Bei einem Gebrauchtwagen liegt ein Mangel nicht vor, wenn der Fehler in Hinblick auf Alter und Kilometerstand normalem Verschleiß entspricht.
Der Käufer muss im Falle eines Mangels beweisen, dass dieser schon bei Übergabe vorlag.(gefuscht oder unsachgemäß gearbeitet)
Wie es beim Kabelbrandt aussieht weiß ich nicht aber auch das kann passieren.
In die gleiche Richtung geht eine Entscheidung des AG Marsberg (ZGS 2003, 119). Im dortigen Fall erlag das Fahrzeug einem Kabelbrand. Das AG Marsberg hat darin keinen Verschleiß gesehen, sondern ausgeführt, bei der Installation und Benutzung von Kabeln spielten natürliche Verschleißerscheinungen nur eine Nebenrolle, darüber hinaus sei ein Kabelbrand nicht nur für gebrauchte Pkw spezifisch. Auch dieser Entscheidung ist zuzustimmen, denn selbst gebrauchte Fahrzeuge dürften einem Kabelbrand fast nie zum Opfer fallen.
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