|  
  
  
 
|  |  |  |  
| Hinweis & Bewertung |  
|  |  
| 7-forum.com Services |  
|  |  
|  |   
| 
| IAA 2021 |  |  |  |  | 
 |  | IAA Live: Fotos |  |  |  | BMW Neuheiten |  |  |  | BMW Motorrad |  |  |  | MINI Neuheiten |  |  |  | BMW Welt/Museum |  |  |  | IAA Rückblick |  |  |    - Anzeige - 
   |  | 
|  
 |  
	|  |  |  |  
 |  
 
 
	
		|  |  |  
	
	
		
	
	
	
		|  05.05.2014, 18:00 | #21 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 29.11.2010 
				
Ort: Karlsruhe 
Fahrzeug: BMW G31 530e (12.2021)
      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von DanoreyV12  Nimm es mir nicht übel aber was würdest Du Dir denken, wenn Du folgendes schreibst
 
 
 und als Antwort bekommst
 |  
ich hatte das Topic schon ne Weile offen, da gabs deinen Beitrag noch nicht. |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  05.05.2014, 18:05 | #22 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 29.11.2010 
				
Ort: Karlsruhe 
Fahrzeug: BMW G31 530e (12.2021)
      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Claus  Dann hat der Händler ein Problem, denn dann kann er ihn so nicht verkaufen. Der Händler kann sich dann, wenn er selbst nichts damit zu tun hat, den Vorbesitzer vorknöpfen.
 Der Umstand, dass der Händler selbst damit nichts zu tun hat, entbindet ihn nicht seiner Haftung.
 
 
 
 Das ist wohl das kleinste Problem, wenn man die Historie abrufen kann.
 
 Trotz nominell strenger Gesetze scheint das Interesse der Strafverfolgungsbehörden, solche Fälle zu untersuchen, aber eher gering zu sein. Wäre dem nicht so, würde diese verdammte Dreherei nicht überhand nehmen.
 |  ja, du kannst nachweisen, "dass" manipuliert wurde, aber nicht von wem. Das ist das Problem an der Geschichte.
 
Und wenn er von der Manipulation nichts weiß, wieso sollte er dann haften? Oder muss jeder Händler seine Fahrzeuge auf mögliche Manipulationen untersuchen? |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  05.05.2014, 18:11 | #23 |  
	| Gast | 
				  
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von EdoMedo  ich hatte das Topic schon ne Weile offen, da gabs deinen Beitrag noch nicht. |  Okay verzeihe bitte    
Ich denke aber, dass mit meinem genannten Beispiel mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden könnte, dass die Manipulation durch den Händler stattfand.
 
Steht im Kaufvertrag des Vorbesitzers und des jetzigen Händlers 400.000km - und der Wagen weist aktuell 200.000km aus, liegt auf der Hand, dass der Händler dies zu verantworten hat. Man darf nicht vergessen, dass von Gewerbetreibenden eine andere Sorgfalt erwartet wird als von Endverbrauchern. Beispiel § 362 kaufmännisches Bestätigungsschreiben wonach ein Vertrag zwischen zwei Händlern zustandekommt, wenn der eine ein Angebot unterbreitet und der andere darauf nicht reagiert. 
 
Das ist etwas Themenfremd aber umso mehr wird jeder Richter von einem Autohändler erwarten, dass er bei Kauf eines Autos den Zählerstand dokumentiert. Wenn er dann nicht gerade behauptet er wäre auf der Hebebühne mit dem Fuß auf dem Gaspedal eingeschlafen, wird es schwer für ihn eine so eklatante Abweichung zu rechtfertigen.
				 Geändert von DanoreyV12 (05.05.2014 um 18:21 Uhr).
 |  
	|  |     |  
	
		
	
	
	
		|  05.05.2014, 19:05 | #24 |  
	| State of Independence 
				 
				Registriert seit: 20.12.2002 
				
Ort: Leverkusen 
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von EdoMedo  Und wenn er von der Manipulation nichts weiß, wieso sollte er dann haften? Oder muss jeder Händler seine Fahrzeuge auf mögliche Manipulationen untersuchen? |  Ein Händler sollte zumindest äußerst sorgfältig  den km-Stand  runterdrehen beim Kauf prüfen. Ansonsten kann es ihm passieren, dass er entweder den Wagen zurücknehmen oder einen deutlichen Preisnachlass gewähren muss, wenn der Käufer nach dem Kauf feststellt, dass manipuliert wurde. Dabei ist es unerheblich, ob der Händler von der Manipulation wusste oder nicht!
				__________________ 
				"Wer sich allzu grün  macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
   |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	
		|  05.05.2014, 20:02 | #25 |  
	| Lernfähiges Mitglied 
				 
				Registriert seit: 10.02.2011 
				
Ort: Langenhagen 
Fahrzeug: BMW R1200RT
      | 
 Wenn der Händler nicht in Kundenauftrag verkauft ...  
Hat überhaupt jemand den Wagen gesehen    - bei Mobile kann ich alles eingeben was ich will - Scheckheft, rostfrei, Vollausstattung oder einen fiktiven Kilometerstand - das muss ja alles nicht wahr sein und wenn der Kunde erst mal da ist, kann es immer noch sein dass er das Fahrzeug trotzdem kauft... |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	|  06.05.2014, 10:47 |  
	| RIDDICK |  
	| 
			Dieser Beitrag wurde von knuffel  gelöscht.
			Grund: OT |  
	
		
	
	
	|  06.05.2014, 11:03 |  
	| Bastl |  
	| 
			Dieser Beitrag wurde von knuffel  gelöscht.
			Grund: OT |  
	
		
	
	
	
		|  06.05.2014, 12:10 | #26 |  
	| Stauanführer Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 14.02.2007 
				
Ort: Bochum 
Fahrzeug: E65-750i (08.06)/ F21 116i (06.13)
      | 
 Naja, einen 7er Diesel mit einer angeblich jährlichen Fahrleistung von knapp 13000Km sollte man sowieso schon mit Argusaugen betrachten   ! 
Außerdem hat der TE doch nur Kaufinteressenten hier gewarnt, somit seid doch froh darüber, grundlos würde er das bestimmt nicht erwähnen! |  
	|   |     |  
	
		
	
	
	|  06.05.2014, 12:27 |  
	| Claus |  
	| 
			Dieser Beitrag wurde von knuffel  gelöscht.
			Grund: OT |  
	
		
	
	
	|  06.05.2014, 12:57 |  
	| Claus |  
	| 
			Dieser Beitrag wurde von knuffel  gelöscht.
			Grund: OT |  
	
		
	
	
	
	
	
		| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) |  
		|  |  
	| Themen-Optionen |  
	|  |  
	| Ansicht |  
	
	| 
		 Linear-Darstellung |  
	| 
	|  Forumregeln |  
	| 
		
		Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. 
 HTML-Code ist aus. |  |  |  |