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BMW 7er, Modell E32 |
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23.08.2024, 12:37
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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@fuffi_lwl
So sehe ich das eigentlich auch. Zwei verschiedene TÜVer leider so gar nicht. Ich habe nun erst mal den kurzen Weg genommen und das Fahrzeug entgegen der Erwartungen der Zulassungsstelle, erst mal abgemeldet und mir mein Kennzeichen für ein Jahr gesichert. Auf die Zulassungsstelle kommt jetzt auch ein Strafantrag wegen Rechtsbeugung und Nötigung zu. Der TÜV will für die Prüfung nach §21 satte 450 bis 500 Euro haben. Da fehlt mir jede Einsicht. Das zahlt entweder der, der meinem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen hat oder ein Gericht macht das alles wieder rückgängig.
Unabhänig davon werde ich bei DEKRA, KBA, TÜV-Süd und TÜV-Nord eine verbindliche Anfrage stellen, wie sich das mit den ECE-Typgenehmigungen und §21 StVZOverhält. Und zusätzlich bei Hella so wie Nolden Cars & Concepts Bauartgenehmigungen für deren LED-Universalscheinwerfer anfragen.
Das mit den Veränderungen sehe ich allerdings etwas anders. Diese Bauartprüfungen basieren lediglich auf Geometrie, Einbaupositionen so wie photometrischen Anforderungen. Für die Frontblinker unserer E32, welche nach Regelung 50 UNECE der Kategorie 11a entsprechen, muss lediglich eine Mindestleuchtstärke von 175 Candela aufweisen. Das ist auch die sich ergebende Lichtfläche berechnet ungefähr das Licht von 1,5 Kerzen. Mal zum Vergleich, ein iPhone 14 hat eine Lichtstärke von 1200 Canela und würde damit die zulässige Lichtstärke der Blinker um 400 Candela überschreiten, die liegt nämlich bei 800 cd/m².
An der Bauart ist also nichts verändert. Dazu müsste ich die Winkel ändern, die Lichtfläche ändern, die Einbauposition ändern usw. Nichts davon wurde getan. Die Lichtfarbe ergibt sich aus der Wattzahl des Leuchtmittels. Und genau das wird auch bei der Bauartgenehmigung geprüft. Auch daran gibt es keinerlei Veränderungen. Es ist im Grunde kaum möglich irgendwas zu verändern.
Für Erlöschung der Betriebserlaubnis nach §19 Abs. 2 wäre also eine Gefährdung nötig. Wie will man das Begründen?! Zudem ist per Gesetz stets das mildere Mittel anzuwenden, heißt Mängelkarte oder gar nur eine Verwarnung.
Mal als Beispiel, meine geänderten Fernscheinwerfer sind in ihrer Bauart auch nicht verändert, obwohl ich die Standlichtringe entfernt habe. Das liegt daran, dass die Prüfung dabei für zwei seperate Lichteinheiten gemacht wird. Einmal für den Fernscheinwerfer und zum zweiten für das Standlicht. Entsprechend sind da auch zwei Nummern auf dem Glas. Da ich nur das Standlicht entfernt habe, ist die Bauart des Fernscheinwerfers gänzlich unberührt.
Dass die Bauartgenehigung automatisch erlischt sobald man das Glas entfernt, dürfte gefährliches Halbwissen sein, was so allgemein zirkuliert. Letztlich gibt es diese Gläser zum Beispiel im Original auch als Ersatz.
Ich kämpfe da jetzt bis zum bitteren Ende.
@Scheitig
Eben. Das fängt schon mit den Leuchtmitteln an, die man in jedem Baumarkt kaufen kann. Die müssten dann ja auch die Bauartgenehmigungen dazu geben. Völlig absurd das Ganze. Ich werde hier aber weiter berichten. Dürfte allerdings ein paar Monate dauern. Als ich meine schwarzen Aufkleber auf dem Eurofeld verteidigt habe, erfolgreich nebenbei, hat es ca. ein dreiviertel Jahr gedauert.
