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BMW 7er, Modell E32
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Alt 11.03.2025, 06:42   #1
GM3
ist raus
 
Registriert seit: 11.04.2013
Ort:
Fahrzeug: KFZ
Standard

Moin, du darfst dir das gerne drehen und wenden wie du willst...
Autos werden nicht in hinterhöfen gebaut.

Stichwort: Bauartgenehmigung und Betriebserlaubnis

Hersteller stecken viele Millionen in die Entwicklung
und die Fahrzeuge werden dann auch so abgenommen... inklusive der Lichttechnischen Einrichtung.

deswegen sind sehr wohl die e32 Lichter sowohl an e32 und e34 Fahrzeugspezifisch auch wenn sie untereinander passen.

So wie das Fahzeug vom Band läuft genauso ist es auch zulässig.
Änderungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Außer du lässt diese durch ein anerkannten Sachverständigen Prüfen oder tauscht diese durch bereits geprüfte Teile aus.

Hesteller von Zubehörteilen zahlen viel Geld für Gutachten / E-Zeichen.
Diese Teile wie bsp. weiße Blinker e32 e34 wurden an beiden Fahrzeugen durch viele Gutachten zB. Bruch / Splitterverhalten sowie durch ein Lichtechnisches Gutachten geprüft und freigeben.


ich könnte das hier jetzt noch ne weile ziehen aber ich glaube ich verschwende damit meine Zeit. Nichts für ungut.
GM3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2025, 14:47   #2
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

Zitat:
Zitat von GM3 Beitrag anzeigen
...
ich könnte das hier jetzt noch ne weile ziehen aber ich glaube ich verschwende damit meine Zeit. Nichts für ungut.

Du hast Recht, du würdest deine Zeit verschwenden. Das liegt aber eher daran, das du eine fehlerhafte Vorstellung von den Prüfverfahren hast. Anbei auf Bruch wird da gleich mal gar nichts getestet. Steht aber alles in den EU-Richtlinien.




Stand der Dinge, alles beim Status quo. Fahrzeug steht noch abgemeldet unterm Carport und hat keine Betriebserlaubnis.



Das KBA sagt, man benötige diese Unterlagen nicht und man hätte selbst keine dazu. Das ist rechtlich auch wieder nicht ganz korrekt, denn der TÜV Rheinland Pfalz, der diese lichttechnischen Einrichtungen geprüft hat, ist gesetzlich dazu verpflichtet, 2 Kopien seiner Berichte an das KBA zu übermitteln. Als ich die Dame damit konfrontiert habe und verdeutlicht habe, das ich so keine Chance gegen Rechtsmittel gegen sie hätte, würde kurzerhand auf eine Vorgesetzte verwiesen, die sich bei mir melden wollte. Daraf warte ich nun schon ein paar Tage.


Besagter TÜV Rheinland Pfalz will diese Unterlagen nicht herausgeben, weil diese seiner Ansicht nach urheberrechtlich geschützt sind. Das ist natürlich totaler Quatsch. Das sind staatliche Dokumente, da ist gar nichts geschützt. Auch hier das Schweigen der Lämmer nach Andeutung von Rechtsmitteln.


Bleibt noch die liebe Polizei. Diese hat auf meine Fachaufsicht- sowie Dienstaufsichtsbeschwerde schon mal dahingehend reagiert und mit mir Kontakt aufgenommen, um nicht etwa mir meinen entstandenen Schaden zu begleichen, sondern zunächst einmal eine Unterlassungserklärung von mir zu verlangen. Dieses lächerliche Ersuchen habe ich ignoriert. Darauf kam ein Schreiben, das sich das für sie erledigt hätte, wenn von mir nichts kommt.

Dem habe ich natürlich widersprochen und erneut um die nach wie vor ausstehende Stellungnahme gebeten, die Erteilung der Betriebserlaubnis und selbstverständlich auch um die Erstattung der mit Rechnung ausgewiesenen Abschleppkosten. Darauf wollte man erneut einen Eigentumsnachweis von mir, Kaufvertrag und weitere Nachweise, welche auch immer das sein sollen. Die zwischenzeitliche Nachfrage nach der entsprechenden Rechtsgrundlage wurde mir nicht genannt.

