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BMW 7er, Modell E32 |
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06.02.2014, 21:08
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#71
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-730i V8 (06.93)
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Das ist ja der Sinn der Sache. Nur die Höhenregulierung. Sinn ist, dass wenn man viel geladen hat und der Wagen hinten runter geht den Gegenverkehr nicht zu blenden. Wenn man Niveauregulierung hat braucht man das glaub ich nicht.
Gruß.... Krischan
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06.02.2014, 23:25
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#72
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Neues Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 22.05.2005
Ort: Euskirchen
Fahrzeug: E30 325i Cab.'90 / E32 730iA'90/E32 750iLA'88 / E34 525tds'92 / E36 320iA'94/E36 325iCab.'94/E36 316i'95 / E39 528iA'96+520iAT'01 / E60/1 525iA'04/'05
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@Krischan:
NSL ist ab 1.1.1991 Vorschrift!
LWR ist ebenfalls ab diesem Datum Vorschrift, wenn keine Niveauregulierung verbaut.
Bei Xenon muß die LWR automatisch sein oder Niveaureg. muß verbaut sein.
Bei den US- und Japan-Modellen ist deshalb auch ein anderes LKM verbaut.
Kabel liegen alle, auch die Fassungen sind vorhanden. Schalter, LKM wechseln und 2 Birnen einsetzen, dann hat er auch NSL.
Man sollte sich auch mal einlesen, bevor man etwas schreibt.
Und ebenfalls FALSCH:
In den USA gelten die Vorschriften NUR bei Neuzulassungen!
Importiere ich ein Fahrzeug gebraucht beispielsweise aus D, ist es vollkommen egal, ob andere Stoßstangen oder SML verbaut sind.
Noch mal: Der Wagen ist ORIGINAL ab Werk Dingolfing. US-Ausführung. Eben nicht Deutschland-Ausführung. Das ist mir schon klar und mir war es das auch beim Kauf.
Ebenfalls waren in den USA keine SA wählbar. Der Wagen war so, wie er war. Dafür um einiges billiger mit 115tDollar Neupreis (Bestellung und Rechnung vorhanden).
Die Lenkradposition ist anders. Das Lenkrad steht weiter zum Fahrer hin und ist anders gekippt. Habe es auch mal mit meinem 730i aus D verglichen - ist so.
Die Lenksäule ist nicht verstellbar.
Und der Fahrerfußraum ist mit einer verkleideten Stahlkonstruktion versteift. Sprich, wo bei den deutschen Modellen nur die Verkleidung ist im Fußraum (zum Armaturenbrett hin), sitzt bei dem US-Modell eine belederte Stahlkonstruktion.
Das Differential ist anders übersetzt, damit es bei 60 Meilen in die Wandlerbrücke geht.
Damit ist die Endgeschw. etwas geringer (immer noch mit 250km/h im Übergabeschein vermerkt), aber das Drehmoment beim Anfahren ist höher.
Ansonsten hat der Wagen die Heißlandausführung. Kleinere Riemenscheibe an der WaPu, Kraftstoffkühlsystem im Rücklauf und andere Ansaugbrücken. Die IHKA ist ebenfalls anders programmiert.
Übrigens: Den Mustang bekommt man auch heute noch mit roten Blinkern in D zugelassen - sogar mit den Originalen, die von innen nach außen blinken.
Die Importeure regeln das und man sieht ja auch welche in D damit rumfahren - das ist natürlich schwer kriminell.
Statt sich an so etwas "aufzugeilen", sollten lieber irgendwelche Gurken mit irgendwelchen flackernden Standlichtringen etc. aus dem Verkehr gezogen werden. Auch gibt es sonst weit aus schwerere technische Mängel, was viele absolut kalt läßt.
Das hat nichts mit Uneinsicht zu tun! Sondern entspricht der Realität.
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07.02.2014, 03:37
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#73
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von harrry
@Krischan:
NSL ist ab 1.1.1991 Vorschrift!
LWR ist ebenfalls ab diesem Datum Vorschrift, wenn keine Niveauregulierung verbaut.
Bei Xenon muß die LWR automatisch sein oder Niveaureg. muß verbaut sein.
Bei den US- und Japan-Modellen ist deshalb auch ein anderes LKM verbaut.
Kabel liegen alle, auch die Fassungen sind vorhanden. Schalter, LKM wechseln und 2 Birnen einsetzen, dann hat er auch NSL.
Man sollte sich auch mal einlesen, bevor man etwas schreibt.