@helmut e30
Leider nein. Das habe ich das erste mal versucht, da hieß es nur lapidar falsche Farbe. TÜVer sind aber keine Juristen und werden aber für alles in die Pflicht genommen. Das die wenig Interesse an Veränderungen zeigen, haben wir letztlich so übereifrigen Polizisten zu verdanken, die sich offensichtlich in einer Zeit um 1933 wohler fühlen würden als in einem Rechtsstaat.^^
Was allerdings unverändert ist, sind die Lichter vorn und hinten. Und genau dafür wollten jetzt zwei verschieden TÜVer die Bauartgenehmigung sehen. Totaler Mumpits denke ich. Aber gut, man wird sehen.
@Erich
Allem Anschein nach hat die Coronaimpfung auch in Japan massiven Schaden angerichtet.^^ Ich habe jedenfalls den Eindruck, das seit dieser Zeit die Leute immer blöder werden.
Die Angelegenheit mit dem US-Standlicht ist mir aber durchaus vertraut. Habe ich bei meinem Fiero nicht anders gemacht. 
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28.08.2024, 11:04
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#2
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Mitfahrendes Erglied
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Zwischen Hamburg und Schwerin
Fahrzeug: E32-750iA Bj. Dez '90; Smart Roadster 115PS
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Nochmal die Frage: Hast du deine Scheinwerfer, Blinker oder Rücklichter mit einer Folie beklebt oder sonstwie getönt, gefärbt, abgedunkelt?
Falls ja, hast du den Grund deiner Stilllegung.
90mm-LED-Modulscheinwerfer von Hella fahre ich selber sogar im Smart, die haben alle eine E-Nummer und sind eintragungsfrei. Weil die im eingebauten Zustand aber verdeckt ist, habe ich sie fotografiert und auf Nachfrage beim TÜV vorzeigen müssen, damit war die Sache dann erledigt.
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28.08.2024, 21:34
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#3
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Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
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Verstehe die Angelegenheit auch eher nicht, bin ja selben so'n "Umbaukönig" Wenn du die Sachen damal von DEPO gekauft hattest waren da Papiere anbei die eine ABE beinhalteten oder die Teie abgenommen werden musten. Hatten sie weder noch, war der Einbau nicht rechtens, punkt. Nur weil die TÜV Prüfer das "übersehen" haben bedeutet das nicht, das alles rechtens war. Ergo DEPO anschreiben und die Freigaben anfordern und gut. Wenn du allerdings Scheinwerfer abklebst hast du ein Problem, da dies soweit ich informiert bin nicht erlaubt ist, falls doch muss ja eine Freigabe dabei gewesen sein, was mich für Hauptscheinwerfer doch sehr wundern würde!
Ich hab die weißen Blinker hinten aus Schweden drin, die McQueen damals auch fürs Forum gebaut hat, ist ne heiden Arbeit weil ich's selber gemacht hab und für 150€ damals ein Schnäppchen war, was vielen auch schon zu teuer fanden. Ist bis dato auch noch niemand drüber gefallen, bedeutet aber nicht das ich da ein Anrecht drauf hab.
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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28.08.2024, 21:50
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#4
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Du bist aber auch eher der Typ Querulant, oder
Ist zwar interpretiert, aber Du hattest definitiv Sachen, die eben nicht erlaubt waren. Liest sich aber so, dass es hauptsächlich um die Blinker von DEPO ginge - aber bezweifel ich mal frech
Zahlen und gut ist - nicht immer wie mit der GEZ verfahren 
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Viele Grüße
Sebastian
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30.08.2024, 17:50
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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@fuffi_lwl
Na ja, der Grund der Stilllegung ist gekränkte Eitelkeit, weil ich den 2 Damen und Herrn der Stadtpolizei so wie 8 der örtlichen Polizei nicht den roten Teppich ausgerollt habe. War ihr größtes Problem mit mir, das ich doch mal freundlich zu ihnen sein soll, sie wären es ja auch zu mir. Offensichtlich geben die ihren oder den Vergewaltigern ihrer Partnerin noch Tipps, wie was ihr besser gefällt. Weiß gar nicht wie die drauf kommen, das die irgendwie als gewollt oder gewünscht zu betrachten sind. Für mich sind das Volksverräter, Feind und Nervtöter, nichts anderes.
