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20.12.2003, 18:33
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#1
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Jetzt verstehe ich die aufkeimende Diskussion nicht....
Die Sachlage ist klar, und wie die Polizei reagieren darf wohl auch.
Sind hier denn tatsächlich so viele "möchtegern-Anwälte" unterwegs?
Der Fall ist nicht so kompliziert, wie einige ihn machen....
Kompliziert ist nur das, was grade draus gemacht wird!!!
Sorry, aber das musste ich jetzt mal dazu loswerden, ist nichts persönliches!
[Bearbeitet am 20.12.2003 um 00:51 von Red.Dragon]
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20.12.2003, 19:45
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#2
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Schwarzfahrer
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: VW T5
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Zitat:
Original geschrieben von avidpj
Wegen so einer "Lapalie" kommt keine Polizei es sei denn es wird handgreiflich!!
Da hilft nur eins: Zeugen und ein guter Anwalt ggfs. Anzeige wg. versuchter Fahrerflucht! :(
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unwahr...........wenn ich bei der Polizei anrufe und einen Unfall melde erscheinen diese. Sie sind gesetzl. dazu verpflichtet.
ASS
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20.12.2003, 20:51
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2002
Ort: Offenbach
Fahrzeug: 730d E38 Bj:2000, DB C240 Bj:2000, DB A170cdi, Smart Forfour
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Vielleicht kommt die Polizei. Aber die interessiert nicht, wer hat das verursacht, nur bestätigen, daß Unfall passiert. Die sagen, der Gericht entscheidet, wer muß zahlen. (Eigene Erfahrung vor 8 Jahren)
Gruß
Zoltan
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20.12.2003, 23:46
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: B 12 6.0 (E38) + B12 5.0 (E 32)
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Hallo , schon spät, ich bin halt erst seit kurzem hier und musste alles aufarbeiten.
1. Ohne Polizei ist immer Fahrerflucht ein Thema(auch wenn nicht geflüchtet wird) in Deutschland
2 denn die Höhe des Schadens ist bei den heutigen Werkstattpreisen meist vorher unbekannt.
3. Wenn der abhaut ist es in jedem Falle Fahrerflucht.
4 Alles theoretische ist nur Gelaber, wenn man vor dem Richter steht.
(hatte gerade vor 11 Monaten böse Erfahrung, meine Tochter nachts um 03.00 Uhr , Glatteis. - 10 grad Frost und
nur Parkrempler (Lapalie), Visitenkarte hinterlassen (meine) und , gleich früh bei den Leuten gemeldet und sofort unsere Versicherung informiert.
Aber die Leute sind ja clever, wegen Ihrem Betriebswagen natürlich auch Polizei informiert.
Dann der Schaden , angeblich einige 1.000 Euro , Nix mit Parkschaden und Lapalie. (Die haben sich auf unsere Kosten , bzw. Kosten unseres Schadenfreiheitrabattes gleich eine Generalreparatur ihres Audis machen lassen).
Dann Verfahren wegen " Fahrerflucht" bis zum Gericht, Dank super Anwalt nur Strafgeld an gemeinnützige Organisation (Einstellung des Verfahrens) . Wenn wir verloren hätten,hätte nicht mal die Rechtschutzversicherung gezahlt, Fahrerflucht ist immer vorsätzlich .
Tipp: Wenn der so dreist ist und für verursachte Schäden nicht aufkommen will, dann sofort das volle Programm durchziehen , mit Anwalt , Anzeige, Mietwagen , Vollgutachten , optische Vermessung und gegebenenfalls komplette Reparatur mit Lackierung und Mietwagen. Is wie ein Lottogewinn !
so Leute gute Nacht, bis morgen früh MathiasS
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21.12.2003, 08:30
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#5
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Diebstahlopfer
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
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Zitat:
Original geschrieben von ASS
...
unwahr...........wenn ich bei der Polizei anrufe und einen Unfall melde erscheinen diese. Sie sind gesetzl. dazu verpflichtet.
...
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Stimmt!
1. Fahrerflucht ist immer eine Straftat! Da müssen sie kommen.
2. Ist zwar Ländersache, aber bei jedem anderen Unfall müssen sie auch kommen.
3. Allerdings gibt es manche Bundesländer in denen sie nicht kommen, wenn sichergestellt ist, dass sich bei kleinen Blechschäden die Unfallparteien vor Ort einigen können.