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Hat hier irgendjemand was anderes behauptet? Stimmt aber trotzdem nicht komplett: Die Hauptkabelbäume haben in der US-Ausführung andere Teilenummern. Änderungen sind notwendig.
Und eben dieser Unterschied ist Teil der jeweiligen Zulassung für die einzelnen Märkte.
Zitat:
Und ebenfalls FALSCH:
In den USA gelten die Vorschriften NUR bei Neuzulassungen!
Importiere ich ein Fahrzeug gebraucht beispielsweise aus D, ist es vollkommen egal, ob andere Stoßstangen oder SML verbaut sind.
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Stimmt nicht!
Importfahrzeuge müssen zunächst mal die durchaus harten Abgasprüfungen bestehen. Außerdem müssen sie auf die geltenden Sicherheitsbestimmungen hin umgerüstet werden, das kann betreffen: Beleuchtung, US-Airbags, Knieh-Polster, Gurtwarner, Seitenaufprallschutz usw.. Gab es das Modell bereits in den USA, so ist ggf. die Ausstattung dem Import-Modell anzupassen, man spart sich aber teure Einzelprüfungen (DOT-Papiere des Herstellers). Bei Fahrzeugen, die es auf dem US-Markt gar nicht gab, müssen u.U. sogar Crashversuche durchgeführt werden, was den Einzelimport i.d.R. uninteressant macht. Alternative: Illegale Zulassung - gibt es auch dort.
Ein Beispiel dafür ist der Porsche 959 von 1987/88: Der wurde wegen fehlender Crashtests und nicht bestandener Abgasprüfung weder neu noch gebraucht zugelassen - erst 1998 unterzeichnete Clinton extra ein Bundesgesetz, damit Bill Gates und ein anderer Besitzer ihre Fahrzeuge endlich fahren durften.
Für weitere Beispiele frag mal an einem US-Stützpunkt in deiner Nähe: Die Soldaten wollen immer gerne "coole" europäische Fahrzeuge mitnehmen, scheitern aber nahezu immer an eben diesen Vorschriften, die sehr viel strenger sind als bei uns! Durchschnittliche Umrüstkosten: 15.000 Dollar!!!
Zitat:
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Noch mal: Der Wagen ist ORIGINAL ab Werk Dingolfing. US-Ausführung. Eben nicht Deutschland-Ausführung. Das ist mir schon klar und mir war es das auch beim Kauf.
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Eben.
Zitat:
Die Lenkradposition ist anders. Das Lenkrad steht weiter zum Fahrer hin und ist anders gekippt. Habe es auch mal mit meinem 730i aus D verglichen - ist so.
Die Lenksäule ist nicht verstellbar.
Und der Fahrerfußraum ist mit einer verkleideten Stahlkonstruktion versteift. Sprich, wo bei den deutschen Modellen nur die Verkleidung ist im Fußraum (zum Armaturenbrett hin), sitzt bei dem US-Modell eine belederte Stahlkonstruktion.
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Das ist jenes geforderte Kniehpolster, gibt es auch im e30, im Golf und jedem anderen Import.
Zitat:
Übrigens: Den Mustang bekommt man auch heute noch mit roten Blinkern in D zugelassen - sogar mit den Originalen, die von innen nach außen blinken.
Die Importeure regeln das und man sieht ja auch welche in D damit rumfahren - das ist natürlich schwer kriminell.
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Soso.
Import von Fahrzeugen - Kauf und Verkauf | TV NORD
TÜV SÜD AUTO Zulassungen & Import - Import von Fahrzeugen - Importfahrzeug-Richtlinie | TÜV SÜD GRUPPE
US-Car Import und die liebe StVZO - Verkehrstalk-Foren
usw.
Dazu kommt, dass die Prüfungen quasi jährlich strenger werden und die Prüfer immer genauer überwacht werden. Gefälligkeitsgutachten werden schnell kassiert - mit Konsequenzen für den jeweiligen Prüfer. Daher ist es mittlerweile im Grunde unmöglich, rote Blinker eingetragen zu bekommen. Es gibt echte Einzelfälle, in denen es noch jemand eingetragen hat, aber diese Eintragungen sind meist das Papier nicht wert und könnten schon an der Zulassungsstelle wieder kassiert werden.
Zitat:
Statt sich an so etwas "aufzugeilen", sollten lieber irgendwelche Gurken mit irgendwelchen flackernden Standlichtringen etc. aus dem Verkehr gezogen werden. Auch gibt es sonst weit aus schwerere technische Mängel, was viele absolut kalt läßt.
Das hat nichts mit Uneinsicht zu tun! Sondern entspricht der Realität.
