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Inzwischen bescheißt der Markus munter weiter die Leute, mittlerweile wieder mit neuem eBay-Account ausgestattet. ms$$$$$ms heißt er jetzt, hat nur wenige Bewertungen, dafür aber viele davon negativ. Das Account soll auf seinen Vater laufen, teilte mir der zweite Käufer des 540 Touring mit. Der 540i wurde mittlerweile zum vierten Mal verkauft.
Leider sind nicht alle Verkäufe aus den Bewertungen ersichtlich.
Na, das klingt ja alles ganz gut.
Nur frage ich mich gerade, wie eine Zahlung Zug um Zug gegen Rückübereignung des KFZ gehen soll, wenn der Schuldner kein Geld hat (wovon auszugehen ist)?
Dann gibste den Wagen zurück, und hast am Ende noch nicht mal Geld?
Oder Du behältst ihn, und hast keinen Anspruch aufs Geld solange?
Wie geht sowas?
Hallo Axel,
das entspricht der Formulierung im Urteil. Vielleicht muss ich ja kleine Stücke draus machen, zwecks der Rückübereignung.
Inzwischen bescheißt der Markus munter weiter die Leute, mittlerweile wieder mit neuem eBay-Account ausgestattet. ms$$$$$ms heißt er jetzt, hat nur wenige Bewertungen, dafür aber viele davon negativ. Das Account soll auf seinen Vater laufen, teilte mir der zweite Käufer des 540 Touring mit. Der 540i wurde mittlerweile zum vierten Mal verkauft.
Leider sind nicht alle Verkäufe aus den Bewertungen ersichtlich.
Hier der Link zu den Bewertungen:
Der gehört schon nicht mehr eingesperrt sondern.....direkt an die Wand gestellt
Nur frage ich mich gerade, wie eine Zahlung Zug um Zug gegen Rückübereignung des KFZ gehen soll, wenn der Schuldner kein Geld hat (wovon auszugehen ist)?
Ist mir ohnehin nicht ganz klar, warum hier über einen Mahnbescheid vorgegangen wurde. Auf diesem muss man angeben, dass die Forderung von keiner Gegenleistung abhängig ist. Das war sie aber. Da das Mahnbescheidsverfahren dann bereits unzulässig ist, hätte eigentlich die Klageerhebung näher gelegen.
Wäre dann auch schneller gegangen und wäre für Deine RS billiger gewesen.
Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Dann gibste den Wagen zurück, und hast am Ende noch nicht mal Geld?
Oder Du behältst ihn, und hast keinen Anspruch aufs Geld solange?
Wie geht sowas?
Auch hier hätte man bereits vor Klageerhebung den Beklagten in Verzug mit der Annahme des Wagens setzen können. In der Klage hätte man dann nicht nur das Geld eingeklegt, sondern zugleich beantragt, festzustellen, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des Wagens in Verzug befindet.
Mit dieser Feststellung im Urteil könnte man dann direkt vollstrecken und wäre bei der Vollstreckung nicht auf das Angebot des Wagens angewiesen.
Kann man aber auch vor weiteren Vollstreckungsamßnahmen noch nachholen. Die RS zahlt nämlich nur 3
Dessen ungeachtet: Der Rechtsstaat funktioniert noch.
Auch hier hätte man bereits vor Klageerhebung den Beklagten in Verzug mit der Annahme des Wagens setzen können. In der Klage hätte man dann nicht nur das Geld eingeklegt, sondern zugleich beantragt, festzustellen, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des Wagens in Verzug befindet.
Mit dieser Feststellung im Urteil könnte man dann direkt vollstrecken und wäre bei der Vollstreckung nicht auf das Angebot des Wagens angewiesen.
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Exact so wurde bei meiner Rückgabe meines 850Ci vorgegangen. Hat 2 Jahre gedauert.
Dann hat der Händler widerspruch eingelegt und ich hab mich auf weitere 2 Jahre eingestellt. hat er dann aber zurückgezogen und kurz danach den wagen abgeholt, vorher hat er die Knete überwiesen. Ich hab 3 Tage gefeiert