Du so, als sprächen wir über Raketentechnik.

Mein lieber Junge, sei sicher, niemand lacht Dich hier deswegen aus. Wir (bzw. ich) lassen Dich in Deiner Welt. Niemand hat sich selbst gemacht; man ist ja auch ganz oft Opfer seiner Umwelt (Elternhaus, Erziehung oder auch keine, Schule (oder auch wenig) etc.).

Daher bin ich nun auch raus au diesem Thread, denn ich finde, Du bist hier schon genug vorgeführt worden und hast, bevor ich von Deinem Problem wußte, auch bei mir für den ein oder anderen Lacher gesorgt. Dafür entschuldige ich mich.

Auch das Du das Zulassungssiegel als Steuerplakette interpretierst ist wohl den Dich umgebenden Gesamtumständen geschuldet. Woher sollst Du es auch wissen, es hat Dir schließlich niemand beigebracht. Deswegen bleibe ruhig bei Deiner Lesart der Gesetze, tue Dir aber den Gefallen und behalte sie besser für Dich . So wird auch niemand mehr über Dich lachen.

In diesem Sinne, alles alles Gute und immer an Artikel 1 des Grundgesetzes denken - der gilt uneingeschränkt (schrankenlos = kann nicht durch oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden). Hoffe, Du kannst mir noch folgen.

Das war jetzt wieder viel und schwierig, lass es sacken und von einem Vertrauten erklären. Wird schon.


Alles, alles Gute!!!

Geändert von McClane (07.09.2025 um 19:07 Uhr).
McClane ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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