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BMW 7er, Modell E32
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Alt 07.02.2014, 10:02   #1
SALZPUCKEL
Ex M60-powerd by LPG
 
Benutzerbild von SALZPUCKEL
 
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
Standard

könnt ja auch ein in den USA zugelassener BMW auf Besuch hier in D sein
Dann kann der hier rumfahren wie er will.

Gab mal so etwas, dass man Fahrzeuge mittels fingiertem Wohnsitz in GB hier zulassen konnte.
Da war dann auch alles möglich
__________________
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Alt 07.02.2014, 11:15   #2
Setech
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Setech
 
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
Standard

Klar geht das - Gewerbe in UK oder Spanien anmelden und den Wagen dann dort über den Geschäftssitz laufen lassen. So geht das auch seit 2006, obwohl man als Privatmann nur auf den Hautwohnsitz anmelden kann.
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
Setech ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2014, 11:21   #3
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
Standard

Die Autos haben aber allesamt deutsche Kennzeichen und keine spanischen o.Ä.

Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2014, 11:23   #4
SALZPUCKEL
Ex M60-powerd by LPG
 
Benutzerbild von SALZPUCKEL
 
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Klar geht das - Gewerbe in UK oder Spanien anmelden und den Wagen dann dort über den Geschäftssitz laufen lassen. So geht das auch seit 2006, obwohl man als Privatmann nur auf den Hautwohnsitz anmelden kann.
Das war/ist eben der Knackpunkt gewesen; Zweitwohnsitz in GB
Hauptwohnsitz als Papieradresse im Ausland geht nicht so ohne weiteres.
Wenn schon, denn schon.
Sonst hätten alle dtsche Bootseigner einen holländischen Hauptwohnsitz
SALZPUCKEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2014, 15:55   #5
harrry
Neues Mitglied
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 22.05.2005
Ort: Euskirchen
Fahrzeug: E30 325i Cab.'90 / E32 730iA'90/E32 750iLA'88 / E34 525tds'92 / E36 320iA'94/E36 325iCab.'94/E36 316i'95 / E39 528iA'96+520iAT'01 / E60/1 525iA'04/'05
Standard

@Sheriff:

Hast Du Deinen Nick extra so gewählt?


Ich bemängle nicht den TÜV. Keinesfalls! Der ist sehr wichtig. Er soll die TECHNISCHE Korrektheit bestätigen.

Jetzt schau mal, was so auf der Straße rumfährt. Da müßte man die Prüfung jedes Jahr verlangen. Oder noch öfter.

Was ich sagen will: Gibt es nicht genug zu tun, statt die Gesetze (nicht den TÜV) so unnötig auszulegen?

Und um wie viele Fahrzeuge geht es denn?

Mit den Abgasnormen stimmt. Da ist die USA viel strenger.
In den USA selbst gilt das aber auch nur beim Neuverkauf. Es gibt ja keine Überwachungsvereine für später.

Mit der Teilenummer des Kabelbaumes stimmt auch. Warum: weil die SML da mit drinnen sind. Der Rest ist identisch. LKM + Schalter tauschen und 2 Birnen rein und die NSL brennen. Schon ausprobiert.
harrry ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2014, 18:55   #6
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von harrry Beitrag anzeigen

Mit den Abgasnormen stimmt. Da ist die USA viel strenger.
In den USA selbst gilt das aber auch nur beim Neuverkauf. Es gibt ja keine Überwachungsvereine für später.
Stimmt wieder nicht, es gilt für jeden vormals nicht zugelassenen Wagen, also auch gebrauchte Importe.
Außerdem gibt es in vielen Staaten regelmäßige, teilweise sogar jährliche Untersuchungen der Fahrzeuge (safety and emission). Weiterhin werden Fahrzeuge allgemein erheblich stärker überwacht, als bei uns: Werkstätten müssen Daten zu Reparaturen und Unfällen weiterleiten, bei gebrauchten Ersatzteilen muss feststellbar sein, von welchem Fahrzeug (VIN) sie stammen, Totalschäden müssen vernichtet werden, usw.

Es gibt zwar auch größere Freiheiten in vielen Bereichen, aber ein Paradies sieht anders aus.

Gruß
Mark
__________________
Technikinfo
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Sheriff ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2014, 20:06   #7
SALZPUCKEL
Ex M60-powerd by LPG
 
Benutzerbild von SALZPUCKEL
 
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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@harry
wenn die roten Blinker in D zugelassen wären, würde jeder 300C oder Dodge damit rumfahren. Warum wohl aber nicht?
Warum bauen viele die für den TÜV extra wieder um?
Geht beim Dodge/Crysler mit zwei Flügelschrauben
SALZPUCKEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2014, 20:30   #8
dansker
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dansker
 
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
Standard

Kann ich auch Bestätigen! Hatte hier einen Corvette Bj.ca `70. Bei dem Modell sind Brems-, und Blinklicht in einer Leuchte in Rot. Der Gedanke, das Fahrzeug so Getüvt zu bekommen, konnte ich mir gleich "Abschminken". Hier Verlangte der Prüfer auch 2 separate Gelbe Blinkleuchten, die Zusätzlich unter der Stossstange Montiert werden müssen, und die "Totlegung" der Blinkfunktion im Bremslicht!

Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
dansker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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