Aber du hast recht, die Frontblinker sind abgeklebt und daran haben sie sich gut aufgehalten. Spielt aber keine Rolle, denn das darf nicht zu einer Stilllegung des Fahrzeugs führen. Es gibt nur 3 Dinge, die dazu geeignet sind, ein Fahrzeug direkt stillzulegen.
Zitat:
StVZO § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
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Nichts davon ist zutreffend. Wenn denen das Überkleben nicht gefällt, muss man ja davon ausgehen, das denen das Blinklicht zu dunkel ist. Geht davon gleich eine Gefahr aus? Wenn ja, wird dann jedes Fahrzeug mit defektem Blinklicht gleich stillgelegt? Die Reaktion ist völlig überzogen und sie sind da auch nicht im Recht. Das haben sie dann wohl auf dem Revier festgestellt und die Abgasanlage dazu gedichtet. Um diese Abgas- und Geräuschverhalten als verschlechtert festzustellen, sollte mindestens mal eine Prüfung vor Ort gemacht werden, um einen Anfangsverdacht zu bestätigen. Ist aber völlig Nonsens, dafür ist es eine waschechte Beweisfälschung.
Die E-Zeichen aller lichttechnischen Einrichtungen sind alle lesbar. Auf dem Abblendscheinwerfer halt etwas schlecht, weil der Lichtleiter darunter sitzt. Auf dem Fernlicht habe ich den ja raus gebaut. Da dies bei diesem Scheinwerfer aber 2 separate Einrichtungen sind, ist das keine Bauartveränderung. Sind ja auch 2 E-Zeichen drauf. Das 1. fürs Fernlicht, das 2. für das zusätzliche Standlicht. In den EU-Richtlinien nennt sich das zusammengesetzte Leuchten oder so ähnlich.
Hat mich aber auch keiner zu gefragt und der TÜV will wie gesagt Bauartgenehmigungen dazu. Völliger Quatsch, ich bleibe dabei. Es steht auch irgendwo in einer EU-Richtlinie, dass Ersatzteile mit diesen Typgenehmigungszeichen keiner weiteren Prüfung bedürfen. Es steht auch nirgends, dass die Bauartgenehmigungen mitgeliefert werden müssen. Lediglich auf Verlangen auszuhändigen, mehr nicht. Da gibt es auch keine Mitführpflicht oder sonstiges. Man müsste ja sonst 1000ende Unterlagen mitführen, weil selbst jedes Leuchtmittel was ja nur mit Genehmigung verbaut werden darf, so eine Bauartgenehmigung haben müsste. Jetzt geh mal in den Baumarkt, kaufe eine Ersatzlampe für sagen wir mal Blinker und lass dir die Bauartgenehmigung geben.
@oetti
Wie gesagt, alle lichttechnischen Einrichtungen haben ein ECE-Typgenehmigungszeichen. Das bedarf keiner Papiere. Die Genehmigungen werden durch den Herstellen bzw. einem von diesem beauftragten Unternehmen beim KBA beantragt und das vergibt die Nummern. Die Polizei als auch der TÜV sollten diese abrufen können. Ist halt scheiß Arbeit, aber nicht mein Problem. Jedenfalls sollte es das nicht sein. Beweislastumkehr und so.