Auf gutwillen von mir habe ich letztlich den Kaufvertrag mit geschwärzten Verkäuferdaten sowie geschwärztem Kaufpreis übermittelt, mit der Auflage, mir schriftlich zu bestätigen, diese Daten nicht in die Überwachungsdatenbanken der Polizeibehörde eingepflegt werden und dem Hinweis, das sie diesen Kaufvertrag in keiner Weise verifizieren können. Die Eigentumsverhältnisse sind einfach völlig irrelevant. Ich bin der Geschädigte und Antragsteller, mehr geht die nichts an. Schon gar nicht der Kaufpreis, auf den man besteht.
Dieser Kaufvertrag stellte die beiden bearbeitenden Quotendamen aber nicht zufrieden. Erneut forderten sie diesen ungeschwärzt, sonst hätte sich das bis 30. Mai für sie erledigt.
Nun, wenn sie Pech haben, hat es das wirklich, denn ich habe nun gegen diese beiden Damen ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet. Die sind nicht nur fachlich nicht kompetent, sondern machen sich der Vereitelung von mehreren Straftaten schuldig.


Nun kommt der TÜV-Süd dran. Dieser wollte von mir für die Erteilung der Betriebserlaubnis diese ECE-Typgenehmigungen. Auch das ist rechtswidrig und man konnte mir bisher keine Rechtsgrundlage dafür benennen. Als ich auch hier Rechtsmittel erwähnt habe, wollte man mir erklären, man wäre zu nichts verpflichtet. Auch das stimmt so nicht. Der TÜV-Süd ist mit dem Land bzw. Bund einen Vertrag eingegangen, der ihn sehr wohl verpflichtet.



Zitat:
KfSachvG § 10
(1) Eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr wird von der Stelle unterhalten, die die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde hiermit beauftragt. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde legt die örtliche Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle fest. Für denselben Bereich dürfen nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet und unterhalten werden.



Meine Lady wird jetzt erst mal aus der Not heraus die Originalteile bekommen, jedenfalls Blinker und Rücklichter. Für die Frontscheinwerfer konnte ich diese ECE-Typgenehmigung bekommen. Der TÜV-Süd soll die sich aber mal schön alleine besorgen.
Die Händler rücken diese Unterlagen nicht raus, wenn sie sie überhaupt haben. Laut EU-Richtlinie sollten diese die Typgenehmigungen jedoch auf Verlangen herausgeben müssen.
FK hat bislang nicht reagiert, die Dekra ebenso nicht, DEPO will nichts haben und das niederländische KBA gibt nur an staatliche Institutionen heraus.


Wir als Autofahrer lassen uns völlig verarschen. Ich weiß nicht, ob ich in Zukunft noch auf E-Zeichen achten und auch nicht, ob ich bei Blaulicht im Rückspielgel in meinem Kreis je wieder anhalten werde.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2025, 16:29   #3
Bastl
V12-infiziert
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Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
Standard

Vielleicht in Zukunft nen lustiges Reel von Dir und der Polizei ?
__________________
Viele Grüße

Sebastian
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2025, 11:42   #4
marQo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von marQo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
Standard

Zitat:
Zitat von Bastl Beitrag anzeigen
Vielleicht in Zukunft nen lustiges Reel von Dir und der Polizei ?
Weiß nicht. so wie ich die Leute hier einschätze, bringen die sich beim Versuch mich zu stoppen eher um, das kann und will ich dann doch nicht verantworten.^^




Kleines Update: Habe diese Woche zwecks Wiederzulassung mit dem Verantwortlichen bei der Zulassungsstelle gesprochen. In diesem Gespräch fiel ganz beiläufig die Aussage von einem abgesägten Abgasrohr. Ich kann da jetzt nur spekulieren, aber offensichtlich haben diese Clowns meinen für eine Duplex vorbereiteten Ausschnitt an der Stoßstange einfach so gewertet. Rechtlich ist das für die ohnehin ein Totalverlust, den ganzen Ärger wird jemand sehr teuer bezahlen. Es zeigt mir aber erneut, welch geistigen Kinder heute bei der Polizei arbeiten. Jedenfalls in meinem Kreis, um hier nicht die gesamte Sippe über einen Kamm zu scheren.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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