Gruß, Möhre
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21.12.2003, 09:13
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.07.2003
Ort: Hürth
Fahrzeug: Jaguar XKR, Fiesta 1.3, Rio Espera ta
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@all,
es ist doch eigentlich ziemlich egal, was wirklich als Sach- oder Personenschaden entsteht, wenn es nur um die Frage geht, ob die Polizei kommen muss. Auch die Handlungsrichtlinie der jeweiligen Polizeibehörde steht dem doch nicht gegenüber, sondern stellt höchstens geringe Anforderungen an unser persönliches Verständnis für die einzelnen Sachverhalte.
Ich bin vor ca. einem Jahr mit dem alten E32 von einem dreier auf einer Kreuzung gerammt worden. Optisch betroffen: rechter Kotflügel vorne, Blinkerglas, Stossstange und Wischwasserbehälter. Persönlich nichts.
Wahrscheinlich gibt es jetzt genug Kollegen hier, die im Geiste diesen Schaden schon bewertet und berechnet haben. Ich hingegen gehöre mehr zur "nur fahrenden" Gattung. Und so habe ich auch das Gespräch mit der Polizei geführt. Klar wollten die auch wissen, ob das im Rahmen eines Bagatellschadens abgewickelt werden kann und sie dann nicht rauskommen müssen.
Also habe ich Ihnen die Bewertung überlassen und beschrieben:
Kotflügel kaputt, Blinker kaputt........ unter dem Wagen eine Flüssigkeitslache, evtl. Motor oder Achse betroffen, Fzg. evtl. nicht mehr fahrbar. Was das alles kostet kann ich nicht sagen, was meinen denn Sie ?
Die Antwort war einfach: "Da müssen wir wohl rauskommen !"
Ähnlich verhält es sich mit Personenschäden. Ich bin doch nicht mein eigenes Krankenhaus. Ich kann doch immer nur Vermutungen anstellen, und ob die Kopfschmerzen jetzt von dem Unfall kommen muss doch dann jemand anderes Entscheiden.
Ich denke wir müssen ab und zu das sagen was unser Gegenüber hören will. Und dafür brauchen wir uns noch nicht mal zu verbiegen, oder ?
So long
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21.12.2003, 09:56
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#7
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Gast
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Zitat:
Original geschrieben von avidpj
Wann hast Du das letzte Mal bei der Polizei wg. Parkschaden angerufen?
Versuchs mal ist echt interessant!
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Vor drei Monaten, hat ohne Probleme geklappt, die Rennleitung kam, protokollierte, kassierte n i c h t und wahr sehr freundlich.
Gruss
Martin
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21.12.2003, 11:52
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#8
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Gast
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Zitat:
Original geschrieben von avidpj
Wegen so einer "Lapalie" kommt keine Polizei es sei denn es wird handgreiflich!!
Da hilft nur eins: Zeugen und ein guter Anwalt ggfs. Anzeige wg. versuchter Fahrerflucht! :(
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Tse tse... Bei UNS schon, ich muß für alles raus.
Es gibt allerdings Bundesländer, in denen wir bei Bagatellen nicht raus kommen.
@House: Ruf mich das nächste Mal ruhig an, ich denke, icn 2-3 h wär ich da 
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21.12.2003, 11:54
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#9
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Gast
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Zitat:
Original geschrieben von Dietmar
@all,
Ich denke wir müssen ab und zu das sagen was unser Gegenüber hören will. Und dafür brauchen wir uns noch nicht mal zu verbiegen, oder ?
So long
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Richtig erkannt!
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21.12.2003, 12:47
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#10
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Motorrad-Fan
Registriert seit: 21.11.2003
Ort: Groß-Gerau
Fahrzeug: W212CGI + Brabus Smart
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Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Da hilft nur eins: Zeugen und ein guter Anwalt ggfs. Anzeige wg. versuchter Fahrerflucht! :(
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Tse tse... Bei UNS schon, ich muß für alles raus.
Es gibt allerdings Bundesländer, in denen wir bei Bagatellen nicht raus kommen.
Ich beneide euch und werde meine Unfälle künftig in andere Bundesländer verlegen!
Ist doch echt interessant wie unterschiedlich sich die Rennleitung verhält!
Nur sind kleine Parkrempler nicht unbedingt mit den geschilderten anderen Fällen vergleichbar!
__________________
Vernünftig schnell fahren ist die Kunst!
BMW = vom Top-Auto zur elektronischen Geduldsprobe!
Grüße aus Hessen!
AVIDPJ
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