Solche Bauartgenehmigungen enthalten ja auch nicht wirklich Nennenswertes, womit ein durchschnittlicher Polizist etwas anfangen kann oder gar ein TÜVer. Da stehen keine speziellen Fahrzeuge drin, so etwas wird praktisch an einem riesigen virtuellen Schuhkarton geprüft. Ich könnte also Leuchten vom Golf an unsere Autos bauen, spielt gar keine Rolle. Einzig die Fahrtrichtung, Einbauhöhe, Einbauposition, Abstrahlwinkel und Lichtfarbe sowie Stärke spielen da eine Rolle und ob das lichttechnisch alle im Einklang mit den anderen lichttechnischen Einrichtungen ist. So ist zum Beispiel wichtig, wie weit ein Blinker bzw. die von ihm erzeugte Lichtfläche vom Abblendlicht entfernt ist, dementsprechend hell muss er mindestesn sein.
Zitat:
5.13. Abdeckbare Leuchten
5.13.1. Die Abdeckung von Leuchten ist unzulässig, ausgenommen bei Scheinwerfern für Fernlicht, Scheinwerfern für Abblendlicht, Nebelscheinwerfern und den Leuchten gemäß Absatz 5.14.1.
...
5.14.1. Die Fahrtrichtungsanzeiger, die Begrenzungs- und Schlussleuchten und die Bremsleuchten dürfen
in ihrer Lage veränderlich sein, sofern
...
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Also laut EU-Richtlinie Nr. 86, und diese steht über den nationalen Gesetzen, darf ich das.
Zu den McQuenns sag ich jetzt lieber nichts.  Aber sie haben einen schönen Wertsprung nach oben gemacht. Kann man gar nicht glauben, was für die Teile heute für Preise aufgerufen werden.
@Bastl
Ja, Staatsfeind Nummer 1, ich rechne jeden Tag mit der 3. Hausdurchsuchung bei mir.
Aber im Ernst, man hat sich die letzten Jahrzehnte wirklich zu viel gefallen lassen und ist oft den bequemeren Weg gegangen. Es reicht, mir jedenfalls. Ich streite mir jetzt alle Rechte zurück.
Und wer weiß welche Möglichkeiten das neue Selbstbestimmungsgesetz hergeben. Ich habe es noch nicht gelesen, soll tatsächlich aber recht interessant sein.
Wobei Selbstbestimmung auch schon in den Tiefen des Grundgesetzes steht. Artikel 2 ist es.
Zitat:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
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Mein Auto, meine Persönlichkeit würde ich mal behaupten.
Bezahlt habe ich übrigens und zwar die 30 Euro für nicht angeschnallt sein, was der Auslöser des Ganzen war. Hole ich mir aber bei der Bundestagswahl 2025 wieder.^^
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30.08.2024, 18:32
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.05.2020
Ort: Bad Oeynhausen
Fahrzeug: 640ix GT / E24 - 635-/-79
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Wundert mich bei solchen Sprüchen das die deine Fahrtauglichkeit noch nicht angezweifelt haben.
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30.08.2024, 18:51
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#7
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Wärst Du kooperativ gewesen, wäre es wahrscheinlich eher harmlos ausgegangen
Und abgeklebte Blinker sind anders als defekte zu werten, da ja eine klare Absicht hinter steckt  .
Aber was Du alles erzählst, wird das Verhalten plus die Mängel plus das nicht angeschnallt sein dazu geführt haben. Wirklich verwunderlich ist das aber ehrlich gesagt nicht  . Da kannst vom Staat und seinen Bediensteten halten, was Du möchtest - rechtlich machen die Dich erstmal nackisch.
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31.08.2024, 14:06
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#8
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Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
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Zitat:
Zitat von marQo
@fuffi_lwl
@oetti
Wie gesagt, alle lichttechnischen Einrichtungen haben ein ECE-Typgenehmigungszeichen. Das bedarf keiner Papiere. Die Genehmigungen werden durch den Herstellen bzw. einem von diesem beauftragten Unternehmen beim KBA beantragt und das vergibt die Nummern. Die Polizei als auch der TÜV sollten diese abrufen können. Ist halt scheiß Arbeit, aber nicht mein Problem. Jedenfalls sollte es das nicht sein. Beweislastumkehr und so. 
