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Alt 27.05.2004, 10:21   #1
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von PCP
1. Gab es für deinen Golf 4 ab Werk Xenon? Antwort: Ja.
2. Ist dein Golf 4 EZ vor 07/2000? Antwort: Ja.
3. Hast Du originale Xenon-Scheinwerfer von VW? Antwort: Ja.

Fazit: Nach der aktuellen Richtlinie brauchst Du bei einer Nachrüstung keine SWR und keine ALWR.
Dann muß ich mir die mal zukommen lassen.
DENN: Diese Richtlinie, so wie von dir beschrieben, geht nicht konform mit den Bestimmungen der StVZO.
Ich gebe Dir recht, wenn Du sagst, bei serienmäßiger Verbauung (Beispiel: mein 7er aus 06/96) mußte keine SWR verbaut sein. AlWR jedoch schon, denn die war von Anfang an Standard und lt. KBA erforderlich für eine ABG (kein schreibfehler, das heißt Allg. Bauart Genehmigung).
Bei NACHRÜSTUNG von Halogen auf Xenon ist es auf Grund der besonderen Beschaffenheit des Lichtes ERFORDERLICH eine AlWR zu haben, da sonst die Gefahr einer Blendung des Gegenverkehrs/ Vorrausfahrenden jederzeit bestünde.
Bei der Nachrüstung wird schließlich etwas verändert, und diese Veränderung wird nach meinem Kenntnisstand nur abgenommen, wenn zumindest die AlWR dabei war.
Die SWR wurde erst später Pflicht.
Es ist aber müssig, darüber eine Diskussion anzufangen, es sollte im Interesse eines jeden von euch sein, nicht von so einer Blendgranate ohne AlWR geblendet zu werden.
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Alt 27.05.2004, 10:52   #2
PCP
Bobbycarfahrer
 
Benutzerbild von PCP
 
Registriert seit: 06.11.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: 744i E38
Standard

Schon klar, da kann man sich Todreden. Das Problem ist einfach, dass zwei Sachen sich widersprechen (TÜV Anweisung und STVZO). Die Polizei mag die STVZO zu Grunde legen, der Autofahrer vertraut auf den TÜV. Irgendwann kollidiert das natürlich.

Sowas sollte der Gesetzgerber vermeiden.
__________________
Quod licet Iovi, non licet bovi
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