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10.06.2012, 20:50
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
eBay-Name: andimp3
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Und nun lesen wir nochmal ganz genau:
Zitat:
Zitat von ramsesp
"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."
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Tiefer gelegt ist das verlinkte Fahrzeug ja nicht sondern es ist "ab Werk" so tief.
Hier bei uns um Kaff fährt ab und zu einer mit nem Kart durch die Gegend.. das Ding hat garantiert auch deutlich weniger als 11cm Bodenfreiheit und hat ein normales Kennzeichen mit TÜV-Plakette drauf.
Ob das verlinkte Fahrzeug aber alle wirklich vorgeschriebenen Eigenschaften besitzt wäre dann mal zu prüfen.
Wie ist das eigentlich: wenn si ne Karre bei den Insela**en äh Engländern den amtlichen Segen bekommen hat muss es dann nicht auch in Deutschland auf Antrag zum Straßenverkehr zugelassen werden ?
Schließlich könnte so ein Tommy ja auch mal von der Insel damit rüber gefahren kommen und mit englischem Nummernschild hier rumgurken 
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10.06.2012, 22:46
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#2
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Wie ist das eigentlich: wenn si ne Karre bei den Insela**en äh Engländern den amtlichen Segen bekommen hat muss es dann nicht auch in Deutschland auf Antrag zum Straßenverkehr zugelassen werden ?
Schließlich könnte so ein Tommy ja auch mal von der Insel damit rüber gefahren kommen und mit englischem Nummernschild hier rumgurken 
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Ein komplexes Thema. Eine ausländische Zulassung bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass der Wagen auch hier zugelassen werden darf. In "groben Zügen" muss auch ein ausländisches Auto in etwa unseren Zulassungsvorschriften entsprechen. Extreme Fahrzeuge können also durchaus Probleme mit der Rennleitung bekommen.
Übrigens hatten wir ja bis vor ein paar Jahren Tausende von stationierten Soldaten, deren Autos teilweise auch in den jeweiligen Heimatländern zugelassen waren (es gab ja besonders viele Amis). Nachher war es so, dass diese Ami-Autos den deutschen Zulassungsvorschriften entsprechen mussten und sie waren danach auch meist hier zugelassen (gab ja typische Kennzeichen dafür).
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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10.06.2012, 22:54
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#3
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von Claus
Übrigens hatten wir ja bis vor ein paar Jahren Tausende von stationierten Soldaten, deren Autos teilweise auch in den jeweiligen Heimatländern zugelassen waren (es gab ja besonders viele Amis). Nachher war es so, dass diese Ami-Autos den deutschen Zulassungsvorschriften entsprechen mussten und sie waren danach auch meist hier zugelassen (gab ja typische Kennzeichen dafür).
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Claus...das die Fahrzeuge der Ami Soldaten den deutschen Vorschriften entsprechen muessten stimmt nicht. Das Kennzeichen welches wie ein EU Kennzeichen jedoch eine andere Groesse hatte, wurde nur eingefuehrt um die Soldaten zu schuetzen. Die stationierten Amis sollten nicht aus 3 Meilen gegen den Wind zu erkennen sein, deshalb wurden die Kennzeichen angepasst. Das Fahrzeug musste nicht umgebaut werden, alle Fahrzeuge hatten eine begrenzte Ausnahmegenehmigung.
Viele Gruesse
Raffael
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10.06.2012, 23:05
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#4
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Claus...das die Fahrzeuge der Ami Soldaten den deutschen Vorschriften entsprechen muessten stimmt nicht.
Das Fahrzeug musste nicht umgebaut werden, alle Fahrzeuge hatten eine begrenzte Ausnahmegenehmigung.
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In den letzten Jahren war es eben nicht mehr so. Mal abgesehen von den Kennzeichen aus Sicherheitsgründen, hatten die Fahrzeuge auf Anweisung der amerikanischen (!) Obrigkeit weitgehend den deutschen Zulassungsvorschriften zu entsprechen (u.a. waren rundum getönte Scheiben ("tinted windows") nicht mehr zulässig). Es gab da vor einiger Zeit eine längere Diskussion, in der das auch genau belegt wurde. Frag mich mal, wo das war - vermutlich nicht in diesem Forum.
Geändert von Claus (10.06.2012 um 23:11 Uhr).
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10.06.2012, 23:09
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
eBay-Name: andimp3
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Hmm.. ich dachte bisher immer wenn ein Fahrzeug in einem EU-Land zum Straßenverkehr zugelassen ist müsste es auch in anderen EU-Ländern zugelassen werden. Sowie das auch bei den Ersatzteilen mit den E-Nummer ist !?
Ist dem nicht so ?
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10.06.2012, 23:15
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#6
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Hmm.. ich dachte bisher immer wenn ein Fahrzeug in einem EU-Land zum Straßenverkehr zugelassen ist müsste es auch in anderen EU-Ländern zugelassen werden. Sowie das auch bei den Ersatzteilen mit den E-Nummer ist !?
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Ein Auto, das hier zugelassen werden soll, muss auch den hiesigen Vorschriften entsprechen und zum TÜV. In England z.B. sind sogar Dragster für den Straßenverkehr zugelassen, das wäre hier in der Form gar nicht möglich.
Anders rum gibt es teilweise im Ausland ganz andere Vorschriften, die unsere deutschen Autos nicht auf Anhieb erfüllen, wenn das Auto dort zugelassen werden soll. Es ist allerdings so, dass es bei uns schon ziemlich "streng" ist und wir wohl in der Summe die schärfsten Zulassungsbestimmungen haben. Hier muss ja für jedes Kleinteil ein Gutachten vorliegen und eingetragen werden. Selbst meine Eibach-Federn musste ich eintragen lassen (wofür mir 80 Euro (!) abgeknöpft wurden). 
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