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Nunja ich denke das siehst du ein wenig falsch, du bist dafür zuständig alle eventuellen Papiere zur Überprüfung dabei zu haben, macht eh allen das Leben einfacher, ich spreche da aus Erfahrung. Deshalb lasse ich auch soweit möglich immer alle Umbauten eintragen. Wie soll der Überprüfende Beamte bei der Fahrzeugkontrolle sonst beurteilen, ob die Dinge die du "angebastelt" hast auch zulässig sind und das E1 Zeichen nicht einfach nur drauf gedruckt ist. Und ich weiß jetzt immer noch nicht wo dein Problem ist,wenn du alle Papiere hast, die die Teile in Deutschland genemigen kannst du die einreichen und gut.
Nur weil da ein E1 Zeichen dran steht, darfst du die Dinge doch nicht einfach an jedes Auto bauen, die Zulassung muss schon auch für dein Fahrzeug gelten und dafür gibt es Unterlagen. Mach dir das Leben doch nicht unnötig schwehr 
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31.08.2024, 15:26
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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@uli07
Das haben sie bei der illegalen Personendurchsuchung beiläufig hinterfragt. Ich frage mich, wer diese Fragen mit Ja beantwortet.
@Bastl
Definitv. Ich hätte mich nur anschnallen brauchen als der Kasper von der Stadt im Vorbeigehen mich ermahnt hat. Er nahm sich für mich aber einfach zu wichtig und ist mir dann letztlich einfach vors Auto gesprungen um mich an der Weiterfahrt zu hindern. Solche Leute gehören für mich in eine Zwangsjacke und nicht in eine Uniform.
Wie die abgeklebten Blinker zu bewerten sind ist eigentlich einerlei. Es ging nie eine Gefahr von meinem Fahrzeug aus, das ist der Punkt. Somit hätte man mir nicht die Kennzeichen entziehen dürfen. Ich sollte die auch noch selber abmontieren.
Ich weiß nicht. Die haben schon schwere Anzeigen von mir bekommen. Freiheitsberaubung, Nötigung, Rechtsbeugung, besonders schwerer Diebstahl, schwere Körperverletzung im Amt, fälschen von Beweisen, das sind alles keine Kleinigkeiten. Ihr Ruhm dürfte nicht sehr lange anhalten.
@grobbel
Ja, das ist sicherlich ärgerlich für Ricarda, Annalena, Stracki, Panzeroni und Co. das ihre ganzen Anzeigen gegen das Volk jetzt ein Stück weit nicht bearbeitet werden.
Die anderen haben ja Narrenfreiheit.
@richard90
Für mich ist das hier Strafrecht und ich werde mich da auch durchsetzen. Selbst wenn sie meine Anzeigen versuchen zu ignorieren, sie selbst haben 2 gegen mich gestellt, eine wegen schwerer Körperverletzung, da ich allein offensichtlich die 10 Mann ordentlich vermöbelt habe und eine andere wegen Beleidigung. Im Kern haben sie nur ihre eigene Unfähigkeit angezeigt und irgendwas von den insgesamt 4 Anzeigen wird sicher durchkommen.
Dazu kommt ja vielleicht noch die eine oder andere Klage wegen Untätigkeit. Letztlich habe ich dazu noch eine Fachaufsichts- so wie Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständnigen Polizeidirektion eingereicht, mit der Auflage um Klärung und Rückmeldung. Art. 17 GG meine ich.
Mag sein das die Sprüche für dich drüber sind. Für mich sind die normal. Wo ziehst du die Grenze zwischen freiheitlicher Selbstbestimmung und blindem Gehorsam?