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Wenn da was flackert oder technisch nicht ok ist, dann werden die aus dem Verkehr gezogen - ist doch Realität, dafür haben wir doch den TÜV und Co. Und genau von denen forderst du, dass sie bei dir ihre Arbeit nicht machen. Was bemängelst du also?
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07.02.2014, 07:56
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#74
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Ex M60-powerd by LPG
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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@Harry
Ob Original oder nicht interessiert beim Import überhaupt nicht.
Alle GMC Van oder eben auch meiner werden in der Original US Ausführung beim Import eben so nicht zugelassen.
Meiner ist eben auch kein Import Modell, sondern ein in Canada gebauter 300c für den europäischen Markt. Meiner eben sogar für den polnischen Markt. Und da es da wiederum andere Regeln gibt als in Germany, musste er halt hier bei der Zulassung für die deutschen Gesetze nach/umgerüstet werden.
Meiner hatte auch eine andere Rad/Reifenkombi. Hat den dtschn. TÜV aber nicht interessiert - nicht zugelassen in Germany also umrüsten.
Es gibt z. B. meines Wissenstandes nach keinen GMC Van mit US Rückleuchten, welcher hier legal rumfährt. Die müssen alle umgerüstet werden nach dtschn. Gesetzen.
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07.02.2014, 09:31
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#75
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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BMW bekommt hier regelmäßig wohl Zulassungen für ihre US-Versuchsfahrzeuge - in kompletter US-Montur mit roten Blinkern, SML usw...
Aber ich denke, das sind Ausnahmegenehmigungen oder die Macht von BMW
Markus
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07.02.2014, 10:02
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#76
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Ex M60-powerd by LPG
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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könnt ja auch ein in den USA zugelassener BMW auf Besuch hier in D sein   
Dann kann der hier rumfahren wie er will.
Gab mal so etwas, dass man Fahrzeuge mittels fingiertem Wohnsitz in GB hier zulassen konnte.
Da war dann auch alles möglich 
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07.02.2014, 11:15
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#77
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Klar geht das - Gewerbe in UK oder Spanien anmelden und den Wagen dann dort über den Geschäftssitz laufen lassen. So geht das auch seit 2006, obwohl man als Privatmann nur auf den Hautwohnsitz anmelden kann.
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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07.02.2014, 11:21
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#78
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Die Autos haben aber allesamt deutsche Kennzeichen und keine spanischen o.Ä.
Markus
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07.02.2014, 11:23
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#79
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Ex M60-powerd by LPG
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: Marl
Fahrzeug: MB W166-V8, AMG Line
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Zitat:
Zitat von Setech
Klar geht das - Gewerbe in UK oder Spanien anmelden und den Wagen dann dort über den Geschäftssitz laufen lassen. So geht das auch seit 2006, obwohl man als Privatmann nur auf den Hautwohnsitz anmelden kann.
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Das war/ist eben der Knackpunkt gewesen; Zweitwohnsitz in GB 
Hauptwohnsitz als Papieradresse im Ausland geht nicht so ohne weiteres.
Wenn schon, denn schon.
Sonst hätten alle dtsche Bootseigner einen holländischen Hauptwohnsitz 
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07.02.2014, 15:55
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#80
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Neues Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 22.05.2005
Ort: Euskirchen
Fahrzeug: E30 325i Cab.'90 / E32 730iA'90/E32 750iLA'88 / E34 525tds'92 / E36 320iA'94/E36 325iCab.'94/E36 316i'95 / E39 528iA'96+520iAT'01 / E60/1 525iA'04/'05
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@Sheriff:
Hast Du Deinen Nick extra so gewählt?
Ich bemängle nicht den TÜV. Keinesfalls! Der ist sehr wichtig. Er soll die TECHNISCHE Korrektheit bestätigen.
Jetzt schau mal, was so auf der Straße rumfährt. Da müßte man die Prüfung jedes Jahr verlangen. Oder noch öfter.
Was ich sagen will: Gibt es nicht genug zu tun, statt die Gesetze (nicht den TÜV) so unnötig auszulegen?
Und um wie viele Fahrzeuge geht es denn?
Mit den Abgasnormen stimmt. Da ist die USA viel strenger.
In den USA selbst gilt das aber auch nur beim Neuverkauf. Es gibt ja keine Überwachungsvereine für später.
Mit der Teilenummer des Kabelbaumes stimmt auch. Warum: weil die SML da mit drinnen sind. Der Rest ist identisch. LKM + Schalter tauschen und 2 Birnen rein und die NSL brennen. Schon ausprobiert.
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