@oetti
Also die Sache mit diesen ECE-Typgenehmigungen wurde extra dafür gemacht, damit man eben genau das nicht mehr braucht. Diese sogenannten E-Zeichen mit großem (E) in einem Kreis gelten international, die mit kleinem e in einem Rechteckt sind nach rein europäischen Bestimmungen. Das ist alles gesetzlich geregelt. Wenn also ein Scheinwerfer für welches Auto auch immer ein E1-Zeichen drauf hat, darf ich ihn entsprechend als Scheinwerfer an jedes Auto bauen, solange dabei die Winkel usw. beachtet werden. Wie könnte es sonst Universalscheinwerfer geben?
Die Beamten als auch der TÜV können die Nummern beim Kraftfahrtbundesamt abfragen. Dort werden diese Nummern nämlich vergeben. Also nicht die (E1) für Deutschland, oder (E4) für Niederlande, sondern die Nummern davor oder dahinter. Diese Kennzahlen sind auch einmalig, so das es da keine Verwechslungen gibt.
Diese ganzen Sachen müssen dann von außen sichtbar sein. Bei den Blinkern zum Beispiel sind sie als Relief aufgebracht, gleiches bei den Rückleuchten. Das braucht keinerlei Papierkram und der ist auch nirgendwo gefordert für diese ECE-Typgenehmigungen. Das ist eben etwas anderes wie eine ABE.
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09.07.2025, 09:35
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#10
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von marQo
@fuffi_lwl
Na ja, der Grund der Stilllegung ist gekränkte Eitelkeit, weil ich den 2 Damen und Herrn der Stadtpolizei so wie 8 der örtlichen Polizei nicht den roten Teppich ausgerollt habe. War ihr größtes Problem mit mir, das ich doch mal freundlich zu ihnen sein soll, sie wären es ja auch zu mir. Offensichtlich geben die ihren oder den Vergewaltigern ihrer Partnerin noch Tipps, wie was ihr besser gefällt. Weiß gar nicht wie die drauf kommen, das die irgendwie als gewollt oder gewünscht zu betrachten sind. Für mich sind das Volksverräter, Feind und Nervtöter, nichts anderes. 
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Unsinn, merkste selber, ne?
Zitat:
Aber du hast recht, die Frontblinker sind abgeklebt und daran haben sie sich gut aufgehalten. Spielt aber keine Rolle, denn das darf nicht zu einer Stilllegung des Fahrzeugs führen. Es gibt nur 3 Dinge, die dazu geeignet sind, ein Fahrzeug direkt stillzulegen.
Nichts davon ist zutreffend. Wenn denen das Überkleben nicht gefällt, muss man ja davon ausgehen, das denen das Blinklicht zu dunkel ist. Geht davon gleich eine Gefahr aus? Wenn ja, wird dann jedes Fahrzeug mit defektem Blinklicht gleich stillgelegt? Die Reaktion ist völlig überzogen und sie sind da auch nicht im Recht. Das haben sie dann wohl auf dem Revier festgestellt und die Abgasanlage dazu gedichtet. Um diese Abgas- und Geräuschverhalten als verschlechtert festzustellen, sollte mindestens mal eine Prüfung vor Ort gemacht werden, um einen Anfangsverdacht zu bestätigen. Ist aber völlig Nonsens, dafür ist es eine waschechte Beweisfälschung.
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Das Überkleben führt zu einer unzulässiegn Änderung der Bauart (ich erkläre es mal für Doofies, obwohl ich schon weiß, dass man dem ein oder anderen mit Tatsachen nicht kommen darf).
Wird die Bauart eines an sich genehmigten Teils geändert, erlischt dadurch im Umkehrschluss die BE des gesamten Fahrzeugs.
Ohne wenn und aber, durch zig Urteile belegbar. Kannste bei Juris aber gerne selber suchen.
Davon abgesehen ist eine Gefährdung nicht nötig, um ein Erlöschen der BE zu begründen.
Ich belasse es auch bei dem hier nun geschriebenen, da ich befürchte, dass es sowieso vergebliche Liebsmüh ist, dem Kameraden marQo das zu erklären  ...
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